Konsequenzen bei Besuchsrechtsverweigerung seitens der Mutter

angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@königin
für meinen teil halte ich wenig davon, das von der thread-eröffnerin angesprochene thema verwässern zu wollen, indem auf potentielle verfehlungen der gegenseite verwiesen wird.

fakt ist doch, dass die zahl der mütter, welche den umgang mit dem nicht obhutsberechtigten vater verweigern wohl ähnlich hoch ist wie jene der väter, welcher bei ihren verpflichtungen klemmen. dieses vermeintliche "aufwiegen" quer durch die gesellschaft ist schlicht sinnlos. dies umso mehr, als jeder sachverhalt real betrachtet anders ist und es schlicht nicht angehen kann, die verfehlungen von herrn huber mit jenen von frau meier aufzurechnen.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Ich weiss jetzt nicht, ob es wirklich einfach eine böse Mutter ist, oder ob sie nicht doch Gründe hat. Diese strikte Regel mit jedem zweiten Wochenende funktioniert jedenfalls nur bei kleinen Kindern, ausser der Vater zieht voll mit, wenn die Kinder an seinem Wochenende Hobbies, Sport oder andere Verpflichtungen haben. Kann er nicht mit der Exfrau reden?
moon74
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.03.2012
Beiträge: 18
Wie schon erwähnt, ist es grundlos. Halt einfach nach Lust und Laune von ihr. Reden geht da leider nicht, wenn sie entschieden hat, ist nichts zu machen.

Es war auch seinerseits nie ein Problem, mal ein Wochenende abzutauschen, wenn sie mal an seinem Wochenende mit den Kindern was vorhatte.
Die Kinder sind noch nicht so gross und haben noch keine sportlichen oder sonstigen Verpflichtungen dann, ansonsten würde er natürlich mit ihnen dahingehen.

Das polizeiliche Abholen fände ich jetzt auch zu krass für die Kinder. Da sollte es schon anders gehen.

Fakt ist, dass mit diesem Getue von ihr die Kinder leiden, nicht nur der Vater.

Ein Beistand wird wohl nötig sein, wenn es anders nicht möglich ist.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Ja, in diesem Fall denke ich auch, dass ein Besuchsbeistand der einzige ist, der helfen könnte. Alles Gute!
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
irgendwie bekommt dieser thread mal wieder amüsante züge:

da stellt sich die frage nach einer lösung mit einer mutter, die das umgangsrecht torpediert und deren kommunikations- und verständigungsbereitschaft sehr eingeschränkt erscheint.

als lösungsvorschlag taucht dann einmal mehr der "besuchsbeistand" auf. also genau jene figur, welche in diesem forum wahrscheinlich aufgrund falscher vorstellungen über dessen befehlsgewalt und mitunter wohl auch aus anderen gründen zurecht in der luft zerrissen wurde.
so subjektiv von aussen betrachtet der einbezug der behörden und die delegation an ein behördenmitglied oder beauftragten, der eigentlich primär das signal darstellt, dass beide seiten gewisse "mängel" aufweisen.

dann die variante mit der polizeilichen abholung. so einfach nach dem motto herr polizist holen sie dort mein kind raus geht diese nummer schlicht gar nicht. die polizei ist nicht vollzugsinstrument irgendwelcher urteilsrechtsinhaber und wie richtig bemerkt wurde, bringt dies das betroffene kind in eine unmögliche situation.

wenn schon jemand an die kandarre muss, dann ganz allein das umgangsrechtstorpedo. also: richterliche verfügung, dass das umgangsrecht einzuhalten ist, andernfalls postenwendend wegen verstoss gegen verfügung busse folgt. die post geht nicht zu den kindern und der tarif ist klargelegt.
slider12
Dabei seit: 21.01.2007
Beiträge: 3399
könnte er nicht per polizei die kinder holen?
obs für die kinder lustig wäre ist ne andere sach!

nichts ist unmöglich!
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
nönö, slider
polizei- oder feuerwehrautofahren, vor allem mit tatü-tata könnte den kids zwar noch spass machen.
aber es funktioniert nicht, einem polizisten ein urteil unter die nase zu halten und zu sagen, er soll da mal eben kurz reingehen und die kids rausholen.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
@angelface
Sollte die richterliche Verfügung nicht erst als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden? Solche Zwangsmassnahmen im Zusammenhang mit Kindern, da schaudert es mich echt. Warum nicht den Versuch wagen mit einem Besuchsbeistand? Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass nur schon das Wissen um sein Vorhandensein den Umgangston viel zivilisierter machen kann. Wirklich gute Lösungen gibt es meiner Meinung nach nur, wenn die Kommunikationsprobleme gelöst sind.
moon74
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.03.2012
Beiträge: 18
@Zoe007: Ja, eine gute Kommunikation wäre das beste. Aber das ist da eben schon seit eh und je das grosse Problem. Somit fällt dieser Weg weg.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@zoe007
sorry - aber wäre die kommunikation zwischen den eltern nur schon so vernünftig, wie sie sein sollte, würde es die hier angesprochene problemstellung doch gar nicht geben.

dafür dass die bestimmung eines beistandes weder beim einen noch beim anderen elternteil etwas bewegt, gibt es wohl mehr als ausreichend beispiele - auch in diesem forum. da reicht die kritik von desinteressiert über subjektiv oder tatsächlich unfähig bis schädigend.

überlegt doch mal, was und wen du alles in gang setzt, um zu einem beistand zu kommen (der übrigens meist jener des kindes ist und nicht des obhutsberechtigten elternteils, der meint damit einen mitstreiter zu bekommen). überleg mal, welche auswirkungen der einbezug von behörden und verwaltungsstellen langfristig auslöst und beachte, dass die kinder dann direkt dem thema ausgesetzt sind.
vergleiche dazu einen kurzen antrag an ein gericht, welches einen klaren und meist kurzen brief an die fehlbare person und nicht an die betroffenen kinder richtet. vergleiche nun aufwand, direkten einfluss auf die kinder und wirkung.
interessant, nicht?