Konsequenzen bei Besuchsrechtsverweigerung seitens der Mutter

angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@königin
grins – nein, königin, ich habe keine erfahrung mit einem beistand. ich stehe im status eines volljährigen mit allen bürgerlichen rechten und pflichten. und dabei zahle ich mit für den aufwand im sozialwesen, welcher durch egoistische interessen (nach wie vor von müttern wie auch von vätern) ausgelöst wird, ohne dass dazu eine wirkliche not besteht.
dass es bei einer trennung unverheirateter eltern keine richterliche regelung des umgangsrechts gibt, ist mir keineswegs neu. Hingegen gibt es eine regelung, die von der vb zumindest abgesegnet werden muss und damit für die parteien genau so verpflichtend ist. bei nichteinhaltung dieser "vereinbarung" oder anordnung der VB besteht aber sehr wohl die möglichkeit, die fehlbare partei durch den richter zur einhaltung aufzufordern. verstösst die person weiter dagegen, ist es ein verstoss gegen die richterliche anordnung (verfügung) und kann entsprechend geahndet werden.
hoffe, dass die logik damit auch ihrer hoheit ersichtlich wird.
Gelöschter Benutzer
also ich mache mal beispiele:

angenommen, ein elternpaar hat 4mal jährlich einen beistand termin, was kostet das schon den steuerzahler? etwa 500 jährlich?

wenn also ein elternteil verhindert dass die kinder den andern elternteil besuchen, dann kann sich dieser andere elternteil an den beistand wenden. es wird protokolliert und beweise gesammelt (denn behaupten kann ja jeder irgendwas, nicht?) und schlussendlich kann die vormundschaftsbehörde massnahmen anordnen. da werden die kinder nicht in einen solidaritätskonflikt geritten, sie werden nichtmal gefragt.

wenn es so krumm läuft, dass die besuche beim elternteil vom anderen elternteil verhindert werden, dann wird das andere ursachen haben, also werden auch andere konfliktpunkte bestehen, zum beispiel macht sich vielleicht ein elternteil sorgen dass die kinder nicht gut aufgehoben sind. das kann er mit dem besuchsrechtsbeistand auch besprechen.

oft genug wirft ein elternteil dem anderen vor, den kindern nicht gut zu schauen. anstatt sich das ständig vorwerfen zu lassen, kann man also sagen, er soll das doch dem beistand melden. das ist enorm entlastend
Gelöschter Benutzer
oder anderes beispiel:

der besuchsberechtigte elternteil erhält keine informationen über die kinder und fühlt sich übergangen bei der ferienorganisation

dann kann man via beistand anordnen, dass informationen und ferienorganisation per mail mit kopie an den beistand gemacht wird, um sicherzugehen dass informationen fliessen, ohne dass kinder negativ involviert werden und ohne aufwand zu erzeugen für den steuerzahler. der entlastende, konfliktvermindernde punkt besteht darin, dass bewiesen werden kann, welche infos wann geflossen sind oder eben nicht
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@zoe007
bist du sicher, dass du dich in der situation befindest, beurteilen zu können, was ich will und was nicht? woher nimmst du die information, ich hätte "andere erfahrungen gemacht", sei "verbittert" und hätte "lösungen erzwingen" müssen? vielleicht solltest darüber mal nachdenken und in betracht ziehen, dass vollständig falsch liegen könntest.

habe ich irgendwo geschrieben, eltern müssten "ausschliesslich die interessen des kindes" vertreten? nein – ich habe vereinfacht gesagt – geschrieben, dass die eltern die rechte ihrer kinder, wozu auch das umgangsrecht gehört, respektieren müssen.

darüber, dass eltern die ausschliesslich vertreten, einen "knacks" haben, könnten wir uns ja noch einigen. ob jene eltern, die ausschliesslich ihre eigenen interessen, z.b. im sinne einer racheaktion, vertreten, auch einen solchen mit noch schlimmeren auswirkungen für die kinder haben, können wir in den raum stellen. nur, wie gesagt, ein beistand ist kein therapeut…

ist dir vielleicht auch in den sinn gekommen, dass sehr viele anträge auf einen beistand erst nach der scheidung – mitunter jahre danach – gestellt werden? kannst du dir vorstellen, dass die anträge dann nicht gemeinsam sondern einseitig vom "benachteiligten" elternteil gestellt werden? könnte es zudem sein, die vergleichbarkeit, die du von dir auf andere anwendest, nicht wirklich funktioniert?

warum ist der beistand für die gesellschaft teurer als das briefchen vom onkel richter? ganz einfach:
der aufwand für das richterliche briefchen, welches dank seines absenders durchaus eine spontane heilung von übermässigen eigentinteressen haben kann, verursacht einen sehr geringen aufwand.
um einen beistand zu ernennen, sitzt eine aus mehreren personen zusammengesetzte vb zusammen, diskutiert, entscheidet und schreibt. dann beginnt der beauftragte beistand seine arbeit, in welche er viel zeit investiert, dies aber wie die behöde selbst nicht für gottes lohn macht. der rest ist ein logisches zahlenspiel und ein unterschied beim sponsor.
Gelöschter Benutzer
ja eben Aface: wenns nur dieses eine briefchen wäre und dann wäre alles gut, dann hättest du ja recht
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@jelena
ich fürchte, du lässt da in deiner kalkulation einige positionen weg:
- das ganze entscheidverfahren einer ganzen behörde aus mehreren personen, bis ein beistand ernannt ist
- die ganze administation, die damit und auch mit den späteren berichten etc. verbunden ist
- den effektiven zeitaufwand mit vor- und nachbereitung
im weiteren: der beistand unterhält sich nicht nur mit den eltern. er unterhält sich, spätestens wenn das kind halbwegs urteilsfähig ist, auch mit dem kind, um dessen erleben, situation und interessen zu erfassen. spätestens da kommt das kind in die situation, "über mami und papi und deren verhalten" reden zu sollen. das kann sehr wohl auslöser für loyalitätskonflikte sein oder solche verstärken.

schliesslich können kinder laut BGer in einem scheidungsverfahren schon ab einem alter von ca. 6 jahren befragt werden...
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@jelena
die wirkung des absenders eines briefes ist manchmal erstaunlich:

schreibt die mutter oder eine behörde einem vater, der seinen unterhaltspflichten nicht nachkommt, bewegt sich - wie wohl auch einige in diesem forum aus eigener erfahrung wissen - allzu oft gar nichts bis sehr wenig.
bekommt der herr das briefchen aber vom onkel richter, tritt öfter eine heilsame und problemlösende wirkung ein, so dass es nicht mal weitere massnahmen braucht.

ein erstaunliches phänomen, nicht?
Gelöschter Benutzer
a-face:
wir sprachen eigentlich von einem besuchsrechtsbeistand und nicht von einem scheidungsverfahren. ämel in züri spricht so ein besuchsrechtsbeistand nicht unbedingt auch mit den kindern. um sie mal kennenzulernen, ja, aber ansonsten eigentlich nicht. es geht auch nicht um ihre meinung, sie müssen nicht stellung beziehen zum besuchsrecht, sie sollen auch nicht als zeugen dienen.
das argument muss also keins sein

auch die kosten für vorbereitung, nachbetreuung, bestimmung der zuständigen person kannst du streichen als argument (kosten):
das gilt für einen richter ebenso oder auch nicht. hier in züri zum besipiel gibt es zuständige ämter für geografische regionen, die zuständige vb ergibt sich aus wohnort und ähm anfangsbuchstabe des nachnamens icon_biggrin.gif ebenso der beistand. es gibt weder vorbereitung noch nachbetreuung, kann auch nicht, denn einem einzigen vormund werden glaubs 100 familien zugeteilt und einem beistand 300.

naja, du kannst schon behaupten, ein einzelner brief löse die ganze hassproblematik zwischen ex partnern mit den ganzen auswirkungen an machtspielchen, kannst es selber einsehen dass das so kaum funktionieren wird oder ämel sehr selten, und es dann doch wieder behaupten. da sind wir nicht der gleichen ansicht, auch nicht wenn du den richter einen onkel nennst und von briefchen sprichst, alsob alles nur ein kinderspiel wäre
Gelöschter Benutzer
im gegensatz zu dir weiss ich von keiner geschichte bei der eine busse die ganze problematik gelöst hätte. also musst du da zumindest teilweise auch vor- und nachbearbeitung rechnen (kosten).

dafür kenne ich die seite, dass schwer von einbezug von gerichten abgeraten wird, um eben die dinge nicht noch schlimmer zu machen.

wo eine busse oder anzeige als schuss vor den bug wirksam sein könne, wie ich hörte, sei bei drohungen durch ex partner. aber das ist ja dann wieder ein anderes thema als besuchsrechtsprobleme
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
@angelface
- Warum ist bei dir der Richter ein "Onkel"?
- Was soll bei uns anders gewesen sein als bei anderen Paaren, die sich scheiden lassen? Ich habe schliesslich meine Geschichte erzählt. Einfach war auch unsere nicht... Abgesehen davon kannst du gerne auch deine Geschichte erzählen.
- Was machst du überhaupt hier? Für mich sieht es aus wie Hass schüren, klär mich auf, wenn es anders gemeint ist. Ich verstehe es echt nicht.

Ich bin einfach nur froh, dass du nicht mein Exmann bist. Mit jemand der so eine schneidende, überhebliche Art zu formulieren hat wie du wäre eine versöhnliche Kommunikation jedenfalls sehr schwierig. Bist du dir dessen bewusst?