@jelena
grins…
gut, du hast recht. zürich ist natürlich etwas ganz anderes und ganz besonderes. ist ja auch schliesslich der nabel der welt, was ich als nicht-zürcher neidlos anerkenne.
wenn ich nun als ahnungsloser provinzler mal versuche mit deinen zahlen zu rechnen:
in zürich arbeitet der städtisch angestellte beistand nach abzug von vier wochen ferien, jedoch ohne berücksichtigung der gesetzlichen feiertage 2'016 h/jahr.
abgesehen von den behördeninternen sitzungen und besprechungen hat der beistand in dieser zeit zudem seine abklärungen und vorbereitungen, die lektüre der individuellen dossiers, die ganze administration und berichterstattung zu erledigen. der aufwand für vorbereitungs- und abklärungs-arbeiten dürfte je nach fall-aktuellem thema (umgangsfragen, unterhaltsfragen, vermögensverwaltung etc) sehr unterschiedlich, zum teil aber auch überproportional gross sein. schliesslich erwartet seine klientel, welche ihn dazu noch chronisch mit telefonanrufen und briefen bedient, individuelle detailkenntnisse des beistands.
schauen wir ergänzend auf die weiteren angaben, gemäss welchen der beistand 300 personen zu betreuen hat, mit welchen er wie du früher geschrieben hast 4 mal jährlich einen termin wahrnimmt. das wären demnach 1200 termine pro jahr.
das heisst, der beistand/die beiständin kann pro termin inklusive dem gesamten drum und dran ziemlich genau 100 minuten "investieren". oder anders formuliert:
ein betroffenes kind hat pro jahr anspruch auf aufgerundet 6 3/4 stunden brutto-arbeitszeit seines beistandes. und dabei hat das kind, wie du schreibst, noch nicht mal kontakt mit "seinem" beistand, denn "sie werden nichtmal gefragt".
ähä… ok… hmmm…
darf ich es mir ersparen, meine folgegedanken dazu hier zu äussern? ausser vielleicht jenem, dass das wohl die offenbar perfekte organisation zu sein scheint, hinter welcher sich fehlbare eltern bei minimstem eingriffsrisiko verstecken können. da leuchtet sogar mir als provinzler ein, warum sich reger widerstand gegen die idee mit dem brief vom onkel richter meldet.
ja, jelena – unter diesen voraussetzungen leuchtet ein, dass der einbezug von gerichten die dinge schlimmer machen können. denn schliesslich haben fehlbare eltern von beiständen keine sanktionen zu erwarten, was bei einem richter im widerholungsfalle schon anders ist.
inzwischen ist mir das grinsen vergangen und ich bin froh und glücklich darüber, ein provinzler zu sein. mein verständnis für die problematik der stadtkinder ist erheblich gewachsen. mein bedauern darüber, dass die weltstadt-zürcher ihren kindern nicht mehr zugestehen aber auch.