Alimente und Vermögen?

cerveja
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.09.2011
Beiträge: 8
@Callie
Ja, Zeit auf welche ich keinen Einfluss nehmen kann, da es mir nicht erlaubt ist das Kind zu sehen icon_frown.gif Klar, ich könnte das erzwingen doch bringt das dem Kind etwas, wenn die Mutter es verhinden möchte und das Kind beeinflusst icon_frown.gif Aber bitte zurück zu meiner eigentlichen Frage wenns geht icon_wink.gif
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
mein mann war gerade frisch selbstständig als sein scheidung aktuell war und das gericht hat sein einkommen geschätzt und daraus die alimente berechnet. leider war sein einkommen dann über die jahre gerechnet nie so hoch, wie die schätzung damals war. er zahlte viele jahre sehr viele alimente und oft habe ich sie mitbezahlt, weil es nicht reichte.
darum hat er sich dann auch entschlossen gehabt, eine abänderungsklage einzureichen.
das gericht hat die abänderung sehr untersützt und die neue berechnung wurde angepasst.
abänderungsklagen haben dann eine gute chance, wenn sich das einkommen stark verändert hat. vermögen das geerbt wurde, steht nur zur diskussion, wenn es sich um einen wirklich grossen betrag handelt. so unserer erfahrung und die damalige aussage der richterin.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@cerveja
dir eine abschliessende antwort zu liefern, ohne die individuelle situation wirklich vollständig und im detail zu kennen, ist schlicht nicht möglich. wobei ich zugebe, auch kein besonderes interesse daran zu haben, zu detailliert zu werden.
hingegen: gehen wir davon aus, dass du wie beschrieben deinen "traum" erfüllt hast und dieses neue geschäft inklusive zinsen das von dir angegebene einkommen abwirft. dann müsstest im falle einer auseinandersetzung über den unterhalt – je nach "cleverness" deines gegenübers bzw. deren vorgehen – damit rechnen, dass argumentiert wird, dass die "erfüllung deines traumes" nicht zu lasten des kindes gehen darf und du die möglichkeit hättest und gehabt hättest, anderweitig einen lukrativeren job zu finden. kommt hinzu, dass du um deine unterhaltsverpflichtung wusstest, bevor du deinen traumladen eröffnet hast. damit kannst du die verantwortung für die einkommenseinbusse nicht mehr "höherer gewalt" zuschieben.wie bereits beschrieben: die vorlage, was zu in der lage bist zu verdienen – wenn auch nicht in deinem traumladen – hast du ja bereits geliefert.
deine befürchtung, dass die substanz deines (ererbten) vermögens für den unterhalt herangezogen werden könnte, ist durchaus berechtigt. "Insofern es im Einzelfall zumutbar erscheint, auch die Vermögenssubstanz für den Unterhalt einzusetzen, ist andererseits auch diese selbst bestimmend für die Einschätzung der jeweiligen Leistungsfähigkeit" (Handbuch des Unterhaltsrechts; 2. Auflage; 01.76). entsprechend anwendbare rechtsprechung dürfte ausreichend vorhanden sein. offen bleibt, wie dies im konkreten einzelfall bewertet wird. da könnte er ermessenspielraum eines gerichtes relevant sein.
wie und wovon die frau, mutter deines kindes, heute lebt, ist absolut irrelevant. es ist aber kaum anzunehmen, dass sie den von dir genannten standard ausschliesslich nur aus dem kinderunterhalt finanziert. dann wäre es nämlich ein fall für die vormundschaftsbehörde, ihren treuhänderischen umgang mit dem einkommen des kindes (unterhalt) zu prüfen und massnahmen zu ergreifen.
ohne zoe007 vorgreifen zu wollen: es soll zwar regionale unterschiede geben, doch geht die zürcher tabelle (stand 2011) bei einem Einzelkind von 1 – 6 jahren von einem bedarf von total chf 2040.00 aus. dieser teilt sich auf in ernähung 315.00, bekleidung, 85.00, unterkunft 370.00, weitere kosten (versicherungen etc. etc.) 545.00 und – siehe da – pflege und erziehung chf 725.00.
dabei handelt es sich um durchschnittsangaben, welche – bei höherem einkommen/lebensstandard – nicht nur nach unten sondern auch nach oben gehen können. insofern decken die von dir genannten 1100.00 tatsächlich wohl nur den anteil des vaters ab und die von dir geforderte teilung ist breits erfolgt.
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
Es fragt sich einfach ob es fair ist sich selbstständig zu machen, nur weil es ein Traum ist, wenn man dann so gut wie nichts verdient damit oder ob es nicht beser wäre sich sonst um einen Job zu bemühen. Ich meine du wusstest ja dass du Alimente bezahlen musst und sorry mit 30'000.- Einkommen im Jahr wirst du ja nicht mehr grossartig Alimente bezahlen können. Da wärs halt evt schon besser gewesen sich einen Job zu suchen wo man mehr verdient. Du hättest vielleicht keinen gefunden wo du so viel verdient hättest wie zuvor und hättest eine Abänderungsklage einreichen können. Das wäre ja auch fair da du ja mit weniger Lohn nicht mehr so viel wie zuvor hättest bezahlen können. Aber du hast dich selbstständig gemacht weil das schon immer dein Traum wahr.... na ja keine Ahnung ob du damit durch kommst vor Gericht.
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
@angelface
Du warst schnellericon_smile.gif) Genau so sehe ich das auch. Nur um sich seinen Traum zu erfüllen glaube ich kaum, dass man vor Gericht damit durchkommen wird.
Gelöschter Benutzer
@cervaja: und ich wünsche dir, das du durchkommst. ich finde es unglaublich, dass du nur der zahlvater sein darfst und dein kind nicht mal sehen darfst.
darf man eigentlich keine träume mehr haben, sobald man ein kind hat? es kann ja auch sein, dass cervaja auch in einem alter ist, wo er gar keine vergelichbare stelle mehr bekommen hätte. ich kenne einige, die in sehr guten positionen waren und jahrelang sehr gut verdient haben. dann den job verloren haben und nach der aussteuerung aus der not heraus selbständig gemacht haben.

die mutter des kindes soll gefälligst auch selbst für den unterhalt sorgen, wenn sie dem kind den vater vorenthalten will. meine meinung.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@cerveja du machst einen Denkfehler, denn du bist Vater und trägst damit Verantwortung für dein Kind, welches du mit gezeugt hast. Dein Laden ist deine Entscheidung und du hattest vorher ein gutes und gesichertes Einkommen.
Mich nervt es immer wieder wenn Väter sich vor ihrer Verantwortung drücken, Mütter dadurch von der Sozialhilfe abhängig werden welche wiederum diejenigen Väter, die ihrer Verantwortung nachkommen über ihre Steuern noch mitfinanzieren müssen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
und die mutter, macht die keinen denkfehler?! weil sie ihrem kind den vater vorenthält? so nach sozamt tönt das mir aber noch lange nicht was uns cervaja so über den standart der mutter schreibt.
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
@Goldfisch
Natürlich darf man Träume haben, kommt halt immer auf die Situation drauf an ob man sich diesen auch erfüllen kann oder nicht. Ich denke Träume hätten viele, aber da ist halt nun mal das Kind und demgegenüber hat er nun mal Verpflichtungen denen er nachzukommen hat. Klar ich finde es absolut nicht in Ordnung, dass diese Frau ihm sein Kind vorenthält, das finde ich richtig scheisse. Zumindest hätte er vor Gericht die Chance sein Besuchsrecht einzuklagen, als Frau hast du da ja keine Möglichkeiten wenns umgekehrt ist. ( hatten wir ja schon in andern Thmenicon_smile.gif )
So wie es aussieht geht es der Frau im moment finanziell gut. Er könnte aber, mit 30'000.- Einkommen pro Jahr kaum mehr Alimente bezahlen, denn das würde wahrscheinlich gerade so für ihn reichen. Ist ja auch nicht richtig oder? Gut wenn er gar keinen anderen Job bekommen hätte wärs ja etwas anderes, aber es ist ja ein Traum den er sich verwirklichen wollte und das finde ich nicht richtig. Es gibt viele die sicher lieber einen anderen Job machen würden als den, den sie aktuell machen, aber diesen halt weitermachen weil sie das Geld brauchen. Man kann sichs halt nicht immer aussuchen.
Gelöschter Benutzer
es kann aber durchaus sein, dass er gar keinen job mehr bekommen hätte nach seiner entlassung, oder? dann immer noch besser sich selbständig machen und ein einkommen haben. dann frage ich mich auch, warum soll ein mann auf seine träume verzichten, für ein kind, das er nie sieht und nur bezahlen darf?

alle frauen die sowas ihren kindern und deren vätern antun, sollten von amtes wegen gänzlich auf alimente verzichten müssen.