Konsequenzen bei Besuchsrechtsverweigerung seitens der Mutter

anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
@zoe - aber auf empfehlung oder? wird ja dann empfohlen, wenn die eltern selbst nicht in der lage sind, die besuchsrechtsregelung einzuhalten.
Gelöschter Benutzer
anita cornelia, dein satz unten ist einfach haarsträubend ("so eine "besuchsrechtsbeistandschaft" kann auch ziemlich zügig via VB erweitert werden..."einfach so" haben kinder ja auch keinen beistand...)

und genau mit der haltung verhinderst du eben, dass leute sich hilfe holen. weil man es ihnen dann sozusagen zum vorwurf macht.

ab heute werde ich jedem der auf dem lande lebt dringend empfehlen sich keinen beistand zu nehmen, kannst du mir glauben
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
warum jelena?
es geschieht wenn, ja zum schutze der kinder...
immer toll, wenn das nicht nötig ist und es bei der besuchsrechtsregelung bleibt. das ist ja zum glück norm!
aber gut handlungsfähig sein zu können, wenn dies nicht der fall ist und kinder mehr hilfe geboten werden muss.
ich habe ja nur beschrieben, dass eine erweiterung möglich ist und nicht, dass sie üblich ist.
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
ich hoffe übrigens, dass dies nicht nur für landkinder gilt.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@jelena
Herzlichen Dank für das "a-gesicht". Auch eine klare, unmissverständliche Aussage, die nichts mit der Sache zu tun hat, jedoch klar den Level zeigt, welchen Du im Umgang mit Personen hast, die Deine Meinung ganz simpel hinterfragen.
Glückwunsch, dass endlich beim Art. 308 ZGB gelandet bist. Genau von diesem habe ich längst geschrieben. Und da steht nichts anderes: die Vormundschaftsbehörde bestimmt den Beistand, womit es sich klar – weil es die Verhältnisse erfordern – um eine MASSNAHME der Behörde handelt. In Ziff. 2 steht nun mal nichts von einem "besuchsrechtsbeistand" sondern dass es UNTER ANDEREM die Befugnis übertragen erhalten kann, den persönlichen Verkehr zu ÜBERWACHEN.
Er kann also feststellen, dass sich ein Elternteil nicht daran hält und die Rechte des Kindes mit Füssen tritt und er kann es auf diesem Level "protokollieren". Punkt.
Will er tatsächlich handeln muss Ziff 3 angewendet werden und dann ist es nicht der Beistand, sondern die Vormundschaftsbehörde die elterliche Sorge EINSCHRÄNKT. Auf normal verständliches Deutsch übersetzt: dem Elternteil mit der elterlichen Obhut wird mindestens teilweise die elterliche Sorge entzogen.
Im Übrigen befindet sich der Art. 308 ZGB unter "Achter Titel: Die Wirkung des Kindesverhältnisses" und dort im Dritten Abschnitt: Die elterliche Sorge. Das hat null und gar nichts mit Trennungs- oder Scheidungsverfahren zu tun.
Bestehen in einem Trennungs- oder Scheidungsverfahren Differenzen in Bezug auf das Umgangsrecht wird jede Beratungsstelle und jedes auch nur halbschlaue Gericht nicht einen Beistand sondern eine Mediation zur Lösung des Problems empfehlen.
Ein Beistand wird dann empfohlen, wenn es darum geht, das Kind und seine Rechte zu schützen, weil die Eltern (Erfordern es die Verhältnisse…) dies nicht tun oder die Rechte des Kindes missachten.
Nenn mich weiter "a-gesicht", lies weiter selektiv und blende weiter aus, was Dir nicht passt. Für den Rest der Welt ändert dies nichts daran, dass die gesetzlichen Bestimmungen so sind.
Die Massnahme einer Vormundschaftsbehörde, einen Beistand zu ernennen stellt unweigerlich in gewisser Form und gewissem Rahmen eine Einschränkung der elterlichen Sorge des obhutsberechtigen Elternteils dar. Ohne diese Einschränkungen könnte ein Beistand gar nicht effizient seine Aufgabe wahrnehmen. Zu meinen, ein seriöser Beistand würde Scheuklappen aufsetzen und sich nur auf den einzelnen Auseinandersetzungspunkt beschränken, schiesst hoffentlich massiv an der Realität vorbei.
Ein Beistand ist aus meiner Sicht keineswegs das erste sondern wirklich das letzte Mittel, die Rechte des Kindes zu schützen und zwar dann, wenn alle anderen – wie auch der richterliche Schuss vor den Bug – versagt haben.
Im Übrigen und zum Guten Schluss:
Die Darstellung von anita-cornelia ist absolut korrekt und entspricht gängiger Praxis. Sie verwechselt überhaupt nichts und ich teile ihre Ansicht über die Art der Betreuung und der Kontrolle besonders in jenen Fällen, in welchen der Beistand effektiv notwendig ist.
Für egoistischen Umgangsrechtsknatsch braucht es keine Beistände, denn die hätten dort wo es wirklich wichtig ist, besseres und sinnvolleres zu tun.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@königin
zur frage, wie die vb kenntnis bekommt:
a) durch die beantragenden eltern selbst (ob sie dabei wissen was sie tun oder halt auch nicht)
b) durch die gerichte, welche die vb von amtes wegen zur klärung der kindesvermögensfrage informieren
c) von drittpersonen wie nachbarn etc. etc.
d) von der polizei z.b. nach einsätzen wegen häuslichen problemen, sofern sie es als erforderlich erachten.

zur behauptung, der unterhalt würde jeweils vorab geklärt nicht aber das besuchsrecht:
falsch - eine regelung wird gesamthaft getroffen, zumal das umgangsrecht je nach regelung einfluss auf die höhe der unterhaltsansprüche für das kind hat.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
@anita-cornelia
Nein, wir hatten keine Probleme mit dem Besuchsrecht, weil es gar keine Besuche gab. Aber ich würde sagen, wir waren prädestiniert dazu, einer dieser Problemfälle zu werden. Wir hatten uns ja bereits in der Schwangerschaft getrennt. In den ersten Monaten musste ich ihn fast dazu zwingen, das Baby zu sehen. Beim Scheidungstermin wollte er aber gleich eine Regelung von ganzen Tagen oder gar Wochenenden bei ihm erstreiten - und dies wohlgemerkt mit einem vollgestillten Baby, das weder Nuggi noch Flasche akzeptiert. Die Richterin hat glücklicherweise sofort reagiert und wir konnten so in einem der heikelsten Momente überhaupt den Rank kriegen.

Ob es in einer bereits so verfahrenen Situation wie bei der Themeneröffnerin noch funktionieren kann mit einem Besuchsbeistand weiss ich nicht, aber einen Versuch wäre es doch wert!
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Der Beistand hat mir übrigens gesagt, dass er eigentlich sehr viele Fälle betreut, aber nur ganz wenige ihn wirklich beanspruchen, diese dafür massiv und über Jahre wenn nicht Jahrzehnte. Das wären dann wohl die, die einen "Schuss vor den Bug" bräuchten. Warum landen sie aber dann doch immer wieder bei ihm?
mami3x
Dabei seit: 30.03.2012
Beiträge: 25
@angelface
von wo hast du eigentlich deine Infos?

bei uns wurde der Unterhalt geregelt mit der Vaterschaftsanerkennung aber nicht das Besuchsrecht

also von wegen gesamthafte Regelung!

welches Gericht klärt denn das Kindesvermögen?

also darüber musste ich auch noch gar nie Auskunft geben
moon74
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.03.2012
Beiträge: 18
Also versteh ich das richtig, dass der Beistand in diesem Falle nicht zwingend die Mutter davon abhalten kann, die Kinder mal wieder willkürlich kurzfristig nicht zum Vater zu lassen?

Wichtig wäre vorallem, dass die Wochenenden, die abgemacht sind, eingehalten werden müssen und dass dies nicht mehr passieren kann, dass ein Tag davor oder sogar am selben Tag schnell ein SMS oder Tel. von ihr kommt, die Kinder dürften nicht zu ihm.