Anpassung Frauenalimente

Zardoz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.03.2019
Beiträge: 4
Guten Tag zusammen

Ich bin seit 10 Jahren geschieden und habe meine Frauen- und Kinderalimente immer pünktlich bezahlt. Mein Scheidungsurteil beinhaltet eine Klausel, dass wenn meine Frau Einkommen über einem festgelegten Schwellenwert erzielt, der überschiessende Teil entsprechend die Höhe der Frauenalimente reduziert.

Nun wohnen die beiden bereits erwachsenen Kinder noch bei ihr, diese sind beide in Ausbildung (Schule/Studium). Die gesetzlich festgelegte Unterhaltspflicht erwachsener Kinder in Ausbildung überlässt sie aber vollumfänglich mir. Sie knöpft den beiden sogar noch rund 500 Franken für Haushalt und Miete ab und erhält obendrein die Ausbildungszulage von 250 Franken. Sie nimmt also pro Kind 750 Franken für Wohnung und Verpflegung ein, alles andere bezahlen ich oder meine erwachsenen Kinder aus Teilzeitjobs. Ich meine, das ist schon ein starkes Stück.

Nun bin ich der Meinung, dass ein Teil dieser 750 Franken - ich habe vorgeschlagen 200 Franken - als Mieteinnahmen zu verstehen wären und damit das Einkommen meiner Ex-Frau erhöhen, entsprechend würden sich meine Frauenalimente um 100 Franken reduzieren. Sie hat mir allerdings gedroht, die entsprechende Kürzung einzuklagen.

Wie seht ihr das? M.E. sind diese Mietabgaben meiner erwachsenen Töchter zu behandeln wie die Gewährung einer Untermiete und wären wohl sogar noch steuerlich relevant.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 07.03.2019 um 16:05.]
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 998
Musst du denn für deine Frau überhaupt noch Alimente bezahlen?
Bei mir hiess es, das spätestens wenn das jüngste 16j alt ist, ich als Frau nichts mehr bekomme.
War egal das ich durch die ganzen Umstände und vielen Besonderheiten gar nicht arbeiten gehen konnte. Und auch das er Schuld an der Trennung war ect
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
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@Zardoz
Je nachdem, wie lange deine Kinder noch in Ausbildung sind, würde ich mir überlegen, ob DU die Alimente neu berechnen lassen möchtest.

Es ist heute Usus, dass eine Frau Vollzeit arbeiten gehen kann, wenn die Kinder ein bestimmtes Alter erreicht haben. (Wie leicht sie eine entsprechende Stelle bekommt, ist dann ein anderes Thema).

Ob deine Ex-Frau dann von den Kindern einen Haushaltsbeitrag verlangt oder nicht, wäre dann in diesem Fall für dich nicht mehr relevant. Es ist allerdings meiner Meinung nach nicht falsch, wenn Kinder daheim Geld an den Haushalt abgeben (sofern sie eigenes Einkommen erzielen). Die Höhe ist eben auch wieder ein anderes Thema.

Bei mir war es so, dass ich die Kinderalimente auch dann noch bekam, als meine Kinder volljährig waren. Dies war aber zwischen uns abgesprochen und die Kinder waren einverstanden, damit wir eben das Thema "Geld abgeben" nicht hatten.

In deinem Fall würde ich echt das Geld aufwerfen und mich über die Möglichkeiten bei einem Anwalt beraten lassen. Falls du dann Frauenalimente einsparen könntest, könntest die ja noch immer nach Gutdünken deinen Kindern direkt zukommen lassen.


@nanny72
Wer an einer Trennung "schuld" ist, ist schon lange nicht mehr relevant für die Berechnung von Alimenten.

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 998
@fraulein

Das ist mir schon klar, dass das offiziell keinen Einfluss mehr hat, wer schuld hat.
Mich erstaunt hier, das er für seine ex noch bezahlen muss
Zardoz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.03.2019
Beiträge: 4
Nun, ich habe noch eine 13jährige Tochter, die auch noch bei der Ex-Frau wohnt. Für Sie muss ich selbstverständlich noch Kinderalimente bezahlen und entsprechend (bis sie 16 ist) auch noch Frauenalimente für meine Ex. Sie arbeitet genau die 50%, welche sie muss, obwohl es absolut problemlos möglich wäre, mehr zu arbeiten (die jüngste Tochter ist während 5 Tagen ganztägig in der Schule)
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
@Zardoz
Wie gesagt: die Gesetze ändern sich dauernd bzw. werden angepasst. Wenn du etwas ändern möchtest, musst du vermutlich den offiziellen Weg gehen.

Natürlich können wir hier schreiben, dass sich deine Ex-Frau nicht richtig benimmt bzw sie mehr arbeiten müsste, sie deine Zahlen ausleichen müsste oder was auch immer. Aber mal ehrlich: ändert das etwas an deiner Situation? Nein.

So nebenbei: Ich ging 100 % arbeiten, als meine drei jüngeren Kinder 16 und 12 und 10 waren. Hätte ich wählen können, wären für mich 50 % völlig genügend gewesen. Es war ne Scheiss Belastung mit dem Job und dann vier Kindern daheim. Von daher versteh ich deine Ex, dass sie nicht mehr arbeitet, wenn sie nicht muss.

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Zardoz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.03.2019
Beiträge: 4
@fraulein
Nö, ich bin nicht hier, um zu hören, ob sich jemand richtig oder falsch verhält. Ich halte mich an meine Pflichten, frage mich einfach, ob Mieteinnahmen nicht einfach auch Einkommen sind, welches sich meine Ex anrechnen lassen müsste.

Steuerlich gesehen ist das wohl bestimmt so. Wenn ich einen Teil meiner Wohnung als air-b-n-b vermiete, muss ich das ebenfalls zu meinem Einkommen rechnen.

Und ja - 100% mit drei kleineren Kindern ist sehr stressig.
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
@Zardoz
Wieviele Eltern verlangen von ihren Kindern, dass sie einen Anteil an die Lebenshaltungskosten beisteuern. Was ich wie gesagt auch richtig finde. Wird das als Mieteinnahme in den Steuern angegeben?

Wenn du deine Wohnung "untervermietest" besteht ein separater Vertrag , du musst auch Taxen abführen etc etc. Dann ja, dann verdienst du daran = Mieteinnahmen.

Ich verstehe deinen Gedankengang: aber genau betrachtet verlangt deine Ex von den Kindern einen Beitrag an Miet- und Lebenshaltungskosten, das sogenannte "abgeben". Nichts weiter. Wie es im übrigen von der Budgetberatung empfohlen wird.

Stell dir vor du wärst noch immer verheiratet in dieser Situation, die Kinder müssten etwas abgeben - du würdest es nicht als MIeteinnahme deklarieren, da bin ich sicher.

Alternativ bliebe, dass die erwachsenen Kinder bei a) dir einziehen und du die Kinder unterhältst und du dann entscheidest, wieviel du von den Kindern verlangen würdest oder nicht oder b) die Kinder in eine Studenten-WG ziehen und/oder eine eigene WG gründen. Dann fällt eine andere Kostenverteilung an und die Kinder müssten einfach ihrer Mutter nichts mehr abgeben, und müssten selbst verdientes Geld dann auch in den Lebensunterhalt stecken. Aus Erfahrung ist aber so eine Lösung tendenziell teurer und gibt wieder Diskussionen inwiefern sich jeder Elternteil finanziell beteiligen muss. Die erwachsenen Kinder könnten hier ja auch klar mitreden, was sie wollen, wenn sie nicht mehr Geld "abgeknöpft" haben wollen.

Ansonsten nochmals: beraten lassen oder du bist evtl. Beobachter Mitglied und kannst diese Frage dort stellen.



Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
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nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 998
Müsstest Mann weniger Alimenten bezahlen, wenn Frau eine billigere Wohnung hat? Vermutlich nicht. Und wenn die Erwachsenen Kinder nicht mehr zuhause wohnen würden, könnte Frau eine billigere Wohnung mieten. Also, wenn Frau etwas an die Miete bekommt, dafür in der größeren und teureren Wohnung bleibt, ist es denn gerechtfertigt, das ihr das von ihrem Unterhalt abgeht?
Sicher, die Frage bleibt, ob sie nicht mehr arbeiten gehen kann? Oder ob sie ihre Erwachsenen Kinder finanziell mehr unterstützen könnte?
Das ist halt schwer von aussen zu beurteilen
jacqueline sommer
Dabei seit: 30.06.2002
Beiträge: 1113
Zu den Alimenten kann ich hier nichts beitragen. Du schreibst, die beiden älteren Kinder seien erwachsen und in der Ausbildung (Schule/Studium). Ich nehme an, da verdienen sie lediglich nebenbei etwas mit Studentenjobs. Als das käme mir jetzt nicht in den Sinn, einem Studierenden 500 Franken als Haushaltsbeitrag abzuknöpfen.

Bezahlt sie denn wenigstens sämtliche Studienkosten?