Besuchsrecht — Wie lange.

Harlekin
ThemenerstellerIn
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Hallo zusammen.

Ich hatte letztens eine Diskussion betreffend Besuchsrecht. Mein Sohn wird dieses Jahr 16 Jahre alt, und beginnt eine Ausbildung. Da ich Schicht arbeite, war die Besuchsregelung nicht immer einfach, aber irgendwie ging’s dann halt doch.

Nun kam die Diskussion auf, wie lange denn das Besuchsrecht gelte. Während der Schulzeit, bis Ende Ausbildung?
Im Internet Habenichts hierzu leider nichts gefunden. Und inmeinem Scheidungsurteil steht es ebenfalls nicht explizit. Wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Danke

Sic vis pacem parabellum
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
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Ab einem gewissen Alter ( ab ca 14j ), können Kindern / Jugendlichen selber entscheiden, ob und wie häufig sie zum anderen Elternteil möchten.
Mit wem hattest du denn die Diskussion?
Ein 16j ist ( im Normalfall ) genug selbständig, um zu entscheiden, ob er noch regelmäßig zum anderen Elternteil möchten, bezw auch um alleine zu Hause zu bleiben
Harlekin
ThemenerstellerIn
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@nanny72
Mit meiner Exfrau...
Es gibt das Problem, (also ich sehe das nicht so) das Sie der Meinung ist, ich müsste dieser Pflicht nachkommen bis zu Volljährigkeit...

Sic vis pacem parabellum
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
Die Frage ist doch auch, was euer Sohn möchte?
Gerade wenn es sich um ein "normal entwickelten" Teenager handelt, kann der sich selber entscheiden, ob er das möchte. Er kann auch Mal alleine Zuhause bleiben. Und vorallem kann dein Sohn das mit dir selber abmachen, ob und wann er dich sehen möchte.
Habe meinen Kindern das irgendwann ( als ich das Gefühl hatte, das sie soweit sind ) auch selber überlassen, mit ihrem Vater etwas abzumachen, wenn sie ihn sehen wollten
Harlekin
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 23
@nanny72

Die Idee gefällt mir, und meiner neuen Partnerin sicher auch. Sie ist der Meinung, ich behüte ihn zu sehr, weil ich (er geht jetzt noch zur Schule) an meinen Freitagen das Essen bereit habe, und ansonsten alleine bin, anstatt mit Ihr zusammen zu sein...

Ich möchte ihn gerne zu mehr Eigenständigkeit bringen, auch mal für sich zu kochen, und die Wohnung für sich zu haben. Ich denke, es ist sicher kein schlechter Weg in die Selbstständigkeit...

Meiner Exfrau geht es dabei vor allem darum, dass Sie Kinderfreie Wochenenden hat..dabei könnte Sie das ja selber auch so machen.
Hm, da wird wohl ein Gespräch notwendig werden.

Aber ich weiss eigentlich noch immer nicht, wann das Besuchsrecht endet...icon_biggrin.gif

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 26.01.2019 um 19:12.]

Sic vis pacem parabellum
lirumlarum122
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 184
Könnte es sein, dass es für deinen Sohn nicht gut ist, das Wochenende sich selbst überlassen zu sein? Dass er dann das ganze WE verzockt oder sonst was Dummes tut? Ohne Grund wird deine Ex-Frau wohl kaum darauf bestehen. Bis zur Volljahrigkeit sind nun mal die Eltern verantwortlich, und an den Besuchstagen natürlich der besuchsberechtigte Elternteil, also du. Warum möchtest du denn diese Verantwortung nicht übernehmen?
Ria
Dabei seit: 23.07.2012
Beiträge: 106
Vergiss nicht, wie wichtig du als Vater für deinen Sohn bist!
Es geht nicht nur um Kinderhüte, sondern um dein Interesse an ihm und seinem Leben.

wozu ich mir das wohl in mein Leben eingeladen habe?
Harlekin
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.10.2002
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@lirumlarum123

Tja, mein Sohn verbringt bei meiner Ex-frau schon sehr viel Zeit alleine, und von irgendwelchem Quatsch machen,weiss ich nichts. Gamen tut er,wie fast jeder Teenie in seinem Alter gerne. Er hat Freunde, mit denen er sich trifft und Zeit verbringt. Für Ihn da war und bin ich immer gewesen und werde es auch in Zukunft sein. Es geht also nicht darum,dass ich das nicht möchte.

Er ist auf dem Weg, selbstständig zu werden und mit zuviel Fürsorge stehe ich ihm im Weg. Er hat bei mir aber einen Freiraum,wo er sich entwickeln kann,darf und soll.

Aber meine grundsätzliche Frage bleibt ja unbeantwortet. Es geht mir nicht darum, mich meiner Aufgabe, Verantwortung, wie auch immer, zu entziehen. Sondern zu wissen, wann diese Aufgabe endet...

Sic vis pacem parabellum
Harlekin
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.10.2002
Beiträge: 23
@Ria
Das vergesse ich nicht. Ich war und bin meinem Sohn im Rahmen meiner Möglichkeiten ein guter Vater. Und als guter Vater sollte man wissen und erkennen,wann man mehr Raum geben soll. Mein Sohn beginnt, eigene Wege zu gehen, neue Erfahrungen zu machen ohne mich und meine Fürsorge. Er kann und soll das auch.

Und um ihn diesen Raum zu geben, ziehe ich mich langsam aus seinen Leben zurück, im Wissen,das er sehr wohl auf mich zählen kann,wenn er mich braucht.

Sic vis pacem parabellum
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Normalerweise gelten die Scheidungsvereinbarungen wie unterschrieben. D.h. solange du in der Zahlpflicht bist, besteht auch das BesuchsRECHT (ist ja normalerweise nicht als Pflicht definiert). Du kannst also das Recht wahrnehmen, bis die Alimentenpflicht endet oder dein Sohn entscheidet, wieviel Raum er dir einräumen will.

Ich würde meinen, dass ihr (deine Ex und du) das Thema gemeinsam mit dem Sohn besprecht, wie er das zukünftig sieht. Denn das ist entscheidend. Und dann wird das direkt geklärt und nicht über vier Ecken. Etwas, was dann auch deine Freundin wie auch die Ex-Frau akzeptieren müssen.

Bei meinen Kindern war es so, dass sie so ab ca. 14 Jahren nur noch sporadisch die Papawochenneden wahrgenommen haben. D.h. vielleicht mal nen Nachmittag oder so bei ihm verbracht, aber keine Wochenenden mehr.





Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.