Änderung Unterhaltsbeiträge nach Lohnänderung Frau

GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Platibus: Kenne die genauen Zahlen nicht. Es ging darum, dass der Vater, wie er selber erzählte, quasi auf dem Existenzminimum lebt, seine Ex, dank dem Erbe und den Unterhaltszahlungen von ihm, sich ein gutes Leben, jedenfalls finanziell, leisten kann. Ich meine, wenn sie auch "nur" ein halbe Million geerbt hätte (CHF netto ausbezahlt), das Haus fast ganz abbezahlt, so kommt sie mit dem Zinsen auch nicht auf so ein hohes Einkommen. Auch hier kenne ich die Zinssätze nicht, weiss nicht, wie und ob das Geld angelegt wurde, etc. Ich fand das einfach merkwürdig und ungerecht. Deshalb meine Frage hier.
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
@Gabriela
Ja, ich weiss, was du sagen willst. Es ist so, dass dieses Erbe in die Masse ihres Eigengutes gehöhrt. Auch wenn sie verheiratet ist, kann sie selber darüber bestimmen und wenn es zur Scheidung kommt, kann sie den noch vorhandenen Betrag wieder mitnehmen. Was aufgebraucht wurde läuft unter "verbutzt isch verbutzt", ausser sie hätte eine sehr grosse Anschaffung genacht (Haus, Auto etc) und kann dies belegen, dann kann sie bei der Scheidung eine Ersatzforderung stellen.

Der Zinsertrag aus dieser Erbschaft hingegen gilt als Einkommen und gehört in die Vermögensmasse der Errungenschaft. Die wird bei einer Scheidung aufgeteilt.

Sorry, wir missbrauchen gerade das eigentliche Thema, tut mir leid, soll nicht wieder vorkommen icon_redface.gif