Auch die Definition von Erstausbildung von Goodie stimmt nicht. Auch ein Studium - Hochschule oder Fachhochschule - gehört zur Erstausbildung, sofern es wie von Fisi erklärt, im Zug der ersten Ausbildung gemacht wird und nicht erst Jahre später. Eine Erstausbildung kann also durchaus aus Lehre, BMS, Studium bestehen. Das Studium ist ja eine andere Bildungsstufe.
Anders sieht es aus, wenn jemand nach der Lehre eine zweite Lehre in einem anderen Beruf absolviert. Dann ist das eine Zweitausbildung auf der gleichen Stufe. Kann sein, dass es anders beurteilt wird, wenn die zwei Lehren häufig miteinander kombiniert werden, die Berufe verwandt sind und im späteren Berufsalltag in Kombination zum Einsatz kommen (z. Bsp. Koch und Konditor-Confiseur). Hängt jemand dem EBA-Abschluss direkt eine EFZ-Lehre im gleichen Beruf an, gilt das immer noch als Erstausbildung.
NB:
Ich kann Eltern nicht verstehen, die ihr Kind während der Ausbildung nicht unterstützen wollen, ob es jetzt rechtlich so oder so beurteilt wird. Eine Ausbildung - ob jetzt eine zweite Lehre oder die BMS und ein Studium an der FH - erfordert viel Engagement seitens der jungen Erwachsenen. Ist doch toll und unterstützungswürdig, wenn jemand das anpackt. Sich mit dem Junior oder der Juniorin hinsetzen und die Form der Unterstützung besprechen, würde ich vorschlagen. Ob jetzt getrennte oder nicht getrennte Eltern. In einer Familie spricht man doch miteinander und beruft sich nicht auf Paragraphen.