bei nicht verheirateten eltern muss innerhalb 6 monaten nach der geburt ein unterhaltsvertrag gemacht werden und das ist aufgabe der vb, dass dies geschieht auch dann wenn mutter und vater dies nicht wollen.
das sorgerecht ist auch ohne unterhaltsvertrag geregelt, wenn auch katastrophal, das hat nämlich die mutter alleine und somit auch das obhutsrecht.
das gemeinsame sorgerecht muss von vater und mutter getrennt beantrangt werden bei der vb die dann das gemeinsame sorgerecht "bewilligt" oder nicht. das regelt noch immer nicht das obhutsrecht und auch wenn der vater das gemeinsame sorgerecht hat, hat der inhaber des obhutsrecht noch immer das sagen, wo die kinder sein werden....
im unterhlatsvertrag sind alimentenzahlungen der aktuellen finanziellen potenz des vaters geregelt, normalerweise auch abgestuft gemäss dem alter des kindes, erhöhen sich diese und auch der stand für den index der konsumentenpreise... sprich bei steigendem index müssen entsprechend auch die alimente ein mal im jahr angepasst werden.
Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein