angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@königin
grins – nein, königin, ich habe keine erfahrung mit einem beistand. ich stehe im status eines volljährigen mit allen bürgerlichen rechten und pflichten. und dabei zahle ich mit für den aufwand im sozialwesen, welcher durch egoistische interessen (nach wie vor von müttern wie auch von vätern) ausgelöst wird, ohne dass dazu eine wirkliche not besteht.
dass es bei einer trennung unverheirateter eltern keine richterliche regelung des umgangsrechts gibt, ist mir keineswegs neu. Hingegen gibt es eine regelung, die von der vb zumindest abgesegnet werden muss und damit für die parteien genau so verpflichtend ist. bei nichteinhaltung dieser "vereinbarung" oder anordnung der VB besteht aber sehr wohl die möglichkeit, die fehlbare partei durch den richter zur einhaltung aufzufordern. verstösst die person weiter dagegen, ist es ein verstoss gegen die richterliche anordnung (verfügung) und kann entsprechend geahndet werden.
hoffe, dass die logik damit auch ihrer hoheit ersichtlich wird.
grins – nein, königin, ich habe keine erfahrung mit einem beistand. ich stehe im status eines volljährigen mit allen bürgerlichen rechten und pflichten. und dabei zahle ich mit für den aufwand im sozialwesen, welcher durch egoistische interessen (nach wie vor von müttern wie auch von vätern) ausgelöst wird, ohne dass dazu eine wirkliche not besteht.
dass es bei einer trennung unverheirateter eltern keine richterliche regelung des umgangsrechts gibt, ist mir keineswegs neu. Hingegen gibt es eine regelung, die von der vb zumindest abgesegnet werden muss und damit für die parteien genau so verpflichtend ist. bei nichteinhaltung dieser "vereinbarung" oder anordnung der VB besteht aber sehr wohl die möglichkeit, die fehlbare partei durch den richter zur einhaltung aufzufordern. verstösst die person weiter dagegen, ist es ein verstoss gegen die richterliche anordnung (verfügung) und kann entsprechend geahndet werden.
hoffe, dass die logik damit auch ihrer hoheit ersichtlich wird.