Konsequenzen bei Besuchsrechtsverweigerung seitens der Mutter

-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@angelface
von wem soll denn die VB Kenntnis davon haben respektive bekommen wenn sich ein nicht verheiratetes Paar trennt?
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
der Unterhalt wir jeweils schon vorab geklärt nicht aber das Besuchsrecht
Gelöschter Benutzer
ja das a-gesicht findet das vielleicht nicht sinnvoll, trotzdem gibt es besuchsrechtsbeistände, nämlich unter 380/2: indem man ihm aufträgt, die sache mit dem besuchsrecht zu überwachen und die eltern zu beraten

http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a308.html
Art. 308

II. Beistandschaft

1. Im Allgemeinen

1 Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die Vormundschaftsbehörde dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat unterstützt.

2 Sie kann dem Beistand besondere Befugnisse übertragen, namentlich die Vertretung des Kindes bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruches und anderer Rechte und die Überwachung des persönlichen Verkehrs.

3 Die elterliche Sorge kann entsprechend beschränkt werden.

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auf die seltsamen persönlichen bemerkungen zu meiner herkunft und den zürchern im allgemeinen gehe ich nicht ein, mir geht es hier um das thema
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
so eine "besuchsrechtsbeistandschaft" kann auch ziemlich zügig via VB erweitert werden..."einfach so" haben kinder ja auch keinen beistand...

angelface - die meisten die ich kennen, sind sozialarbeiter, die mit der jugend- und familienberatung verbunden sind. auftraggeber ist die VB. das mandat wird auch via VB erweitert, wenn der beistand (oder von aussen gefährdungsmeldung eingeht) bedarf anbringt.

ich bemängle an diesem system, dass die kinder in vielen fällen ZU WENIG besucht und ihr wohlbefinden ZU WENIG überprüft wird. so mein eindruck.
Gelöschter Benutzer
also wohlgemerkt zur beratung der eltern und ohne einschränkung der elterlichen sorge. und das ist kein zürcher gesetz
Gelöschter Benutzer
a-c: diese beistände werden ja bei trennungen gewünscht von den eltern, eben bei streitigkeiten um das besuchsrecht.

nur weil es deswegen streitigkeiten gibt, ist ja sonst noch lange kein bedarf an zusätzlicher überwachung!
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
du bist doch sonst auch nicht son naiv jelena...."wünschen" tun das nur wenige und "freiwillig" relativiert sich, wenn die VB mit dem winkefinger dahinter steckt....
Gelöschter Benutzer
das ist einfach nicht wahr. du verwechselst da wohl etwas mit anderen arten von beistandschaften. beistandschaften werden zu bestimmten zwecken eingesetzt, und wenn der zweck nur streitigkeiten wegen dem besuchsrecht sind, dann gibt es doch überhaupt keinen grund die eltern weiter zu kontrollieren sind, ausser das willst du bei jeder familie machen, einfach so aus willkür
Gelöschter Benutzer
und genau wegen so gewäsch traut sich nun wohl wieder einer weniger sich einen beistand zu nehmen um streitereien von den kindern fernzuhalten. das ist so schade
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
@anita-cornelia:
Wir haben es freiwillig gemacht. Uns wurde genau erklärt, was eine Besuchsbeistandschaft bedeutet. Diese wurde explizit beschränkt auf die Vertretung des Kindes bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruches und und die Überwachung des persönlichen Verkehrs. Ich wüsste nicht, wieso diese erweitert werden sollte. Kennst du solche Fälle? Ich habe jedenfalls noch nie so etwas mitbekommen.

Eigentlich sollte es für die Besuchsbeistandschaft eine andere Bezeichnung geben.