Metro
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 01.11.2013
Beiträge: 5
Ich m/49 geschieden mit 2 Töchter JG 91/95 war, da ursprünglich Selbständig erwerbend, vom 01/2010 bis 02/2013 teilweise von der Sozialhilfe der Stadt Zürich abhängig.
Die Stadtzürcher Behörden legten mir alle Steine in den Weg um meine zweitgeborene Tochter zu sehen und mit ihr die vereinbarten Wochenende zu verbringen.
Ich weigerte mich diese 2 Jahre mit mehreren Einsprachen und Rekursen und verlangte die Einhaltung der mir und meiner Tochter zustehenden Rechte. Und siehe da, nachdem das Verwaltungsgericht Zürich im 2012 den Bezirksrat aufforderte auf Beschwerde einzugehen und jetzt die Ablehnung des Bezirksrates aufhob, kann ich beginnen Opfer für eine Sammelklage zu suchen.
So wie andere Kantonale und Städtische Behörden findet das Verwaltungsgericht Zürich auch, dass
ich, auch ohne Fürsorgerecht, ein Anrecht auf ein Zweipersonenhaushalt habe und meiner Tochter ein eigenes Zimmer zu sollte. Dies bedeutet, dass ich anstelle von CHF 1100 1'400 Franken für die Wohnung bekomme.
Und wer hat die Differenz jetzt bezahlt? Nachdem der Bezirksrat nicht auf meine Beschwerde einging, habe ich das Sozialamt betrogen. Erstinstanzlich wurde ich auch schon dafür verurteilt. Da das Verwaltungsgericht eine Menschenrechtverletzung seitens der Behörde sieht wir mein Betrug in der Höhe von CHF 3'400 kaum einschenkend sein.
Diesbezüglich möchte ich nicht nur euer Feedback sondern suche auch abitionierte Jus Studenten
Die Stadtzürcher Behörden legten mir alle Steine in den Weg um meine zweitgeborene Tochter zu sehen und mit ihr die vereinbarten Wochenende zu verbringen.
Ich weigerte mich diese 2 Jahre mit mehreren Einsprachen und Rekursen und verlangte die Einhaltung der mir und meiner Tochter zustehenden Rechte. Und siehe da, nachdem das Verwaltungsgericht Zürich im 2012 den Bezirksrat aufforderte auf Beschwerde einzugehen und jetzt die Ablehnung des Bezirksrates aufhob, kann ich beginnen Opfer für eine Sammelklage zu suchen.
So wie andere Kantonale und Städtische Behörden findet das Verwaltungsgericht Zürich auch, dass
ich, auch ohne Fürsorgerecht, ein Anrecht auf ein Zweipersonenhaushalt habe und meiner Tochter ein eigenes Zimmer zu sollte. Dies bedeutet, dass ich anstelle von CHF 1100 1'400 Franken für die Wohnung bekomme.
Und wer hat die Differenz jetzt bezahlt? Nachdem der Bezirksrat nicht auf meine Beschwerde einging, habe ich das Sozialamt betrogen. Erstinstanzlich wurde ich auch schon dafür verurteilt. Da das Verwaltungsgericht eine Menschenrechtverletzung seitens der Behörde sieht wir mein Betrug in der Höhe von CHF 3'400 kaum einschenkend sein.
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