Am 26. Dezember arbeiten als Lehrling

GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Du schreibst, alle müssten am 26. arbeiten. Dein Sohn erhält jetzt ein Sonderbehandlung, richtig? Kommt bestimmt gut an
Quest
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
"GabrielaA" schrieb:

Du schreibst, alle müssten am 26. arbeiten. Dein Sohn erhält jetzt ein Sonderbehandlung, richtig? Kommt bestimmt gut an


Nein ist keine Sonderbehandlung sondern gilt für die anderen (jetzt) auch.

Einer wehrt sich, die anderen profitieren davonicon_biggrin.gif
blackforce
Dabei seit: 06.02.2013
Beiträge: 58
"Quest"

Super habt ihr das gemacht. richtig gut gelöst. und ich bin genau deiner Meinung. super Einstellung. und schön das dein Sohn das übernimmt.
Es gibt Leute die sehen nur Arbeit und der rest ist alles auf dem zweiten Platz. mach dich nicht verrückt über solche aussagen den ihr seit auf dem richtigen weg für euch.
Und du hast ja x mal geschrieben es geht nicht um ein paar überstunden sondern um einiges mehr. Schön auch das der Chef das so gut angenommen hat und mit deinem sohn eine lösung gefunden hat.

Keep calm and kill zombies
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Ich finde es schon okey wenn man sich wehrt, der Chef kann es ja plausibel erklären und ablehnen aber in seinem Fall profitieren ja jetzt mehrere. Ich finde in einem Betrieb ist es ein Geben und Nehmen. Mal profitiert der Chef und mal die Angestellten. Bei uns in der Firma ist es jedenfalls so, die Chefs haben immer ein hörendes Ohr, so arbeitet man ja auch sehr gerne, und gibt auch sein bestes.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
"Quest" schrieb:


Ich erziehe meinen Sohn dazu, wenn es ihm nicht mehr geht und wenn auch gegen das Gesetz verstossen wird (wie bereits geschrieben ist der 26. einem Sonntag gleichgesetzt im Kanton Zürich un der Arbeitgeber bräuchte für den Lehrling eine Bewilligung vom Kanton!!!) dann darf und soll er sich wehren. Nicht einfach "Nein ich will nicht". sondern darüber reden. Das hat er getan und man hat eine Lösung gefunden.



Er arbeitet ja nun immer noch am 26.12., also braucht der AG sowieso eine Bewilligung. Deshalb verstehe ich das Argument mit dem Gesetz nicht. Ausserdem: Woher weiss dein Sohn, dass der AG keine Bewilligung eingeholt hat oder sie noch einholen wird?
Gut finde ich, dass dein Sohn das Gespräch gesucht hat und mindestens so gut, dass der Chef so mit sich reden lässt. Über die restlichen Zusammenhänge weiss ich zu wenig, aber die Sache mit der Arbeit am 26.12. finde ich nicht so tragisch. Betrifft ja alle und nicht nur einen, und man kann davon ausgehen, dass das für die Mehrheit ungelegen kommt.

Die Grosseltern freuen sich übrigens auch an den restlichen 364 Tagen im Jahr über einen Besuch des Enkels.