"Quest" schrieb:
Ich erziehe meinen Sohn dazu, wenn es ihm nicht mehr geht und wenn auch gegen das Gesetz verstossen wird (wie bereits geschrieben ist der 26. einem Sonntag gleichgesetzt im Kanton Zürich un der Arbeitgeber bräuchte für den Lehrling eine Bewilligung vom Kanton!!!) dann darf und soll er sich wehren. Nicht einfach "Nein ich will nicht". sondern darüber reden. Das hat er getan und man hat eine Lösung gefunden.
Er arbeitet ja nun immer noch am 26.12., also braucht der AG sowieso eine Bewilligung. Deshalb verstehe ich das Argument mit dem Gesetz nicht. Ausserdem: Woher weiss dein Sohn, dass der AG keine Bewilligung eingeholt hat oder sie noch einholen wird?
Gut finde ich, dass dein Sohn das Gespräch gesucht hat und mindestens so gut, dass der Chef so mit sich reden lässt. Über die restlichen Zusammenhänge weiss ich zu wenig, aber die Sache mit der Arbeit am 26.12. finde ich nicht so tragisch. Betrifft ja alle und nicht nur einen, und man kann davon ausgehen, dass das für die Mehrheit ungelegen kommt.
Die Grosseltern freuen sich übrigens auch an den restlichen 364 Tagen im Jahr über einen Besuch des Enkels.