Prinzipiell ist es generell möglich, ein Lehrjahr zu wiederholen. Hier muss natürlich auch der Lehrbetrieb einverstanden sein.
Aber als erste Instanz würde ich wirklich mit dem Ausbildner das Gespräch suchen. Normalerweise erhält dieser auch jede ungenügende Noten, bzw. muss er unterschreiben. Mein ältester Sohn hatte glaub ich in der ganzen Lehrzeit nur etwa 2 ungenügende Noten.
Unser jüngerer Sohn lernt Landschaftsgärtner (ab Sommer EBA) und dort gibt es eine spezielle Berufsschule für Jugendliche mit Lern- und Körperbehinderungen, die keine EBA/EFZ Lehre machen können. Die haben dafür die Möglichkeit, eine sog. PrA Ausbildung zu machen. Dort werden auch für die EBA Schüler, welche mehr schulische Unterstützung benötigen, Stützunterricht einen halben Tag pro Woche angeboten.
Solltest du immer noch etwas Bedenken haben, was die BS und Noten deines Sohnes betrifft, such UNBEDINGT das Gespräch mit der Lehrfirma, Ausbildner. Diese sollten auch von der BS informiert werden, wenn seine Leistungen knapp oder ungenügend sind und würde ja dann auch das Gespräch mit euch suchen.
Es gäbe bestimmt die Möglichkeit, Stützunterricht/Nachhilfe an zu fordern.