Scheidungskonvention bei Wohneigentum

iceage
ThemenerstellerIn
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Hallo
Mein Mann und ich sind uns einig, wir lassen uns scheiden. Unser gemeinsames Haus wird auf ihn überschrieben, er bezahlt mich unter anderem mit seiner 3. Säule aus. Ich suche nun eine Formulierung, wie ich das in die Scheidungskonvention nehmen kann. In den Vorlagen der Gerichte habe ich nur die Regelung für Mieteigentum gefunden. Kann mir da jemand Hilfe anbieten? Danke im Voraus für alle hilfreichen Antworten.

Wenn der Tag sch... war, vergiss ihn und sieh nach vorn!
monig
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Bei uns ist es so drin:
9.2 Liegenschaft Ort
9.2.1 Die Gesuchstellerin übernimmt die im Miteigentum stehende Liegenschaft an Strasse, Ort, Parzelle Nr. xxxx Grundbuch Ort gegen Übernahme der darauf lastenden Hypothekarschulden und Bezahlung von CHF xxxx zu Alleineigentum.

9.2.2 Die Gesuchsteller ersuchen das Gericht, das Grundbuchamt Ort nach Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils direkt zur entsprechenden Eigentumsübertragung gemäss Ziffer 9.2.1 dieser Vereinbarung anzuweisen.

9.4 Ausgleichszahlung der Gesuchstellerin an den Gesuchsteller
Da die Gesuchstellerin Alleineigentümerin der Liegenschaft Strasse, Ort wird, schuldet sie dem Gesuchsteller folgende Ausgleichszahlung:

CHF xxxxx Ausgleichszahlung Liegenschaft


Strasse und Ort mit Adresse ergänzen.
iceage
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Danke monig, das hilft mir schon mal etwas weiter icon_smile.gif

Wenn der Tag sch... war, vergiss ihn und sieh nach vorn!
iceage
ThemenerstellerIn
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Jetzt fehlt mir eigentlich nur noch die Formulierung für die Ausgleichszahlung via 3. Säule, da sollte eine Anweisung an die Bank via Gericht erfolgen, die 3. Säule des Partners auszuzahlen. Wer hat dafür eine Formulierung?

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monig
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Beiträge: 168
Bist du sicher, dass das via Gericht gehen soll?
Jeder kann doch bei Erwerb von Wohneigentum seine 3. Säule auflösen, ob nun ein Scheidungsgrund vorliegt oder was auch immer. Ich würde da mal mit der Bank reden, wie das üblicherweise abläuft.

Für dich ist einfach wichtig, dass drin steht, wieviel du bekommst. Woehr dein Mann das Geld nimmt ist seine Sache.

Wie ich zum Geld kam, steht nirgends geschrieben. Bei der Anhörung fragte mich die Richterin nur, ob ich das Geld hätte, was ich mit ja bestätigte, das war alles.