Etwas kompliziert Vorgetäuschte Beziehung um Schwanger zu werden vielleicht sogar rechtlich vorgehen?

marisofie
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.08.2013
Beiträge: 6
Hallo zusammen

Ich bin neu hier und brauche euren Rat.

Ein guter Freund hatte eine Beziehung mit einer Frau die Ihn nur benutzt hat um schwanger zu werden. Gleich nachdem sie schwanger wurde ist Sie wieder zu Ihrem unfruchtbaren (da unterbunden) fast 60 Jährigen Mann zurück. Die Beziehung, wenn man das so nennen kann, dauerte ca. 2-3 Monate, Sie wollte in dieser Zeit täglich mehrere male Sex, beteuerte Ihre Liebe und wollte unbedingt ein Baby. Mein Kollege ist 45, er lies sich darauf ein, weil er dachte: "wenn nicht jetzt werde ich wohl nie Kinder haben!" Er war auch wirklich in diese Frau verliebt und blauäugig hat er sich darauf eingelassen. Am Tag des positiven Schwangerschaftstestes, packte Sie Ihre Sachen zusammen und ist zu Ihrem Mann zurück der sie mit offenen Armen empfangen hat. Sie wehrte jeglichen Kontakt mit meinem Kollegen ab und behandelte Ihn wie Dreck.
Mein Kollege war am Boden zerstört. Nach einiger Zeit dachte er na gut ist halt so dann werde ich mich dem hingeben, ich war auch mit dabei und muss nun dafür gerade stehen. Er freute sich sehr auf das Baby. Er durfte die ganze Schwangerschaft nichts von dem Ungeborenen wissen, wenn er fragte wurde er kaltschnäuzig abgewiesen, während sie und ihr Mann heile Familie spielten. Nun ist das Baby sieben Monate alt und er durfte es lange Zeit nicht sehen, erst als er die Anerkennung machte. Sie hat Ihm sogar gedroht das Kind zu entfremden und ihr Mann hat ihn schon bei allen Ämtern schlecht gemacht, so dass er nur mit einem müden Lächeln abgewimmelt wird. Er hat das Besuchsrecht jede Woche 1h, keine Minute länger, er muss die Zeit genau einhalten (wenn die Kleine denn nicht krank ist oder gerade schläft denn dann darf er die Kleine nicht sehen und er muss wieder eine Woche warten). Mein Freund ist fast am verzweifeln und seine ganze Familie Eltern und Geschwister leiden darunter. Und sie behandeln ihn weiter wie Dreck.

Allen Anschein hat das Pärchen einen Zahlungswilligen Mann gesucht für Ihren unerfüllten Kinderwunsch,es war ein abgekartetes Spiel dass die zwei trieben, es ist offensichtlich. Wäre es möglich diese Frau anzuklagen vielleicht sogar Ihren Mann? Dabei geht es überhaupt nicht um die Alimente, die bezahlt er gerne für sein Kind, (er würde es nur gerne häufiger sehen) es geht nur darum wie fies es ihm gemacht wird. Es war eine vorsätzliche Täuschung, und dafür müsste die Mutter meiner Ansicht nach bestraft werden. Ich habe im Internet leider nichts Brauchbares finden können.

Was meint Ihr dazu vielleicht kann mir jemand einen hilfreichen Tipp geben.

Liebe Grüsse
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Sofern diese unglaubliche Geschichte wahr ist, kann man eigentlich nicht mit Kopfschütteln aufhören.

Ich würde diesem Mann raten, dass er offiziell auf seine Vaterpflichten und minimalen Rechte verzichtet und auf der VB vorschlägt, dass das Kind vom Ehepaar bzw. Ehemann offiziell adoptiert wird. Wenn der Ehemann dies ablehnt, hat der Vater evtl. mehr Möglichkeit zu argumentieren, dass er mehr Besuchsrecht will

Erwiesenermassen hat er nur die wunderbare Pflicht des Bezahlens und die kaum vorhandenene Möglichkeit mehr zu bewirken als er im Moment hat.
Er sollte sich etwas mehr auf seinen Selbstwert besinnen.

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
Das Kind gilt rechtlich - weil in der Ehe geboren - als Kind des Ehemannes!
Der Andere muss gar nicht zahlen und müsste seine Vaterrechte erstmal einklagen, und dem ginge eine Vaterschaftsfeststellung voraus!

An der Geschichte stimmt so einiges nicht ....icon_rolleyes.gificon_rolleyes.gificon_rolleyes.gif

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 18.08.2013 um 09:46.]

Ich denke, also bin ich hier falsch !
marisofie
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.08.2013
Beiträge: 6
Hallo zusammen, doch doch das ist leider keine Geschichte es ist wahr und sehr real. Leider ist mir ein Fehler Unterlaufen, es ist nicht Ihr Ehemann, sondern nur Ihr Freund, aber sie nennt Ihn so, ich war mir beim schreiben gar nicht bewusst, dass es eine ja eine grosse Rolle spielt, ob sie verheiratet sind oder nicht.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
nun ja, ebenso wie im umgekehrten Fall (Liebe vorgetäuscht, mit Kind dann sitzenlassen) ist es definitiv die unfeinste Art, jemanden reinzulegen. Ich glaube nicht, dass man da etwas rechtlich machen kann, denn Arglist ist schwer nachzuweisen. Sie könnte ja auch einfach mittlerweile ihre Meinung geändert haben (das kommt auch vor).
Ich glaube nicht, dass er etwas machen kann, um die Situation zu seinen Gunsten zu ändern. Es tut mir auch für das Kleine leid. Ich finds einfach wichtig, unseren Kindern zu vermitteln, wie ernsthaft man sich überlegen soll, mit wem man sich auf eine (mögliche) Kinderzeugung einlässt.
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
mariesofie, der einzig Arme in diesem Spiel ist das Kind, basta!

Dein Freund ist genauso ein "Täter" - ein Kind zu zeugen mit dem Argument "sonst krieg ich nie eine Familie" ist genauso ein verwerfliches Spiel, nämlich dem Kind gegenüber!

Dein Freund soll den Rechtsweg gehen: mit Anwalt eine offizielle Vaterschaftsanerkennung machen und danach erhält er neben den Pflichten auch die Rechte, sprich gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter!



Ich denke, also bin ich hier falsch !
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Sorry, aber wer mit 45 in einer 2-3 monatigen Beziehung schon bewusst ein Kind zeugt hat mehr als nur ein Brett vor dem Kopf.
Selbst wenn es arglistig gemacht wurde, so wüsste ich nicht gegen welchen Artikel dies verstossen würde. Schlechte Manieren sind schliesslich nicht einklagbar, selbst wenn sie gegen jegliche Moral verstossen.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
@blue: offenbar ist er ja schon als Vater anerkannt, und das Besuchsrecht ist geregelt. Und so einfach geht das dann doch nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht, das würde mich schwer erstaunen, wenn es in einer solchen Situation erteilt würde.
Ausserdem ist das Problem ja die absolut fehlende Kooperation der Mutter, und das kann man kaum einklagen...
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
Das gemeinsame Sorgerecht gilt unabhängig vom Zivilstand der Eltern!

http://www.humanrights.ch/de/Schweiz/Inneres/Frau-Mann/Gleichstellung/idart_7571-content.html

Wenn er als Vater offiziell feststeht, dann hat er das Gesetz auf seiner Seite und kann die Kindsmutter auf Einhaltung seiner Rechte verklagen. Deshalb wurde dieses neue Gesetz verabschiedet, damit es den rechtlosen Zahlvater nicht mehr gibt!

Nur ob all der Krieg und der Streit zum Wohl des/der Kindes/Kinder ist, lass ich mal offen!



Ich denke, also bin ich hier falsch !
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft. Es wird jedoch mit grosser Wahrscheinlichkeit per 1.1.2014 wirksam.
Ab dann kann der Vater die gemeinsame elterliche Sorge rückwirkend beantragen. Diese kann nur verwehrt werden, wenn tatsächliche Gründe dagegen sprächen.
In diesem Zuge kann auch die Besuchsrechtsregelung neu definiert werden.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.