Moni1:
dieses recht ist makulatur, es gibt nach meinem wissen erst ein fall wo eine mutter deswegen verurteilt wurde, aber unzählige berichte von vätern die ihre kinder trotz besuchsrechts nicht sehen und bei denen auch die polizei jeweils sagt, dass sie nichts machen können.
zgb art 273
1 Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das unmündige Kind haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr.
2 Die Vormundschaftsbehörde kann Eltern, Pflegeeltern oder das Kind ermahnen und ihnen Weisungen erteilen, wenn sich die Ausübung oder Nichtausübung des persönlichen Verkehrs für das Kind nachteilig auswirkt oder wenn eine Ermahnung oder eine Weisung aus anderen
Gründen geboten ist.
3 Der Vater oder die Mutter können verlangen, dass ihr Anspruch auf persönlichen Verkehr geregelt wird.
ist makulatur, da wird wohl keine vb aktive werden wegen diesem artikel.
das besuchsrecht ist nicht mal definiert, wie lange das sein soll, jede vb oder richter kann dies nach eigenen gutdünken in den einzelfällen bestimmen.
aber ein mal mehr diskutiert ihr am thema vorbei, wenn schon vom kindswohl ausgegangen wird, wieso wird dann nicht das kind in den mittelpunkt gestellt. hier werden über die interessen der eltern diskutiert, was in meinen augen schon im ansatz falsch ist.
fakt ist, dass die kinder mutter und vater zusammen haben wollen oder aber beide zu gleichen teilen.
das gemeinsame sorgerecht mit geteilten pflichten wäre hier der idealfall um dem kindswohl gerecht zu werden.
deshalb bin ich auch für das gs, und wer sich nicht an seine pflichten hält oder das kindswohl gefährdert der vliert das sorgerecht.
auch heute gibt es bereits diese gesetzesartikel, dass jemand das sg verliert wenn er das kindswohl gefährdet, also müssen mütter keine angst haben, dass ihnen der vater dann das leben zu hölle machen kann sofern er ihre arbeit in einem entsprechenden masse behindert bzw. gegen das kindswohl sich verhält.
zusätzlich wollen alle immer gleichberechtigung, hier ist aber eine der grössten gesetzlichen ungerechtigkeiten verankert, indem nur ein elternteil das sorge- bzw. obhutsrecht bekommt.
gleichberechtigung ist hier nur hergestellt, wenn mütter und väter endlich gleich behandelt werden vor den behörden und gerichten, was nach meiner meinung leider noch lange dauern wird.
zgb art. 311
1 Sind andere Kindesschutzmassnahmen erfolglos geblieben oder erscheinen sie von vornherein als ungenügend, so entzieht die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde die elterliche Sorge:
1. Wenn die Eltern wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Ortsabwesenheit oder ähnlichen Gründen ausserstande sind, die elterliche Sorge pflichtgemäss auszuüben;
2. wenn die Eltern sich um das Kind nicht ernstlich gekümmert oder ihre Pflichten gegenüber dem Kinde gröblich verletzt haben.
Wird beiden Eltern die Sorge entzogen, so erhalten die Kinder einen Vormund.
3 Die Entziehung ist, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil angeordnet wird, gegenüber allen, auch den später geborenen Kindern wirksam.
jelena:
ich weiss, dass du es nie zugeben wirst, aber tatsache ist, dass du wohl die einzige bist, die diesen so schräg interpretiert wie du es tust. er zeigt einen misstand auf, welchen man beseitigen müsste, wer dies anders versteht muss ich dazu zwingen ihn anders zu verstehen.
du warst noch nie, aber auch gar nie auf der linie der männer und gleichberechtigung was die angelangt, schon früher, hast du dich gegen das gemeinsame sorgerecht stark gemacht. noch nicht hast du akzeptiert dass die häusliche gewalt in etwa 50/50 vorkommt nur in anderer form, neuere studien darüber die genau dies aufzeigen in anderen ländern oder kontinenten haben dich noch nie interessiert. oder waren aufgrund von dir fehlenden eingegliederten komponenten nicht aussagekräftig oder du hast es dir einfach nicht vorstellen können, dass dem so sei und hast z. t. fadenscheinige argumente gebracht diese studion zu widerlegen.
nie hast du auch daran gezweifelt, dass es tausend mal mehr mütter gibt die unter den schlechten vätern leiden als väter die wegen der mütter leiden nach einer trennung.
somit ist für mich klar, dass du damit nicht wirklich das anprangerst was du hier so scheinheilig von dir gibst, sondern einzig und allein ein weiteres mal gegen die männer bzw. väter schiesst.
genau solche militante feministinnen wie du oder alice schwarzer die auch scon von vornherein gewusst hat, dass der kachelmann täter ist und die frau das opfer, lassen den geschlechterkampf weiter leben. aber auch das ist leider nur ein beweis, dass es dir nicht wirklich um das kindswohl geht sondern nur um deine eigenen verfluchten interessen durchsetzen zu können. gerede eine solche ideologisch denkende(zumindest den schein dazu verbreiten) in die mögliche heile zukunft schauende person wie du, ist hier nichts anderes als der blutrünstige wolf im schafspelz.
Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein