beistand?

Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
anita-cornelia, das mit dem finanzieren durch den kanton würde mich sehr erstaunen! normalerweise ist das vormundschaftswesen bez. kosten der verwaltungsrechtspflege unterstellt, und dann können die kosten sehr wohl den parteien auferlegt werden!
maerim
Dabei seit: 10.05.2011
Beiträge: 63
Meinen Sohn (15J) hat seit einem Jahr einen BeistandIn. Sohn wurde sehr schwierig, hatte viele Probleme mit ihm. Zum Schutz meines Sohnes und mir, habe ich entschieden , diesen Schritt der Unterstützung zu wählen, bin sehr froh darüber.
Mein Sohn lebt seit August 10 während der Woche im Internat. Sohn kann ihr bei Problemen anrufen und um Rat fragen. Sie ist unparteiisch und neutral, handelt im Wohle meines Sohnes. Ist an allen Standortgesprächegespräche dabei. Sie regelt alles was mit der Gemeinde zu tun hat. Für den Beistand habe ich bis heute nichts bezahlt, übernimmt die Gemeinde. Nur das Internat muss ich einen Elternbeitrag bezahlen.
Der Vater hat den Kontakt zu seinem Sohn abgebrochen. Da Kann die BeistandIn auch nicht viel machen. Sie Kann nur mit ihm reden.

slider handle im wohle deiner Tochter, ist ein schwere Schritt. Weiss wie du dich fühlst. Ist nicht immer einfach , einen solchen entscheidung zu fällen. Für mich war dieser Schritt sehr hart, musste ihn alleine gehen. Habe bis heute nicht bereut......

Was dich nicht umbringt macht dich stark !
kleine hexe5
Dabei seit: 07.10.2006
Beiträge: 255
kostet eine kleine gebühr zum eröffnen der beistandschaft. um die 120fr.; weiss aber nicht, ob das für kinder auch gilt. und kann mir vorstellen, von kanton zu kanton verschieden gehandhabt.
wünsche viel glück. erkundige dich bei deiner wohngemeinde. für jede beistandschaft gibt es übrigens immer einen behördlichen beschluss. der meines wissens auch wieder aufgehoben werden kann, wenn alles wieder "rund" läuft.
hoffe es klappt und ihr findet hilfe!!!
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Es gibt verschiedene Arten von Beiständen. Was Slider meint ist wahrscheinlich nicht das was maerim hat. Sie braucht ja nicht einen Erziehungsbeistand, sondern nur einen für Unterhalt und Besuchsrecht. Bei mir ist das im Scheidungsurteil explizit so erwähnt mit Hinweis auf Art. 308 Abs. 2 ZGB:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a308.html
slider12
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 21.01.2007
Beiträge: 3399
mensch ihr seit echt super! danke euch allen.

es fällt mir nicht leicht weil ich immer dachte es müsste ja mit reden gehen aber es geht nicht und darum werde ich nun diesen schritt gehen müssen.

ich bin froh gibts sollche stellen die das kind sehen und deren wohl.....ich habe keine angst hilfe zu holen und ich bin fest davon überzeugt das es so besser kommt wie selber wurschteln.

danke euch

nichts ist unmöglich!
Gelöschter Benutzer
anita cornelia, ein beistand ist ganz sicher nicht dazu da, dass man sich mit "allen fragen rund um das kind" zu ihm kann.
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
ja ja jelena...du bist wohl die einzige hier, die das wieder gaaanz genauuu und explizit ausgedeutscht haben will...
...einfach nur zum zeigen, dass die anita etwas nicht genauuu formuliert hat....fühlst du dich jetzt als besseren menschen?
Gelöschter Benutzer
icon_biggrin.gif aber sicher. ich fühle mich grundsätzlich immer extrem viel besser als du. und ich weise grundsätzlich nur darum auf fehler hin, weil ich mich dann als besserer mensch fühle.
Gelöschter Benutzer
gegenfrage: warum fühlst du dich denn so unterlegen wenn man einen fehler bemerkt den du gemacht hast? du mit deinem supi selbstwert stehst da drüber und bestätigst locker aus der hüfte: ja, jelena, da hast du recht
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
@slider12
Denkst du, dass ein Beistand jetzt durchsetzt, dass dein Ex das Kind um 16.30 aus Deutschland heimbringen muss?

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.