Monogamie
Definition:
Eine Heiratsregelung, die Personen beiderlei Geschlechts nur einen Ehepartner gestattet.
Anmerkung:
In einigen Fällen erstreckt sich diese Regelung über den Tod des Ehepartners hinaus, sodaß eine Wiederverheiratung verboten wird ("absolute Monogamie"
. Oft wird auch Scheidung und Wiederverheiratung untersagt (Im Extremfall kann dies zu Institutionen wie der Witwenverbrennung führen). Wo Wiederverheiratung erlaubt ist, sodaß Personen nacheinander mehrere Ehen eingehen können wird der Terminus "serielle Monogamie" oder "relative Monogamie" angewendet.
(Quelle:http://www.univie.ac.at/ksa/cometh/glossar/heirat/ic.htm)
Hauptsache wir enden nicht bei der "absoluten Monogamie"!
))))
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