Änderung Unterhaltsbeiträge nach Lohnänderung Frau

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Hm - also Tagesmamma meinte, die Mutter soll Ruhe geben - und KlaraM und ich haben dagegen gehalten ...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
@fisi

genau. das war etwas irritierend... so wie die beziehung von beiden getragen wird... sollte auch nach der scheidung... die verantwortung für das existentielle auf beiden seiten gleich getragen werden.

(ich tendiere nun mal auch, dass frauen hier doch gerne die verantwortung, dass es IHR finanziell gut geht.... dem mann abgeben. was eine unterstellung und ein vorurteil ist... doch mit dem traditionellem rollenmodel halt so antrainiert...)

lg
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Stimmt das eigentlich, dass bei der Unterhaltszahlung an die Frau deren Vermögen nicht berücksichtigt wird?

Folgendes: Eine Familie, 3 Kinder, verheiratet, trennt sich. Die Frau hatte aber den berühtem reichen Onkel in Amerika, der ihr ein beachtliches Vermögen vermachte. Kurze Zeit nach dem Erben, setzte sie ihren Mann vor die Türe. Sie lebt mit ihren 3 Kindern nach wie vor im Haus. Er wohnt in einer kleinen 2-Zimmer Wohnung. Sie hat das Familien Auto, er kann sich keines mehr leisten. Den Kindern fehlt es, materiell gesehen, an nichts. Auch sie kann sich, zusätzlich mit dem Erbe, ein tolles Leben leisten. Dafür ackert er wie blöd und drückt den grössten Teil seines Einkommens an die EX und die Kinder ab. Die Kinder sind übrigens 14,11,8. Die Ex verdient nichts.
Nun meinte kürzlich jemand, der Ex könne dagegen anklagen, da sie ja ein beachtliches Vermögen besitze. Jemand anders hingegen behauptet, nur die beiden Einkommen + Anzahl Kinder + Zivilstand sei ausschlaggebend.

Ich finde es auch ungerecht, dass Frau quasi in Saus und Braus lebt, während der Mann sich dumm und dämlich zahlt.

Was stimmt den nun?
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
@GabrielaA

Es stimmt, dass euch das nichts angeht.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
"GabrielaA" schrieb:

Stimmt das eigentlich, dass bei der Unterhaltszahlung an die Frau deren Vermögen nicht berücksichtigt wird?

Ja das stimmt. In der Regel wird bei der Berechnung der Unterhalts- oder Alimentenhöhe das Vermögen nicht mitberücksichtigt. Allerdings der Ertrag daraus sehr wohl.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@KlaraM. gibts ein Problem? Ich stelle hier Fragen, solange ich das möchte. Dazu gibts (noch) kein Gesetz. Alles Klar(aM)?
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
@GabrielaA

Dein Text tönt sehr nach einer Person, die ihre Nase gern in anderer Leute Angelegenheit steckt. Auf eine sehr einmischende, wertende Art. Wenn dem nicht so ist, entschuldige ich mich. Wenn es aber zutrifft, dann nicht. Kannst aussuchen.
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
@Gabriela
Ja, das stimmt. Bei einer Scheidung gibt es zwei verschiedene Berechnungen, die Unterhaltsberechnung und die Güterrechtliche Auseinandersetzung. Das wird strickte getrennt.

Was an deiner Geschichte aber nicht ganz stimmt: Wenn die Frau wirklich so viel geerbt hat, dann bekommt sie ja Zinsen auf dieses Vermögen und das gilt dann als Einkommen. Somit fällt also ihr Unterhalt weg.
Für die drei Kinder muss er jedoch immer bezahlen und wenn das gleich drei sind und er vielleicht nicht so viel verdient, dann ist klar, dass ihm nichts mehr bleibt.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
... das stimmt auch nur bedingt.
Wenn ihr Einkommen z.B. 500'000.- beträgt und seines nur 50'000.- wird er kaum oder nur sehr wenig an Kindsunterhalt bezahlen müssen. Theoretisch betrachtet icon_wink.gif

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
@fisi
Ja, in der Praxis ist es so, dass dann die Kinderalimente einfach auf das betreibungsrechtliche Minimum geschraubt werden, das sind zur Zeit 400/600.- Das ist so, weil man rechtlich gesehen nicht auf Kinderalimente verzichten darf. Haben sich irgendwelche Juristen ausgedacht icon_rolleyes.gif