Alimente Berechnung

puami
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.06.2011
Beiträge: 2
Hallo Community,

Ich habe Fragen zu Alimenten und wünsche mir Klarheit durch Eure Erfahrungen. Hier kurz meine Auflistung der Facts, danach die Fragen.

Ich bin selbständig, verdiene 4300 netto x 14 in meiner eigenen AG, habe kein Vermögen außer der Firma, habe gerade die Frau meiner Träume geheiratet. Wohnhaft in SO.

Meine ex Freundin hat einen Sohn geboren, der zuerst von ihrem Freund sein sollte, ein Test bewies dass er von mir war.

Die Kindsmutter bezieht IV und Sozialleistungen, lebt mit ihrem Freund, der den Sohn als seinen eigenen anschaut und sich um die Familie kümmert. Er verdient gut und hatte die Vaterschaft anerkannt, das Urteil wurde durch das Gericht aberkannt und ich muss jetzt die Vaterschaft anerkennen. Sie lebt in BS.

Ich habe eine Vorladung von der Vormundschaftsbehörde erhalten um einen Vertrag für die Regelung der Alimente zu unterschreiben. Die Behörde hat Jahreslohnausweise sowie Bilanzen und Steuerunterlagen der letzten drei Jahren von mir verlangt.

Fragen:
- In welcher Höhe muss ich Alimente bezahlen? Was ist üblich?
- Muss ich Initialkosten bezahlen, für Kinderwagen, Kleider, etc.?
- Hat die Vormundschaftsbehörde das Recht von mir Bilanzen von meiner Firma und Steuerunterlagen verlangen?
- Wenn ich meine Firma verkaufen würde, müsste ich einen Teil vom Erlös als Alimente bezahlen?
- Wo kann ich zahlbare Rechtshilfe bekommen?

Danke für Eure geschätzten Informationen.
Eiger
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
deine fragen wird wohl erst eine gemeinsame vereinbarung oder ein gerichtsurteil beantworten.
dir in diesem eher speziellen fall zahlen anzugeben, in aussicht zu stellen, wäre meines erachtens nicht fundiert und eher fahrlässig.

du hast die möglichkeit, dass du dich vorab bei der unentgeltlichen rechtsberatung auf deiner einwohnergemeinde informieren und beraten lassen kannst. danach wirst du die marschrichtung sehen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
ljuba
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
Ich denke Iniatialkosten musst Du wohl nicht zahlen.
Bei der Berechnung spielt dein Einkommen eine Rolle, aber auch Deine Kosten, Dein Lebensstil, sie fragen sicher auch ob und wieviel Deine Frau verdient. Hab schon mal was gelesen von 17% vom Nettolohn gilt als Faustregel für die Alimente.Aber eben, je nach Amt wieder unterschiedlich, schliesse mich Thomas an.

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
lies mal Artikel 295 ZGB

Art. 2951

J. Ansprüche der unverheirateten Mutter

1 Die Mutter kann spätestens bis ein Jahr nach der Geburt gegen den Vater oder dessen Erben auf Ersatz klagen:2
1.für die Entbindungskosten;2.für die Kosten des Unterhaltes während mindestens vier Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Geburt;3.für andere infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung notwendig gewordene Auslagen unter Einschluss der ersten Ausstattung des Kindes
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
... und dann vergiss den artikel gleich wieder.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
puami
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.06.2011
Beiträge: 2
Herzlichen Dank für Eure Beiträge, Ihr habt mir schon ein Stück weitergeholfen. Nur bezüglich der Frage über das Recht der Vormundschaftsbehörde von mir Bilanzen von meiner Firma und Steuerunterlagen zu verlangen weiss ich noch zu wenig. Hat da jemand noch Erfahrung?
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
der ex mann einer kollegin musste diese dokumente auch abliefern, da sie zur höhe der berechnung von den alimenten dienen.
hexenbesen
Dabei seit: 21.07.2002
Beiträge: 121
Die VB hat das Recht deine finanzielle Situation genau anzuschauen. Sie braucht dieses Wissen um die Alimenten für dein Kind zu berechnen.
Es gibt eben immer wieder so schlaue die versuchen das Geld zu verstecken damit sie ja wenig für ihr Kind bezahlen müssen. Aus diesem Grund muss sich die VB ein möglichst umfassendes Bild der Gesamtsituation machen.
Aentli
Dabei seit: 08.07.2003
Beiträge: 48
Hallo Hexenbesen. Die VB darf das wirklich? Und macht dies auch? Ich musste für die Höhe der Alimente eine Anwältin einschalten und jetzt vor Gericht. Die VB hilft mir gar nichts und zur Familienberatung müsste mein Ex-partner freiwillig kommen. Wenn nicht - hilft niemand! In welchem Kanton ist dies denn so?
Pippi
Dabei seit: 15.04.2008
Beiträge: 1236
Bei uns 17 Prozent vom bruttolohn, bei 2 Kindern 23prozent.