@zoe
entschuldige, aber schon der begründung zu deiner fragestellung schüttelt es mich: "Das ist doch der EINZIGE der wirklich im Interesse des Kindes handelt".
immerhin: ein ehrliches wort, welches bestätigt, dass ausgerechnet die beiden eltern, die die interessen und recht des kindes wahrnehmen und durchsetzen sollten, genau dieser verantwortung NICHT nachkommen. für mich zudem eine indirekte bestätigung, dass jene seite, die den beistand beantragt, dies primär zur durchsetzung der eigenen vorstellungen und interessen und nicht wirklich für das kind tut.
ich nenn das kurz: eine katastrophe.
du möchtest gründe. hier einige beispiele:
- es ist nicht einzusehen, weshalb der steuerzahler für aufwändige und langwierige verfahren und kosten aufkommen soll, nur weil gewisse "eltern" nichts besseres zu tun haben, als ihre egoistischen ansprüche und racheaktionen auf dem buckel ihrer kinder auszutragen.
das verfahren über die richterliche anordung ist da klar günstiger und effizienter.
- die rolle des beistandes wird in zu breiten bevölkerungskreisen missverstanden. der beistand ist nicht prellbock zwischen den partein. auch ist er nicht "pseudorechtliches druckmittel" gegenüber dem nicht obhutsberechtigten elternteil und schon gar kein therapeuten-ersatz.
- der beistand kann überwachen. beschränkt die vb die elterliche sorge, ist nur schon diesbezüglich ein langwieriges verfahrens-hick-hack zu erwarten. auch damit ist dem kind nicht gedient.
wenn sogenannte erwachsene die rechte des kindes - und genau um die geht es hier - mit füssen treten indem sie das umgangsrecht torpedieren (gilt für mütter die ausbremsen wie für väter die ihrer pflicht nicht nachkommen) oder beim unterhalt klemmen, ist schlicht ende der geduld. es kann nicht sein, dass kinder zu opfern gemacht werden und die verantwortung auf den staat abgeschoben wird.
im übrigen... jede person weiss, was passiert, wenn man bei rot über die kreuzung geht oder fährt. das ist akzeptiert.