Berufswahl

Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Zitat: Deswegen finde ich, dass das Recht mir zusteht, das Beste für meine Kinder zu suchen...

Dieses Recht steht dir bedingt zu, in dem Alter sollte vorwiegend das Kind das Beste für sich suchen und sich nicht mit dem zweitbesten zufrieden geben, grad wenns ne Lehrstelle ist. So scheint ev. Ärger schon vorprogrammiert zu sein.
Ein Zwischenjahr einzulegen wäre keine Option? Zumindest, wenn er keine Lehrstelle bekommt?

Erstens nimmt er so jemandem vielleicht seine Traumlehrstelle weg?
Zweitens wirft es tatsächlich ein schlechtes Licht auf ihn.

Hatten wir vor 2 Jahren auch, erst ne Zusage (noch kein Lehrvertrag, aber beidseitig unterschrieben), dann 6 Wochen später eine Absage, da er eine bessere Lehrstelle gefunden hat. Den Brief, den er von unserem Personalchef erhalten hat, wird er wohl auch nicht so schnell vergessen.......!
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
@sk263
"Das Beste für die Kinder" ist, wenn sie lernen, ehrliche und verlässliche Vertragspartner zu sein, genau wie sie das von der anderen Seite auch erwarten. Stell dir vor, das passiert umgekehrt: Dein Sohn bekommt die Zusage für seine Traumlehrstelle, aber nach einiger Zeit teilen sie ihm mit, sie hätten jetzt doch noch einen passenderen Kandidaten gefunden. Ja, manchmal kommt es noch vor Lehrbeginn zu einer Auflösung des Vertrags, aber mit voller Absicht zusagen und dann trotzdem aktiv weitersuchen, weil man die erste Lehrstelle gar nicht richtig will? Das ist hinterhältig. Er hat jetzt drei Möglichkeiten, anständig aus der Affaire rauszukommen:
1. Er sagt ab, weil es doch nicht sein Traumberuf ist.
2. Er bleibt bei der Zusage, weil er sich mit Plan B abfinden muss.
3. Er spielt mit offenen Karten und sagt, wie es ist (Plan B, möchte aber weiterhin sein Glück bei Plan A versuchen). Da müsste dann wohl ein "Bis spätestens"-Termin vorgeschlagen werden, sofern sie darauf eingehen.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wir haben nun eine E-Mail erhalten, worin die Zielvereinbarung der Schnupperlehre aufgeführt wurden und sogar unterschrieben werden müssen. Hat das auch schon jemand gehabt? Ist das üblich, wenn es beim Schnuppern konkret um die Lehrstelle geht?
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Grad heute hatten wir im Büro mit einer Arbeitskollegin genau die gleiche Diskussion, weil ihre Tochter genau das gleiche gemacht hat. Sie hat einen Lehrvertrag unterschrieben und geht aber noch an einem anderen Ort schnuppern, obwohl sie jetzt einen Lehrvertrag hat. Mein Chef hat dann das genau gleiche gesagt wie KlaraM. Obwohl ich meine Arbeitskollegin verstehen kann, haben ihr alle gesagt, sie soll mit offenen Karten spielen oder diese Lehrstelle auch antreten. Es wäre allerdings im gleichen Beruf aber einfach minus 1 Stunde pro Arbeitsweg. Darum kann ich es ja noch nachvollziehen, aber eben, wenn man einen Vertrag unterschreibt ist das halt bindend.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
Globi
Dabei seit: 30.07.2008
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goodie

Seufz, das ist für mich auch so ein unverständliches Beispiel! Die haben ja vorher gewusst, wie weit der Arbeitsweg sein wird. Frag mich ja schon, ob sich die Leute nichts überlegen und einfach mal was nehmen, damit sie was haben. So ist das mit der Lehrstellensuche ja wirklich nicht gemeint.
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Kommt mir so rüber, die Lehrstelle bei welcher der LV unterschrieben ist, habe ich auf sicher, kann ja immer noch etwas besseres suchen.
Drehen wir den Spiess mal um: Ein Jugendlicher (A) der schulisch kein Knaller ist, findet eine tolle Lehrstelle und unterschreibt den LV. Dem Lehrbetrieb bietet sich ein guter Schüler (B) an, der die Lehrstelle auch haben möchte. Was gäbe dass für einen Aufstand wenn sich der Lehrbetrieb erlauben würde, den Vertrag von A, zu annullieren um B unter Vertrag zu nehmen?

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
thea
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.06.2013
Beiträge: 878
Folgende Frage:
Ein Lehrmeister teilt XY mit, dass er/sie als Lehrling ausgewählt wurde und damit die Lehrstelle "hat". Daraufhin muss sich XY entscheiden, ob er die Lehrstelle auch möchte, erst mündlich/schriftlich, später offiziell mit dem Unterschreiben des Lehrvertrages.
Ist es denn nicht möglich, VOR der ersten Zusage mitzuteilen, dass man noch andere Bewerbungen offen hat, und deren Entscheid (natürlich in nützlicher Frist) abwarten möchte?

winter16
Dabei seit: 18.11.2016
Beiträge: 1
"yucca" schrieb:

Drehen wir den Spiess mal um: Ein Jugendlicher (A) der schulisch kein Knaller ist, findet eine tolle Lehrstelle und unterschreibt den LV. Dem Lehrbetrieb bietet sich ein guter Schüler (B) an, der die Lehrstelle auch haben möchte. Was gäbe dass für einen Aufstand wenn sich der Lehrbetrieb erlauben würde, den Vertrag von A, zu annullieren um B unter Vertrag zu nehmen?


Ich finde, da vergleicht man Apfel mit Birne. Die Zukunft eines Schülers ist in dieser Konstellation viel wichtiger als ein Lernender, der dem Betrieb noch Jahre keinen Nutzen bringen wird.
Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
@winter16

Extra mit neuem Nick registriert???banghead.gif


So ein Quatsch wegen den Lernenden die keinen Nutzen bringen! Und klar doch, die Betriebe, die Lehrlinge ausbilden sind ja sowieso doof, also kann man mit denen machen was man will! grr

Genau wegen solchen Mätzchen, einfach mal einen Lehrvertrag abschliessen und dann wieder auflösen, tun sich grad KMUs zum Teil sehr schwer, überhaupt Lehrlinge anzustellen! Die wollen nämlich verlässliche Jugendliche!
thea
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.06.2013
Beiträge: 878
@Winer16
Gerade weil sich eine Firma bereit erklärt hat, einen Jugendlichen auszubilden, auch wenn sie keinen grossen Nutzen davon hat, sollte man etwas mehr Wertschätzung entgegenbringen! Immerhin bilden sie unsere Kinder aus, damit sich unsere Kinder persönlich und beruflich entwickeln können und dereinst von uns Eltern unabhängig sind!

Ich habe generell das Gefühl, dass die Jugendlichen (zum Teil bereits ihre Eltern) heute alles schnell haben müssen, ohne zu überlegen, vergleichen, abzuwarten, nachzufragen, auszuhandeln. Man kann es ja wieder zurückgeben, weiterverkaufen wenn es doch nicht gefällt oder passt, und auch sonst hat man (oder die Eltern) genug Geld für die nächsten Kurzzeitwünsche...