holen und bringen an Besuchswochenenden

maus75
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 12.01.2006
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Hallo

Bis anhin war es so, dass meine Partner die Kids zu den Besuchswochenenden goholt und gebracht hat.
Nun ist seine Ex-Fau weggezogen. Mein Partner hat sie nun auf dass hin gebenten auch einen Weg zu übernhemen.
Sie hat ihm geantwortet, dass er gesetzlich dazu verpflichtet sei beide Wege zu übernehmen.
Kennt sich da jemand aus, ist das wirklich so?
*Plüsch*
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Die Frage ist, was im Scheidungsurteil steht. Oft steht etwas im Sinne von "Der Vater hat das Recht, die Kinder auf seine Kosten jedes zweite WE zu sich zu nehmen" oder so. Das heisst auch, dass er den Weg - rein rechtlich gesehn - übernehmen muss. Wie es moralisch aussieht ist was anderes. Sind die Kinder noch nicht alt genug, einen Weg mit der Bahn zurückzulegen? Meine Töchter fahren seit etwa 4 Jahren per Bahn zum Vater, also seit sie etwa 11 & 13 Jahre alt waren, inkl. Umsteigen am HB Zürich.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
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Im Prinzip gilt was im Urteil steht. Möchte man etwas anderes, muss eine Abänderungsklage bei Gericht eingereicht werden. Ausser es gibt die Klausel, dass das Paar zuerst eine Lösung bei einem Mediator erarbeiten muss.

Es fragt sich nun einfach, ob es sich lohnt, deswegen vor Gericht zu gehen. Wieviel länger ist denn der Weg und wie alt sind die Kinder?

Mein Rat: Der Vater soll die Frau darauf hinweisen, dass seit dem Urteil eine veränderte Ausgangslage besteht und er mit ihr gemeinsam eine neue Lösung erarbeiten will. Ev. mit Unterstützung der JFB, VeV, Mediator, VB

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
maus75
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Beiträge: 106
Hallo Plüsch

besten Dank für Deine Antwort!

Im Scheidungsurteil steht lediglich, dass ihm ein Besuchsrecht von Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr eingeräumt wird.
ÖV geht gar nicht, die Kids schleppen jeweils viel zuviel mit, als dass sie alles mitnehmen könnten... icon_wink.gif
Uns wäre einfach wichtig zu wissen, ob er wirklich rechtlich dazu verpflichtet ist.
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
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wen stört es denn dich oder deinen Partner dass sie weggezogen ist und somit der Weg länger ist?
maus75
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 106
Hallo Second wife

Auch dir besten Dank für Deine Bemühungen!

Dass sehe ich auch so, dass sich das nicht lohnt aus diesem Grund vor Gericht zu gehen...
maus75
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Dabei seit: 12.01.2006
Beiträge: 106
@Königin

Uns stöhrt es überhaupt nicht, im Gegenteil... Es geht nur darum, dass mein Partern sie gebeten hat, jetzt auch eienen Weg zu übernehmen.
maus75
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Dabei seit: 12.01.2006
Beiträge: 106
@Königin
Merci für den link, dass beantwortet meine Frage
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Als Herausforderung sehe ich die Zeiten der Kinderübergaben.

Freitag 17 Uhr kollidiert u.U. mit den Arbeitszeiten des Vaters. Bei 1 Stunde Autofahrt muss er bereits nach 15 Uhr abfahren. Staumöglichkeit.

Gleiche Situation am Sonntag. Das heisst: Ausflüge am Sonntag werden schwierig.

Der Vater kann die Frau bitten, die Besuchszeiten den veränderten Umständen anzupassen oder eben, ein Weg zu übernehmen.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.