pech
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.06.2013
Beiträge: 4
Hallo
Ich habe in der Scheidungskonvention eine Klausel drin, welche besagt" Solange und soewit das gesamte monatliche Nettoeinkommen (inkl. 13. Monatslohn) von Ex Frau die Höhe von 3300.- nicht übersteigt, verzichtet der Ex Mann im Voraus auf ein allfälliges Recht, die Herabsetzung oder Aufhebung gestützt auf die Verbesserung der finanziellen Verhältnisse der Ex Frau zu verlangen".
Nun hat meine Ex Frau seit 1.Januar ein Netto Einkommen von 4115.- inkl. 13. Monatslohn (bei der Scheidung 2630.-). Bis anhin hat der Unterhalt der Ex-Frau 1200.- betragen plus 2300.- für beide Kinder.
Die Situation hat sich ebenfalls bezüglich der Kinder geändert und ein Kind lebt schon seit November 2012 bei mir.
Muss ich jetzt da alles von vorne aufrollen oder kann ich den Unterhalt um die überstigenen 815.- für die Frau kürzen? Oder wie wird dies berechnet?
Grüsse
Pech
Ich habe in der Scheidungskonvention eine Klausel drin, welche besagt" Solange und soewit das gesamte monatliche Nettoeinkommen (inkl. 13. Monatslohn) von Ex Frau die Höhe von 3300.- nicht übersteigt, verzichtet der Ex Mann im Voraus auf ein allfälliges Recht, die Herabsetzung oder Aufhebung gestützt auf die Verbesserung der finanziellen Verhältnisse der Ex Frau zu verlangen".
Nun hat meine Ex Frau seit 1.Januar ein Netto Einkommen von 4115.- inkl. 13. Monatslohn (bei der Scheidung 2630.-). Bis anhin hat der Unterhalt der Ex-Frau 1200.- betragen plus 2300.- für beide Kinder.
Die Situation hat sich ebenfalls bezüglich der Kinder geändert und ein Kind lebt schon seit November 2012 bei mir.
Muss ich jetzt da alles von vorne aufrollen oder kann ich den Unterhalt um die überstigenen 815.- für die Frau kürzen? Oder wie wird dies berechnet?
Grüsse
Pech