Braucht ein Kind nach der Scheidung ein eigenes Zimmer beim Vater?

Metro
Dabei seit: 01.11.2013
Beiträge: 5
@ alle Vorredner,

Es geht um Rechte und Pflichten. Wenn die Kinder das Recht auf ein eigenes Zimmer haben, ist es die Pflicht des Vaters dafür zu sorgen. Sollte er Mittellos sein muss sogar das Sozialamt für die Mehrkosten aufkommen.

Ja, nach zweijährigen Gerichtskrieg hat das Verwaltungsgericht Zürich am 14.Okt 2013 beschlossen, sofern ein Sozialhilfeabhängiger seine Kinder zu Besuch hat und er seinen Teil zur Entwicklung des Kindes beiträgt,muss die Sozialhilfe für einen Zweipersonenhaushalt (Miete in der Stadt Zürich 1400) aufkommen.

Ich bot das meinen Kindern, heute 22 und 18, während Jahren und zahlte vor meiner Sozialhilfeabhänigkeit, welche nur 1 Jahr dauerte, über CHF 2'000 Alimente pro Monat .

Also liebe, geschiedene Vaterkollegen, macht das für eure Kinder. Wenn mein Urteil nicht ans Bundesgericht bis am 29.11.2013 gezogen wird, ist es in Zürich auch möglich die Mehrkosten für die Kinder bei den Steuern abzuziehen.


MarkUs
Dabei seit: 13.12.2013
Beiträge: 7
Ich glaube, man kann in vielen Fällen froh sein, wenn das Kind seinen Vater überhaupt zu Gesicht bekommt.
Einerseits ist es ja nicht selten so, dass Väter nach einiger zeit das Interesse verlieren oder sie auf der anderen Seite, aus welchen Gründen auch immer, beim Umgang mit dem Kind behindert werden.
Tina_87
Dabei seit: 30.01.2014
Beiträge: 17
Dieses Verhalten würde mir ganz einfach zeigen, dass er kein Interesse daran hat, dass sich seine Kinder bei ihm wohl und zuhause fühlen..
Muss ich mehr sagen?