@cerveja
dir eine abschliessende antwort zu liefern, ohne die individuelle situation wirklich vollständig und im detail zu kennen, ist schlicht nicht möglich. wobei ich zugebe, auch kein besonderes interesse daran zu haben, zu detailliert zu werden.
hingegen: gehen wir davon aus, dass du wie beschrieben deinen "traum" erfüllt hast und dieses neue geschäft inklusive zinsen das von dir angegebene einkommen abwirft. dann müsstest im falle einer auseinandersetzung über den unterhalt – je nach "cleverness" deines gegenübers bzw. deren vorgehen – damit rechnen, dass argumentiert wird, dass die "erfüllung deines traumes" nicht zu lasten des kindes gehen darf und du die möglichkeit hättest und gehabt hättest, anderweitig einen lukrativeren job zu finden. kommt hinzu, dass du um deine unterhaltsverpflichtung wusstest, bevor du deinen traumladen eröffnet hast. damit kannst du die verantwortung für die einkommenseinbusse nicht mehr "höherer gewalt" zuschieben.wie bereits beschrieben: die vorlage, was zu in der lage bist zu verdienen – wenn auch nicht in deinem traumladen – hast du ja bereits geliefert.
deine befürchtung, dass die substanz deines (ererbten) vermögens für den unterhalt herangezogen werden könnte, ist durchaus berechtigt. "Insofern es im Einzelfall zumutbar erscheint, auch die Vermögenssubstanz für den Unterhalt einzusetzen, ist andererseits auch diese selbst bestimmend für die Einschätzung der jeweiligen Leistungsfähigkeit" (Handbuch des Unterhaltsrechts; 2. Auflage; 01.76). entsprechend anwendbare rechtsprechung dürfte ausreichend vorhanden sein. offen bleibt, wie dies im konkreten einzelfall bewertet wird. da könnte er ermessenspielraum eines gerichtes relevant sein.
wie und wovon die frau, mutter deines kindes, heute lebt, ist absolut irrelevant. es ist aber kaum anzunehmen, dass sie den von dir genannten standard ausschliesslich nur aus dem kinderunterhalt finanziert. dann wäre es nämlich ein fall für die vormundschaftsbehörde, ihren treuhänderischen umgang mit dem einkommen des kindes (unterhalt) zu prüfen und massnahmen zu ergreifen.
ohne zoe007 vorgreifen zu wollen: es soll zwar regionale unterschiede geben, doch geht die zürcher tabelle (stand 2011) bei einem Einzelkind von 1 – 6 jahren von einem bedarf von total chf 2040.00 aus. dieser teilt sich auf in ernähung 315.00, bekleidung, 85.00, unterkunft 370.00, weitere kosten (versicherungen etc. etc.) 545.00 und – siehe da – pflege und erziehung chf 725.00.
dabei handelt es sich um durchschnittsangaben, welche – bei höherem einkommen/lebensstandard – nicht nur nach unten sondern auch nach oben gehen können. insofern decken die von dir genannten 1100.00 tatsächlich wohl nur den anteil des vaters ab und die von dir geforderte teilung ist breits erfolgt.