Trennung bei Konkubinat

Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
rosenhuhn, wir hatten keinen... ok, ist 16 jahre her icon_wink.gif
Gelöschter Benutzer
@Pippilangstrumpf: was Euch damit zur Ausnahme und nicht zur Regel macht ... icon_wink.gif
Barbabottine
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
Dann kenn ich halt lauter Ausnahmen und die Ämter der Betreffenden sind äusserst legère eingestellt -_-

wieder was gelernt heut icon_smile.gif.

An it harm none do what ye will
losgelöst
Dabei seit: 09.05.2007
Beiträge: 20
Ich habe die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, den Unterhaltsvertrag, Aber beim Sorgerecht komme ich erst an dritter Stelle, nach der Mutter und der Vormundschaftsbehörde!
Gelöschter Benutzer
Das mit dem Sorgerecht kann also auch unterschiedlich sein? Ich dachte, das beträfe nur das Obhutsrecht? Ich ging von der wohl irrigen Annahme aus, dass gerade in den letzten Jahren die Vormundschaftsbehörde von Anfang an in den Unterhaltsverträgen auch das Sorgerecht geklärt hätten, nämlich geteilt...
Wir haben grad im Unterhaltsvertrag gemeinsames Sorgerecht abgemacht, Obhutsrecht aber bei mir. Bisher lief das gut so für uns.
Barbabottine
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
also jetzt bin ich dann vollends verwirrt icon_biggrin.gif. Du kannst doch nicht in einem UH das Sorgerecht regeln! Rosenhuhn, kannst Du was dazu sagen?

Ich sag jetzt lieber nix mehr aber wunder nehmen täts mich doch.

Wir mussten das gem. Sorgerecht beantragen und in der Verfügung drin war der UH Vertrag für den Fall man trenne sich.

An it harm none do what ye will
Gelöschter Benutzer
Genau, Rosenhuhn erleuchte uns, offenbar gibts da versch. Varianten! icon_smile.gif
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
bei nicht verheirateten eltern muss innerhalb 6 monaten nach der geburt ein unterhaltsvertrag gemacht werden und das ist aufgabe der vb, dass dies geschieht auch dann wenn mutter und vater dies nicht wollen.
das sorgerecht ist auch ohne unterhaltsvertrag geregelt, wenn auch katastrophal, das hat nämlich die mutter alleine und somit auch das obhutsrecht.
das gemeinsame sorgerecht muss von vater und mutter getrennt beantrangt werden bei der vb die dann das gemeinsame sorgerecht "bewilligt" oder nicht. das regelt noch immer nicht das obhutsrecht und auch wenn der vater das gemeinsame sorgerecht hat, hat der inhaber des obhutsrecht noch immer das sagen, wo die kinder sein werden....

im unterhlatsvertrag sind alimentenzahlungen der aktuellen finanziellen potenz des vaters geregelt, normalerweise auch abgestuft gemäss dem alter des kindes, erhöhen sich diese und auch der stand für den index der konsumentenpreise... sprich bei steigendem index müssen entsprechend auch die alimente ein mal im jahr angepasst werden.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
Maon
Dabei seit: 29.11.2006
Beiträge: 45
Es scheint tatsächlich verschieden gehandhabt zu werden.

Bei uns wurde mit dem Unterhaltsvertrag auch gleich das gemeinsame Sorgerecht und das Obhutsrecht geregelt. Also alles auf einen "Chlapf"...
Alles musste dann noch von der VB abgesegnet werden...

Wahrscheinlich wurden wir einfach sehr gut von unserem Sozialberater beraten icon_smile.gif
ybmurmeli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 12.07.2005
Beiträge: 21
Sorry, es geht nicht um das Sorgerecht! Wir haben das gemeinsame Sorgerecht damals beantragt. Ausserdem würde ich so etwas nie auf Kosten der Kinder austragen!

Es geht darum, dass er bei einem Lohn von über 20 000 im Monat mich nun fertig macht, eine Anwalt nimmt keine Vereinbarung will und das Gefühl hat, mit 1000 Franken pro Kind sei ich mehr als entschädigt und müsse auch noch Rechenschaft ablegen, wozu ich so viel Geld brauche.

Dass ich seine Ausbildung mitgetragen habe und immer auch gearbeitet habe, sieht mann nicht (mehr)

Es ist nicht nur eine Sache des Gesetztes sondern des Anstandes oder des Charakters! Und nur weil wir nicht verheiratet waren, ändert sich diese Tatsache nicht!

Ich war einfach naiv :-/