ja das a-gesicht findet das vielleicht nicht sinnvoll, trotzdem gibt es besuchsrechtsbeistände, nämlich unter 380/2: indem man ihm aufträgt, die sache mit dem besuchsrecht zu überwachen und die eltern zu beraten
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a308.html
Art. 308
II. Beistandschaft
1. Im Allgemeinen
1 Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die Vormundschaftsbehörde dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat unterstützt.
2 Sie kann dem Beistand besondere Befugnisse übertragen, namentlich die Vertretung des Kindes bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruches und anderer Rechte und die Überwachung des persönlichen Verkehrs.
3 Die elterliche Sorge kann entsprechend beschränkt werden.
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auf die seltsamen persönlichen bemerkungen zu meiner herkunft und den zürchern im allgemeinen gehe ich nicht ein, mir geht es hier um das thema