angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@jelena
Es wäre nett, nein ich fordere Dich auf, anderen nicht Behauptungen in den Mund zu legen, welche diese gar nie von sich gegeben haben:
z.B.
Meine Aussage war - wie oben nachzulesen - eine völlig andere und diese ist oben ohne weiteres nachzulesen.
Eigentlich schade, dass Alleinerziehende und nicht obhutsbrechtigte ihre Ansprüche nach dem "Jelena-Wohnungsprinzip" nicht bei Dir direkt geltend machen und eintreiben können:
- Die nicht obhutsberechtigten Väter kämen zu grösseren Wohnungen, die auch eine jelena-optimale Unterbringung und Betreuung zulassen.
- Die Alleinerziehenden müssten dafür nicht durch tiefere Unterhaltszahlungen für die Kinder und sich selber "bluten". Sie könnten die Differenz bei Dir einverlangen.
Nach Deiner Logik wohl eine klassische "win-win-Situation" - nur eben nicht realistisch oder durchsetzbar.
Es wäre nett, nein ich fordere Dich auf, anderen nicht Behauptungen in den Mund zu legen, welche diese gar nie von sich gegeben haben:
z.B.
"**jelena" schrieb:
face, ich habe hier mit keinem wort aufgehetzt einen anwalt zu nehmen um einzufordern, dass dem getrenntlebende mann mehr budget zugeteilt werden muss, damit er eine grosse wohnung mieten kann. aber angenommen ich hätte, wäre das unterstützend für die getrenntlebenden alimentezahlenden, da es ihr budget vergrössert.
face, ich habe hier mit keinem wort aufgehetzt einen anwalt zu nehmen um einzufordern, dass dem getrenntlebende mann mehr budget zugeteilt werden muss, damit er eine grosse wohnung mieten kann. aber angenommen ich hätte, wäre das unterstützend für die getrenntlebenden alimentezahlenden, da es ihr budget vergrössert.
Meine Aussage war - wie oben nachzulesen - eine völlig andere und diese ist oben ohne weiteres nachzulesen.
Eigentlich schade, dass Alleinerziehende und nicht obhutsbrechtigte ihre Ansprüche nach dem "Jelena-Wohnungsprinzip" nicht bei Dir direkt geltend machen und eintreiben können:
- Die nicht obhutsberechtigten Väter kämen zu grösseren Wohnungen, die auch eine jelena-optimale Unterbringung und Betreuung zulassen.
- Die Alleinerziehenden müssten dafür nicht durch tiefere Unterhaltszahlungen für die Kinder und sich selber "bluten". Sie könnten die Differenz bei Dir einverlangen.
Nach Deiner Logik wohl eine klassische "win-win-Situation" - nur eben nicht realistisch oder durchsetzbar.