Alimente und Vermögen?

cerveja
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.09.2011
Beiträge: 8
Ich habe ein Kind mit einer Frau, welche ich nur flüchtig kannte. Wir haben also nie zusammen gelebt und waren natürlich auch nicht verheiratet. Ich habe die Vaterschaft anerkannt und bezahle monatlich Alimente für das Kind. In dem Jahr als das Kind auf die Welt kam und der Unterhaltsvertrag festgesetzt wurde, hatte ich ein relativ hohes Einkommen. Die Alimente Zahlung wurde deshalb auch überdurchschnittlich hoch festgelegt. Meine privaten Verhältnisse haben sich unterdessen aber verändert. Ich verdiene jetzt noch etwa 30'000.- bis 40'000.- pro Jahr und ein Grossteil dieses Betrages sind Zinseinnahmen von einem Vermögen, das ich zwischenzeitlich geerbt habe.

Ich möchte nun gerne den monatlichen Betrag so festsetzen, dass er für alle Beteiligten fair ist. Da mein eigentliches Einkommen aus der Arbeit aber sehr gering ist, das Vermögen aber relativ hoch, ist meine Frage nun: Kann mein Vermögen einen Einfluss auf die Zahlungen haben? Wie würde das Gericht die Alimente festlegen bei einem Einkommen von z.B. nur 30'000.- aber einem Vermögen, das etwas höher ist? Das Kind kann für die Situation nichts dafür, ich möchte selbstverständlich weiterhin für das Kind bezahlen, aber mit dem jetzigen Betrag bezahle die flüchtige Bekanntschaft mit.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@cerveja
definiert doch mal das wort "fair" und lass uns wissen, wie einerseits die "flüchtige bekannte" und euer gemeinsames kind das definieren. es dürften sich wohl drei sehr unterschiedliche auffassungen zeigen.

als erstes mal: "ich möchte nun gerne den monatlichen beitrag so festsetzen", ist schon mal die falsche formulierung. die unterhaltsbeiträge für ein uneheliches kind werden in einem unterhaltsvertrag, an welchem beide eltern beteiligt sind festgelegt und von der vormundschaftsbehörde genehmigt oder eben nicht. wenn also jemand etwas festlegt, sind es entweder die vormundschaftsbehörde, welche primär die interessen des kindes zu vertreten hat, oder im streitfall das zuständige gericht.

was nun deine frage angeht, wie ein gericht den unterhaltsanspruch des kindes festlegen würde, wenn das einkommen relativ gering ausfällt, jedoch erhebliche zinserträge aus vermögen vorliegen, kann diese wie folgt beantwortet werden:
bei der unterhaltsberechnungen spielt die herkunft des einkommens keine rolle. massgebend ist das gesamteinkommen, wie es z.b. in einer steuererklärung aufgeführt wird. zinserträge sind einkommen und werden entsprechend mit berücksichtigt.
dazu kommt übrigens noch ein grundsatz des BGer: in der unterhaltsberechnung wird berücksichtigt, was eine person zu verdienen in der lage ist, nicht was sie effektiv verdient.
weshalb das so ist? ganz einfach: damit soll, was leider nicht immer so ganz gelingt, verhindert werden, dass unterhaltsverpflichtete personen sich um ihre verpflichtung drücken, indem sie z.b. ihr erwerbseinkommen senken oder… "intern von einkommen auf zinserträge" verlagern.
wenn du also mit deinem anliegen, wegen geringeren einkommens auch tiefere unterhaltsbeiträge zahlen zu wollen, ankommst, könnte das genau umgekehrt rauskommen: dass du in der lage bist, mehr als die aktuellen 30'000 – 40'000 zu verdienen, hast du offenbar bereits bewiesen. nun kommen die zinserträge aus dem ererbten vermögen noch dazu. damit steigt dein einkommen in der unterhaltsberechnung und zumindest dein kind und dessen mutter wird das freuen, denn unter dem strich resultieren höhere unterhalgsbeiträge.
zum schluss noch kurz zur kollision des von dir erwähnten wortes "fair" und deinem satzteil "aber mit dem jetzigen Beitrag bezahle ich die flüchtige Bekanntschaft mit". zwar sind überschüsse aus unterhaltsbeiträge grundsätzlich für das kind treuhänderisch zu verwalten, doch gibt es dort wohl sehr bewusst auch einen kleinen spielraum. kinder, auch uneheliche, pflegen den handlungsspielraum und die erwerbsmöglichkeiten eines elternteils, bisher meist der mutter, erheblich und nachhaltig einzuschränken, während der vater sich seiner karriere widmen kann. insofern ist es dann doch nur fair, wenn diese langfristig aufgerechnet sehr hohe einbusse zumindest ansatzweise ausgeglichen wird. oder etwa nicht?
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Ein Kind kostet laut Beobachter monatlich Fr. 1100 zuzüglich Kosten für eine allfällige ausserfamiliäre Betreuung sowie die Mindereinnahmen des betreuenden Elternteils, wenn er/sie ihre Erwerbsarbeit aufgibt oder einschränkt, um den Nachwuchs zu betreuen.

Zahlst du wirklich so viel? Rechne mal nach.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Andrerseits ist eine Abänderungsklage natürlich gerechtfertigt, wenn du dauerhaft weniger verdienst als bei der ursprünglichen Berechnung. Das heisst aber nicht, dass dieser neue Betrag "fair" wäre, sondern nur, dass geschaut wird, dass du nicht unter das Existenzminimum fällst. Wenn dadurch die Mutter bzw. dein Kind unter das Existenzminimum fallen, müssen/können sie auf das Sozialamt.
Gelöschter Benutzer
@angelface: so gefällst du mir! icon_wink.gif Deutlich, aber sachlich argumentiert.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
Andrerseits: Warum hast Du damals viel vedient und jetzt wenig? Geht das Gericht nicht auch davon aus, was Du verdienen könntest?
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
Uh sorry, das hat angelface vorher schon viel besser geschrieben.
cerveja
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.09.2011
Beiträge: 8
@angelface
Die 30'000 - 40'000.- pro Jahr sind derzeit Lohn UND Zinsertrag. Es geht mir nicht darum, dass ich von meinen Einkünften (egal woher sie kommen) weniger bezahlen müsste, es geht darum, dass ich ganz konkret einen Laden eröffnet habe, bei welchem ich sicherlich die nächsten paar Jahre nicht viel verdiene (läuft leider auch noch nicht so wie erhofft). Ich habe den Schritt (und meinen Traum) aber gewagt, da ich mit dem Erbe eine kleine Altersvorsorge erhalten habe.

Sagen wir mal, dass mein Einkommen im Moment vielleicht INKL. Zinserträgen CHF 30'000.- pro Jahr beträgt. Ich möchte nun den Alimente Betrag neu berechnen lassen und möchte einfach verhindern, dass das Gericht mir mein VERMÖGEN (also meine Altersvorsorge!) wegnimmt. Nicht die damit erwirtschateten Einkünfte in Form von Zinsen oder dergleichen. Bei einer Abänderungsklage würden die Aemter ja sehen, dass mein Laden derzeit einfach noch nicht mehr abwirft, das wäre ja kein Problem.

Und ja, @Zoe007 ich bezahle DEFINITV viel, viel zu viel. Die Dame wohnt seit über 5 Jahren in eine topmodernen, nicht grad günstigen Wohnung und hat nie mehr gearbeitet und kann sich ständig Urlaub leisten (ohne Kind 2x pro Jahr Malediven etc.).

Ueberigens, ist es nicht so, dass wenn ein Kind 1'100.- pro Monat kostet, dass diese Kosten auf die ELTERN aufgeteilt werden? Also nicht 100% zulasten des Vaters?

Bitte nicht voreilig urteilen... Die Männer sind nicht immer die Bösen, ich darf mein eigenes Kind noch nicht mal sehen, nur bezahlen darf ich fleissig ;o
cerveja
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.09.2011
Beiträge: 8
@Manya

Ich habe vorher mehr verdient, da ich einen Job hatte bei dem ich über 2 Jahre schöne Provisionen verdient hatte. Meine "Sparte" wurde dann aufgelöst und ich habe den Job verloren, nun bin ich selbstständig und im Aufbau, siehe mein anderer Beitrag...
Callie
Dabei seit: 13.06.2009
Beiträge: 186
"Ueberigens, ist es nicht so, dass wenn ein Kind 1'100.- pro Monat kostet, dass diese Kosten auf die ELTERN aufgeteilt werden? Also nicht 100% zulasten des Vaters?"

Ein Kind kostet ja nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Insofern wird das also schon zwischen den Eltern aufgeteilt.