Die VB macht das wenn sie für die Bemessung des Kindesunterhaltes zuständig ist. Bei Scheidungen ist nicht die VB zuständig sondern das entsprechende Gericht.
Das ist etwas vom wenigen das eidgenössisch geregelt ist.
Die VB ist zuständig wenn bei unverheirateten (Ex)Paaren ein Unterhaltsvertrag bewilligt werden muss (also immer). Soll dieser abgeändert werden dann ist in den meisten Fällen das Gericht zuständig. Ich müsste jetzt nachschauen in welchen Konstellationen es wie ist.