Zardoz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.03.2019
Beiträge: 4
Guten Tag zusammen
Ich bin seit 10 Jahren geschieden und habe meine Frauen- und Kinderalimente immer pünktlich bezahlt. Mein Scheidungsurteil beinhaltet eine Klausel, dass wenn meine Frau Einkommen über einem festgelegten Schwellenwert erzielt, der überschiessende Teil entsprechend die Höhe der Frauenalimente reduziert.
Nun wohnen die beiden bereits erwachsenen Kinder noch bei ihr, diese sind beide in Ausbildung (Schule/Studium). Die gesetzlich festgelegte Unterhaltspflicht erwachsener Kinder in Ausbildung überlässt sie aber vollumfänglich mir. Sie knöpft den beiden sogar noch rund 500 Franken für Haushalt und Miete ab und erhält obendrein die Ausbildungszulage von 250 Franken. Sie nimmt also pro Kind 750 Franken für Wohnung und Verpflegung ein, alles andere bezahlen ich oder meine erwachsenen Kinder aus Teilzeitjobs. Ich meine, das ist schon ein starkes Stück.
Nun bin ich der Meinung, dass ein Teil dieser 750 Franken - ich habe vorgeschlagen 200 Franken - als Mieteinnahmen zu verstehen wären und damit das Einkommen meiner Ex-Frau erhöhen, entsprechend würden sich meine Frauenalimente um 100 Franken reduzieren. Sie hat mir allerdings gedroht, die entsprechende Kürzung einzuklagen.
Wie seht ihr das? M.E. sind diese Mietabgaben meiner erwachsenen Töchter zu behandeln wie die Gewährung einer Untermiete und wären wohl sogar noch steuerlich relevant.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 07.03.2019 um 16:05.]
Ich bin seit 10 Jahren geschieden und habe meine Frauen- und Kinderalimente immer pünktlich bezahlt. Mein Scheidungsurteil beinhaltet eine Klausel, dass wenn meine Frau Einkommen über einem festgelegten Schwellenwert erzielt, der überschiessende Teil entsprechend die Höhe der Frauenalimente reduziert.
Nun wohnen die beiden bereits erwachsenen Kinder noch bei ihr, diese sind beide in Ausbildung (Schule/Studium). Die gesetzlich festgelegte Unterhaltspflicht erwachsener Kinder in Ausbildung überlässt sie aber vollumfänglich mir. Sie knöpft den beiden sogar noch rund 500 Franken für Haushalt und Miete ab und erhält obendrein die Ausbildungszulage von 250 Franken. Sie nimmt also pro Kind 750 Franken für Wohnung und Verpflegung ein, alles andere bezahlen ich oder meine erwachsenen Kinder aus Teilzeitjobs. Ich meine, das ist schon ein starkes Stück.
Nun bin ich der Meinung, dass ein Teil dieser 750 Franken - ich habe vorgeschlagen 200 Franken - als Mieteinnahmen zu verstehen wären und damit das Einkommen meiner Ex-Frau erhöhen, entsprechend würden sich meine Frauenalimente um 100 Franken reduzieren. Sie hat mir allerdings gedroht, die entsprechende Kürzung einzuklagen.
Wie seht ihr das? M.E. sind diese Mietabgaben meiner erwachsenen Töchter zu behandeln wie die Gewährung einer Untermiete und wären wohl sogar noch steuerlich relevant.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 07.03.2019 um 16:05.]