Alimente und Vermögen?

angelface
Dabei seit: 05.11.2005
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out of topic für goldfisch
die verknüpfung von unterhaltszahlungen mit dem umgangsrecht halte ich schlicht für fatal und für absolut daneben. bei diesem punkt eine einseitige betrachtungsweise anzuwenden sogar für gefährlich - denn es ist einer der klassiker im missbrauch der kinder in der auseinandersetzung von ex-partnern.
gegen die verweigerung des umgangsrechts bestehen rechtsmittel, die nach meiner persönlichen ansicht, bisher leider viel zu wenig angewendet werden. käme es in diesem speziellen bereich zu einigen präzedenzurteilen, würde dies die vorgehens- und verhaltensweisen insbesondere dieser "besuchsrechts-torpedos" wohl allgemein und ziemlich kräftig - im interesse der kinder – ändern.
die hier von cerveja geäusserte einstellung, dass er zwar den umgang mit seinem kind erzwingen könnte, verbunden mit seiner fragestellung was es dem kind bringt, wenn die mutter es verhindern möchte und das kind beeinflusst, ist zwar soweit nachvollziehbar. mit diesem standpunkt ist er bei weitem nicht der einzige und doch ist es genau das, was es den "umgangsrechts-torpedos" ermöglicht ein machtspiel zu lasten der kinder zu spielen.
primär ist doch, dass es ein grundrecht des kindes ist, den umgang mit beiden eltern zu pflegen, egal ob diese zusammen leben oder auch nicht. dieses grundrecht, bei welchem es auch um die vermittlung anderer – eben nicht finanzieller – werte geht, steht aus meiner sicht massiv höher als auseinandersetzungen über finanzen. die verknüpfung von unterhalt/finanzen mit dem umgangsrecht stellt einen massiven eingriff in das grundrecht des kindes dar und ist somit zumindest aus meiner sicht schlicht inakzeptabel.
man stelle sich die szene vor: papi muss erst die postquittung über die einzahlung vorweisen, damit das kind ihn sehen darf… autsch
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
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@cerveja
Du hast auch nicht alles richtig gelesen sorry. Es ist absolut klar, dass du nicht mehr das an Alimente bezahlen kannst was du bisher gezahlt hast. Es hat niemand etwas anderes behauptet, keiner hat gschrieben du sollst weiterhin schönr brav ganz viel bezahlen. Aber..... du schreibst selber du wollest dir deinen Traum verwirklichen. Das ist ja auch ok, aber wenn man nur so wenig damit verdient und als Angestellter könnte man, wenn man denn wollte, mehr verdienen ist das ja dem Kind gegenüber auch nicht korrekt oder? Weil mit dem Einkommen könntest du so gut wie keine Alimente mehr bezahlen. Du schreibst dies sei nur ein Beispiel mit den Lohnangaben, tja dann gehen wir halt auch davon aus, dass dein Lohn so ca um den Dreh rum sein wird. Das heisst du würdest dann pro Monat ca 2500.- bis ca 3300.- verdienen. Das ist dann halt schon wenig, weil es dann mehr oder weniger nur noch für dich reichen würde. So könntest und müsstest du sicher nicht mehr viel, wenn überhaupt noch, Alimente bezahlen. Weil du es mit dem Einkommen einfach nicht mehr könntest. Dem Kind steht dieses Geld aber zu. Und ich spreche wenn ich schreibe, dieses Geld, nicht das was du bisher bezahlt hast, sondern es steht ihm zu, dass du Alimente bezahlst. Die Höhe müsste logischerweise angepasst werden das ist ja wohl klar. Du nimmst aber bewusst in kauf, eben um deinen Traum zu erfüllen, so wenig zu verdienen, dass du wahrscheinlich so gut wie nichts mehr bezahlen könntest. Das ist dem Kind gegenüber einfach egoistisch. Das die Mutter dich das Kind nicht sehen lässt, habe ich ja bereits erwähnt, ist scheisse, nur das Kind kann dafür nichts.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@cerveja
wie in meinem letzten beitrag an dich geschrieben: für eine wirklich konkretere abschätzung eines prozessrisikos, und auf einen prozess könnte es hinauslaufen, wären massiv detailliertere und konkretere angaben und informationen notwendig.

im grundsatz habe ich dir deshalb in etwa dargelegt, womit du zu rechnen hättest und weshalb durchaus ein risiko besteht, dass deine vermögenssubstanz für den unterhalt herangezogen werden könnte.

als vergleich, weshalb dir deine vorgehensweise, dich in kenntnis deiner unterhaltsverpflichtung für eine selbständigkeit mit geringem einkommen ein bein stellen kann, er hinweis auf folgende situation:
heiratete eine frau einen mann, der zu diesem zeitpunkt bereits unterhaltsverpflichtungen gegenüber kindern oder einer anderen frau hat, kann diese zweite frau, selbst wenn sie nun mutter wird, mit einem höheren eigenerwerb bwz. einer früheren wiederaufnahme einer erwerbstätigkeit belastet werden. faktisch kann das dazu führen, dass die zweite frau arbeiten gehen muss, um den unterhalt für die erste zu finanzieren. weshalb sind die frauen nun nich gleichgestellt: die rechtsprechung sagt, dass die erste nicht damit rechnen musste, die zweite sich aber bewusst auf die partnerschaft mit einem mann in dieser situation eingelassen hat. oder auf gut deutsch: sälber tschuld.

was du aus dem, was du hier zu lesen bekommen hast, ist ganz allein deine sache. mehr und genaueres ist mit den vorliegenden informationen zumindest bei mir nicht zu erhalten. - in diesem sinne - viel glück.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
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@pippilangstrumpf

die krux an der sache ist, wie wir ja aus anderen threads eigentlich schon wissen, überhaupt eine "gute rechtsberatung" zu finden. ob es nun ein glück ist, dass dabei die frauen auf dieselben (oft schwachen) leistungen stossen wie die männer, möchte ich nicht beurteilen.
monster
Dabei seit: 14.01.2003
Beiträge: 385
Goldfisch, Unterhaltszahlungen und Besuchsrecht sind Rechte des KINDES! Und nur weil das eine nicht gewährleistet ist kann man nicht das andere auch aberkennen!
Ich habe übrigens nichts gegen Väter, aber ich bin für die Rechte des Kindes. Diese beinhalten Unterhalt- und Besuchsrecht.

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Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! :-P
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
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@ angelface

jep, leider: kürzlich, ein befreundetes ehepaar kommt zu mir, damit ich mir die trennungsvereinbarung eines kollegen ansehe, weil ihrer meinung nach nicht alle punkte, die sie geregelt haben wünschten, in dieser ihren niederschlag gefunden haben.

fazit:

1. der kollege teilt dem ehepaar mit, die gerichtliche trennung würde nicht die güterstandtrennung nach sich ziehen, das würde einen ehevertrag brauchen.

2. die 19 jährige tochter, welche studiert, wurde unter die elterliche obhut der mutter gestellt.

da muss ich mich echt fragen, ob man einen solchen fall nicht schon fast melden sollte...

und... ps: danke für deine nachricht, ich habe sie mit viel interesse gelesen, hab aber mit prüfungen im moment so viel um die ohren, dass ich nicht viel weiter gekommen bin. wie sagt man: le cordonier mal chaussé... lg gaby
Westbeach
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@cerveja
in der berner zeitung ist gerade ein artikel "so können sie alimente sparen".

http://www.bernerzeitung.ch/mobileapp/#/story/19681879/0

lies ihn deine fragen werden beantwortet.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@westbeach
ausser jenem fall, in welchem der unterhalt wegen der weiteren ehe und den nachfolgenden kindern reduziert worden sein soll, enthält der bericht nichts wirklich besonderes. sollte die sich begründung für die reduzierung des unterhaltes tatsächlich ausschliesslich auf der zweitehe abstützen, hätte die erste frau bzw. das kind bei einem weiterzug recht gute chancen. denn gerade in diesem speziellen punkt ist die rechtslehre erstaunlich klar.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@pippilangstrumpf

tja, wenn ich dir den tipp geben darf, die richtigen lösungen dazu auch noch hier zu publizieren ? einfach, damit es nicht irgendwann heisst, der blödsinn sei auf deinem mist gewachsen icon_smile.gif

zu a) gütertrennung tritt bereits z.b. mit der räumlichen trennung ein. auch genügt eine eigene, getrennte anmeldung bei der einwohnerkontrolle.

zu b) die 19 jährige ist volljährig und bekommt weder eine person mit elterlicher sorge noch elterlicher obhut zugeteilt. ausnahme: die jugendliche erwachsene wäre aus irgendwelchen gründen bevormundet.

ups... naja.. ok, war nur, um dich im aktuellen stress zu entlasten. *fg
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
@ angelface:

dankeschön icon_smile.gif

darum hab ich mal so vorsorglicherweise erwähnt, dass die junge dame studiert, also wohl kaum bevormundet ist icon_wink.gif

wenn du mich entlasten möchtest, vielleicht hast du grad noch im kopf, irgendwo so einen bge zum thema berufliche vertretung durch nichtanwalt gelesen zu haben? dann müsst ich ned mehr suchen *nochfrechergrins*