Konsequenzen bei Besuchsrechtsverweigerung seitens der Mutter

moon74
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.03.2012
Beiträge: 18
@angelface: Das scheint wirklich die beste Lösung zu sein in diesem Fall.

Danke Dir für Deine Ausführungen.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Uns wurde der Besuchsbeistand schon während des Scheidungsverfahrens nahegelegt, weil wir nicht in allen Punkten die unseren Sohn betrafen einig waren. Wir mussten daher nur ja dazu sagen und überhaupt nichts weiter "in Gang setzen". Mag sein, dass das umständlicher ist, wenn man den Beistand nachträglich einsetzt. Mag auch sein, dass bereits Vorurteile betoniert sind, die sich nicht mehr auflösen lassen. Wenn jemand einfach nur streiten will, gibt es natürlich keine Lösungen mehr. Nenn mich naiv, aber glaube nun mal dass für die Kinder einen vermittelnden Beistand besser ist als ein per Verfügung erstrittenes Besuchsrecht.
Gelöschter Benutzer
angelface, ich erinnere mich nicht, dass besuchsrechtsbeistandschaften kritisiert wurden. gerade wenn man als getrennte eltern nicht kommunizieren kann, kann ein beistand wenigstens eine anlaufstelle sein und ist ja auch der link zur vormundschaft

eine busse verhärtet doch sowieso die fronten und führt zu noch mehr machtspielen

meiner meinung nach ist eine bestrafung via gericht nur dann hilfreich, wenn wirklich eine bedrohliche situation da ist, die bedrohlicher würde, wenn man nicht das letzte mittel auch noch einsetzt.

für die kinder wird dadurch nichts besser, aber manchmal ist es trotzdem nötig. es ist aber ein zäher, zermürbender prozess

es ist überhaupt nicht so, dass die kinder davon nichts mitbekommen würden. eben kriegen kinder das alles mit, und wenn nur unterschwellig, und das ist ja eben noch schlimmer als wenn die kinder wissen was los ist

was meinst du soll in gang gesetzt werden, wenn man ein besuchsrechtsbeistand hat? und wieso sollen da die kinder tangiert sein? mit diesen sätzen hast du jemandem glaubs gehörig angst eingejagt, super
Gelöschter Benutzer
angelface: du kritisierst auch, der aufwand sei zu hoch, einen beistand zu organisieren.

ich bin klar der ansicht, dass jeder aufwand, der zur verbesserung der situation betrieben wird, gut für die kinder ist, sich lohnt, und darum auf jedenfall wert ist
DIO
Dabei seit: 27.02.2012
Beiträge: 81
gesetzlich gibt es einige mittel.

diese werden jedoch von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich gehandhabt.

deswegen gibt es eine handhabe. die mit den buchstaben des gesetzes gar nichts zu tun habne müssen. denen sogar entgegengesetzt sind.

wie gesagt, jede gemeinde handhabt das unterschiedlich.

ich bin auch dafür das solche mütter zwingend mit konsequenzen rechnen müssen, wenn sie sich quer stellen.
ich bin schliesslich in einer ähnlichen situation.
wie die aber nun ausschauen soll, ohne das es die kinder tangiert werden. da hat noch niemand ne schlaue idee gehabt. da spielt es auch keine rolle wenn man einen besuchsrechtsbeistand hat, oder mit der vb in kontakt steht.

ich bin auch nicht dafür das die kinder mit der polizei abgeholt werden sollen. an einigen orten wird man auch keinen polizist finden der dies machen würde. an anderen gehen sie gerne hin.

drum ist es wohl auch von gemeinde und gemeinde unterschiedlich was einem so geraten wird.

ich finde das das wohl der kinder immer im vordergrund stehen soll. aber das ego spielt einigen einfach einen streich. und wenn die kommunikation nicht funktioniert, dann wird es sehr schwierig.

Ein kluger Mann widerspricht nie einer Frau. Er wartet, bis sie es selbst tut.
Jeannette
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 107
So wie es keine Möglichkeit gibt, den " Alimentenzahlerverweigerer " die Leviten zu lesen, gibt es auch keine wirkliche Möglichkeit, den Besuchsrechtsverweigerinnen die Leviten zu lesen. Es sei denn, der Kindesvater kann sich einen Anwalt leisten.
Schuld daran ist unser System....beidseitig.

Man sieht nur mit dem Herzen gut. Alles andere ist für die Augen unsichtbar!
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Was könnte denn "das System" tun?
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@jeanette
der versuch, direkt einer fehlbaren person die leviten zu lesen, gestaltet sich tatsächlich mitunter schwierig.
den weg, die leviten lesen zu lassen, lässt das system hingegen auf beide seiten sehr wohl zu und es wäre dabei wahrscheinlich sogar wirksamer. und dafür, jeanette, braucht es keinen anwalt sondern entweder einen spaziergang oder ein blattpapier, etwas zu schreiben, einen umschlag und eine briefmarke.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
geschätzte jelena
was ist in einer elternbeziehung los, wenn nach einer trennung/scheidung staatlich beschäftigte drittpersonen wie gerichte, vormundschaftsbehörden und beistände beigezogen werden oder eingreifen müssen? da reden wir wohl nicht über jene verantwortungsvollen paare die es auch gibt, welche sich zwar getrennt haben, im interesse der gemeinsamen kinder jedoch einen konstruktiven und respektvollen umgang miteinander pflegen.
über die argumente, warum eltern nach einer trennung/scheidung nicht kommunizieren, liessen sich sich bücher füllen. gemeinsam ist diesen argumenten jedoch, dass die ursachen durchwegs bei den "erwachsenen" eltern und nicht bei den kindern liegen. genauer betrachtet ist es zudem nicht, wie du schreibst, ein "nicht können" sondern ein "nicht wollen". ja, ich bin frech genug zu behaupten, dass kann wer will, dass aber viel zu viele eltern auf beiden seiten ihre egoistischen interessen vor jene der kinder stellen und sich der (gemeinsamen) verantwortung entziehen.
deine darstellung, ein beistand sei "eine anlaufstelle" und "der link zur vormundschaft" liess mich überlegen, welches bild von einer beistandschaft besteht. deine formulierung erschien mir nicht nur mild sondern geradezu soft. trotzdem ist sie für mich in den noch viel zu vielen fällen nachvollziehbar, in welchen beistände zur konfliktvermeidung mit den eltern herumlavieren und mehr die rolle eines therapeuten als den eines beistandes wahrnehmen.
tatsache ist aber, dass die ernennung eines beistandes eine massnahme der vormundschaftsbehörde ist, "wenn die verhältnisse es erfordern". auch wenn das gesetz festhält, dass der beistand die eltern "in ihrer sorge um das kind mit rat und tat unterstützt" ist er klar dem kind und nicht den eltern zugeordnet. bereits bei diesem punkt kollidieren wohl oft bereits die vorstellungen, wenn ein elternteil meint, der beistand sei dafür da, ihre interessen durchzusetzen.
teil der massnahme einer vormundschaftsbehörde kann es zudem sein, dem beistand besondere befugnisse übertragen. diese betreffen ganz klar die rechte des kindes und nur des kindes in bezug auf unterhaltsansprüche, andere rechte und die überwachung des pesönlichen verkehrs (mit dem nicht obhutsberechtigen elternteil). man beachte hier, dass art. 308 abs. 2 ZGB in bezug auf das in diesem thread anstehende thema von "überwachung" und nicht von "anordnung" oder "durchsetzung" spricht.
damit wären wir beim nächsten kollisionspunkt: der beistand kann zwar feststellen, dass das umgangsrecht (klar das recht des kindes auf umgang mit dem nicht obhutsberechtigten elternteil) vom obhutsberechtigten elternteil torpediert (um nicht zu sagen mit füssen getreten) wird. seine massnahmemöglichkeiten sind jedoch bis hier eingeschränkt. der kollisionspunkt eröffnet sich dann, wenn die vormundschaftsbehörde dem beistand die möglichkeit geben will/muss, zur wahrung der rechte des kindes tatsächlich etwas zu unternehmen. denn dann kommt die vormundschaftsbehörde nach meiner interpretation nicht umhin, art. 308 abs. 3 ZGB anzuwenden: "die elterliche sorge kann entsprechend beschränkt werden."
nun, das obhutsberechtigte eltern, welche die umgangsrechte ihres kindes mit dem nicht obhutsberechtigten elternteil torpedieren, selbst bei der vormundschaftsbehörde einen beistand beantragen, ist weniger anzunehmen.
dennoch finde ich die fragestellung berechtigt, was den die fronten mehr verhärtet:
variante a: ein brief vom onkel richter, der unter strafandrohung zur einhaltung der rechte des kindes und zu adäquatem verhalten auffordert, oder
variante b: ein nicht obhutsberechtigter elternteil setzt gegen den obhutsbereichtigten bei der vormundschaftsbehörde einen massnahmeentscheid zur ernennung eins beistandes und eine beschränkung der elterlichen sorge durch, damit dieser beistand die rechte des kindes durchsetzt.
zu beachten wäre dabei vielleicht auch, dass variante a) ein deutlicher schuss vor den bug darstellt, während varante b) eine in der regel lägerfristige massnahme, allenfalls bis zur volljährigkeit des kindes darstellt.
irgendwie mutet es mich doch seltsam an, wenn eltern die rechte ihrer kinder torpedieren und dabei eine längerfristige massnahme mit beschränkung der elterlichen sorge als weniger verhärtend empfinden sollen als einen kurzen schuss vor den bug und effektive massnahmen bei nichtbefolgung.
genau so mutet es mich seltsam an, dass die gesellschaft, wie du schreibst, die kosten und den aufwand für leute übernehmen soll, welche primär ihre egoistischen interessen verfolgen. nach meinem empfinden ist es in diesen fällen aufgabe des staates, fehlbare personen schlicht und simpel in die schuhe zu stellen und ihnen die grenzen deutlich aufzuzeigen.
Gelöschter Benutzer
wenn eine elternteil nicht mit dem anderen kommunizieren und kooperieren will, dann kann der andere nicht, musst du zugeben

wenn eine busse alles gut machen würde, dann wäre ich mit dir einig. da ist ja wohl aber auch eher seltener der fall