Chantilly4
Dabei seit: 15.11.2006
Beiträge: 172
sorry jelena
Er bemängelt ganz klar das Rechtssystem und damit der Punkt, dass das gemeinsame Sorgerecht immer noch nur von "Freiwilligen" beantragt wird und noch immer nicht die Regel ist.
In der Realität passiert nämlich genau das, dass eine Scheidungsanwärterin, Mutter von 1 oder meherern Kindern genaustens über all die Möglichkeiten informiert wird um den Vater der gemeinsamen Kinder in die Knie zu zwingen. Was bedeutet, dass die ganze Schlammschlacht zu Lasten des Kindswohls ausgetragen wird.
Sehr viele Noch-Ehefrauen bedrohen ihre Männer mit Sanktionen wenn sie nicht entsprechend spuren. Egal welche Ursache die Trennung/Scheidung herbeiführte. Hier hat Frau tatsächlich das Gesetz in vollem Umfang im Rücken und sie kann austeilen wie ihr gerade beliebt! Das beste Bsp. siehst Du an der Frau die zuerst, die gemeinsame Sorge befürwortete! Die Frau wurde anschliessend darüber aufgeklärt, dass sie möglicherweise, auf einen Teil der Alimente verzichten müsse, wenn sie darauf eingeht und siehe da... Frau will nun nicht mehr unterschreiben, es könnten ihr ja einige Tausend Franken durch die Lappen gehen.
Ich habe zwar selbst eine unschöne Trennung durchlebt und die Zeit bis wir geschieden waren, war auch kein Honig schlecken, aber für mich war immer klar, es sind unsere Kinder, also tragen wir auch gemeinsam unsere Verantwortung inkl. unseren Pflichten als Eltern.
Denn das was zwischen uns zu Streitereien geführt hat, hat mit unseren einst aus Liebe entstandenen Kindern nichts zu tun! Ich kann und darf ihre Rechte nicht durch meinen Groll dem Vater gegenüber mit Füssen treten.
Gewinnen können Eltern, trotz Scheidung nur, wenn sie endlich Erkennen, dass sie trotz Scheidung, lebenslänglich Eltern ihrer Kinder bleiben und sich auch entsprechend arrangieren.
Ein Kind braucht beide Elternteile - egal ob sie zusammenleben oder geschieden sind.
keine Regel ohne Ausnahme es gilt für beide Parteien gleichsam, denn es gibt ja bekanntlich auch der umgekehrte Fall.
Er bemängelt ganz klar das Rechtssystem und damit der Punkt, dass das gemeinsame Sorgerecht immer noch nur von "Freiwilligen" beantragt wird und noch immer nicht die Regel ist.
In der Realität passiert nämlich genau das, dass eine Scheidungsanwärterin, Mutter von 1 oder meherern Kindern genaustens über all die Möglichkeiten informiert wird um den Vater der gemeinsamen Kinder in die Knie zu zwingen. Was bedeutet, dass die ganze Schlammschlacht zu Lasten des Kindswohls ausgetragen wird.
Sehr viele Noch-Ehefrauen bedrohen ihre Männer mit Sanktionen wenn sie nicht entsprechend spuren. Egal welche Ursache die Trennung/Scheidung herbeiführte. Hier hat Frau tatsächlich das Gesetz in vollem Umfang im Rücken und sie kann austeilen wie ihr gerade beliebt! Das beste Bsp. siehst Du an der Frau die zuerst, die gemeinsame Sorge befürwortete! Die Frau wurde anschliessend darüber aufgeklärt, dass sie möglicherweise, auf einen Teil der Alimente verzichten müsse, wenn sie darauf eingeht und siehe da... Frau will nun nicht mehr unterschreiben, es könnten ihr ja einige Tausend Franken durch die Lappen gehen.
Ich habe zwar selbst eine unschöne Trennung durchlebt und die Zeit bis wir geschieden waren, war auch kein Honig schlecken, aber für mich war immer klar, es sind unsere Kinder, also tragen wir auch gemeinsam unsere Verantwortung inkl. unseren Pflichten als Eltern.
Denn das was zwischen uns zu Streitereien geführt hat, hat mit unseren einst aus Liebe entstandenen Kindern nichts zu tun! Ich kann und darf ihre Rechte nicht durch meinen Groll dem Vater gegenüber mit Füssen treten.
Gewinnen können Eltern, trotz Scheidung nur, wenn sie endlich Erkennen, dass sie trotz Scheidung, lebenslänglich Eltern ihrer Kinder bleiben und sich auch entsprechend arrangieren.
Ein Kind braucht beide Elternteile - egal ob sie zusammenleben oder geschieden sind.
keine Regel ohne Ausnahme es gilt für beide Parteien gleichsam, denn es gibt ja bekanntlich auch der umgekehrte Fall.
Zu Deinem Ziel führen Dich eine klare Absicht, Vertrauen und der Erste mutige Schritt!