angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
out of topic für goldfisch
die verknüpfung von unterhaltszahlungen mit dem umgangsrecht halte ich schlicht für fatal und für absolut daneben. bei diesem punkt eine einseitige betrachtungsweise anzuwenden sogar für gefährlich - denn es ist einer der klassiker im missbrauch der kinder in der auseinandersetzung von ex-partnern.
gegen die verweigerung des umgangsrechts bestehen rechtsmittel, die nach meiner persönlichen ansicht, bisher leider viel zu wenig angewendet werden. käme es in diesem speziellen bereich zu einigen präzedenzurteilen, würde dies die vorgehens- und verhaltensweisen insbesondere dieser "besuchsrechts-torpedos" wohl allgemein und ziemlich kräftig - im interesse der kinder – ändern.
die hier von cerveja geäusserte einstellung, dass er zwar den umgang mit seinem kind erzwingen könnte, verbunden mit seiner fragestellung was es dem kind bringt, wenn die mutter es verhindern möchte und das kind beeinflusst, ist zwar soweit nachvollziehbar. mit diesem standpunkt ist er bei weitem nicht der einzige und doch ist es genau das, was es den "umgangsrechts-torpedos" ermöglicht ein machtspiel zu lasten der kinder zu spielen.
primär ist doch, dass es ein grundrecht des kindes ist, den umgang mit beiden eltern zu pflegen, egal ob diese zusammen leben oder auch nicht. dieses grundrecht, bei welchem es auch um die vermittlung anderer – eben nicht finanzieller – werte geht, steht aus meiner sicht massiv höher als auseinandersetzungen über finanzen. die verknüpfung von unterhalt/finanzen mit dem umgangsrecht stellt einen massiven eingriff in das grundrecht des kindes dar und ist somit zumindest aus meiner sicht schlicht inakzeptabel.
man stelle sich die szene vor: papi muss erst die postquittung über die einzahlung vorweisen, damit das kind ihn sehen darf… autsch
die verknüpfung von unterhaltszahlungen mit dem umgangsrecht halte ich schlicht für fatal und für absolut daneben. bei diesem punkt eine einseitige betrachtungsweise anzuwenden sogar für gefährlich - denn es ist einer der klassiker im missbrauch der kinder in der auseinandersetzung von ex-partnern.
gegen die verweigerung des umgangsrechts bestehen rechtsmittel, die nach meiner persönlichen ansicht, bisher leider viel zu wenig angewendet werden. käme es in diesem speziellen bereich zu einigen präzedenzurteilen, würde dies die vorgehens- und verhaltensweisen insbesondere dieser "besuchsrechts-torpedos" wohl allgemein und ziemlich kräftig - im interesse der kinder – ändern.
die hier von cerveja geäusserte einstellung, dass er zwar den umgang mit seinem kind erzwingen könnte, verbunden mit seiner fragestellung was es dem kind bringt, wenn die mutter es verhindern möchte und das kind beeinflusst, ist zwar soweit nachvollziehbar. mit diesem standpunkt ist er bei weitem nicht der einzige und doch ist es genau das, was es den "umgangsrechts-torpedos" ermöglicht ein machtspiel zu lasten der kinder zu spielen.
primär ist doch, dass es ein grundrecht des kindes ist, den umgang mit beiden eltern zu pflegen, egal ob diese zusammen leben oder auch nicht. dieses grundrecht, bei welchem es auch um die vermittlung anderer – eben nicht finanzieller – werte geht, steht aus meiner sicht massiv höher als auseinandersetzungen über finanzen. die verknüpfung von unterhalt/finanzen mit dem umgangsrecht stellt einen massiven eingriff in das grundrecht des kindes dar und ist somit zumindest aus meiner sicht schlicht inakzeptabel.
man stelle sich die szene vor: papi muss erst die postquittung über die einzahlung vorweisen, damit das kind ihn sehen darf… autsch