Konsequenzen bei Besuchsrechtsverweigerung seitens der Mutter

DIO
Dabei seit: 27.02.2012
Beiträge: 81
moon74

ein beistand setzt ein besuchswochenende nicht durch, wenn die mutter sich querstellt.
auch wird der beistand der mutter in der regel keine konsequenzen aufzeigen, noch androhen. dazu fehlt dem beistand die gesetzliche grund- und handhabe.

es gilt der altbekannte satz: "wer die möglichkeit hat missbrauch zu betreiben, ohne mit konsequenzen rechnen zu müssen. der wird den missbrauch betreiben."

es kommt halt auch auf den menschen selber an. einige geniessen die macht die sie über den anderen ausüben können. meine ex zum beispiel ist so ein mensch.
das sie den kindern damit schadet sieht sich auch nicht. sie sieht sich gern in der rolle der fürsorgenden mutter. was sie auch ist, solange es nicht um den umgang der kinder mit mir geht. da behält sie sich vor die bedingungen zu diktieren und kontrollieren zu wollen. naja, sie ist halt ein kontrollfreak.
und als nicht obhutsberechtigter elternteil schaust du in die röhre. kenne es auch im umgekehrten fall, wo eine mutter ähnliche verhältnisse wie ich vorfindet. "lustigerweise" ist da die treibende kraft die partnerin des vaters.
von dem her sollten schon instrumente eingeführt werden, mit denen man wirklich druck auf den sich querstellenden ausüben kann. aber das wird solange nicht geschehen, wenn vor allem die männer kampflos den frauen im bereich der erziehung das feld überlassen. und auch wenn zu wenige männer in den strukturen zu finden sind, der dafür verantwortlich ist. sprich jugendsekretariat und vb. da sitzen meistens frauen. und egal ob sie wollen oder nicht, bevorzugen sie frauen in entscheidungen, wenn es um kinder geht.
das dies nicht der weissheit letzter schluss ist beweisst auch dieses forum. da beschweren sich frauen dauernd über männer.
nur in umserem kulturkreis erziehen die meisten männer jedoch frauen. also bekommen frauen genau das, was sie anscheinend wollen. icon_wink.gif

Ein kluger Mann widerspricht nie einer Frau. Er wartet, bis sie es selbst tut.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@mami3x
bei einer trennung/scheidung, davon habe ich geschrieben, werden obhutsfragen, umgangsrecht und unterhalt in einem schub geklärt. kindesvermögen wird entsprechend in scheidungsurteilen auch aufgeführt und die vb bekommt heute standardmässig eine kopie. dies wurde aufgeführt, nachdem ae-eltern kindesvermögen widerrechtlich verwendet haben.

bei unverheirateten eltern ist ohnehin die vb und nicht das gericht am zug, die anerkennung, den unterhalt und heute eigentlich üblich auch das umgangsrecht zu regeln. weshalb das bei euch nicht gemacht wurde, könnte vom damaligen stand der vorgehensweise oder auch der individuellen situation abhängen. leben die unverheirateten eltern zusammen, wird öfter keine (vorsorgliche) regelung getroffen. dies könnte bei einer trennung abe durchaus nachgeholt werden.
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
@zoe

ja, ein versuch ist es wert!
wenn alle beteiligten wirklch das wohl des kindes wünschen, kann ein beistand vermittelnd wirken.

der umgang mit babys ist eh wieder anders, als mit grösseren kindern. hier wird (wenn seriös begutachtet) die bindung an die hauptbezugsperson berücksichtig und dies ist auch wirklich wichtig.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Der Umgang mit jedem Kind ist anders, egal ob Baby, Kleinkind, Schulkind, Teenager... einfach ist das nie. Auch der Umgang mit jeder Mutter und jedem Vater ist anders. Wer sich scheiden lässt ist nun mal Anfänger auf diesem Gebiet! Ein bisschen niederschwellige Hilfe wäre zwar nicht gratis, aber würde sicher hohe Folgekosten vermeiden.

In so vielen anderen Bereichen weiss man heute, dass eine frühzeitige Intervention sehr viel bringen kann. Warum kann bei Trennungen und Scheidungen nicht früher interveniert werden? Zuerst kostet der Einsatz eines Beistands zu viel, obwohl er die meisten Probleme mit zwei, drei Gesprächen lösen könnte. Und erst wenn alles aus dem Ruder gelaufen ist, muss ein Richter Zwangsmassnahmen festlegen. Das kann doch nicht die Lösung sein?
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@zoe007
so "lausig" ist das beratungsangebot und die unterstützung bei trennung bzw. scheidung nun auch wieder nicht.

viele gemeinden und städte führen familienberatungsstellen, die aktiv beraten und unerstützen. mir sind solche bekannt, die z.b. mit den parteien auch scheidungskonventionen erarbeiten, wobei sie sehr transparent beiden seiten die möglichkeiten und grenzen aufzeigen. oder dass sie sowohl vor wie auch nach einer trennung effektiv beratend und unterstützend, allenfalls auch vermittelnd zur Seite stehen, ohne dass die Vormundschaftsbehörde einbezogen ist. auch sind die kosten dort wirklich sehr "human" bzw. je nach sachlage machen sie ihren job sogar kostenlos.

die schwierigkeit für betroffene besteht allenfalls darin, sich rechtzeitig bei den richtigen stellen zu informieren.
Evodia Rose Sío
Dabei seit: 19.08.2008
Beiträge: 36
Ich schreib in dem Thema, statt deswegen extra ein neues zu eröffnen, weil es auch das Besuchsrecht betrifft...

Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Mutter das Kind an den Wochenenden, an dem der Vater es bei sich hat, darauf beharrt, dass das Kind sonntags in die Kirche gebracht werden muss, obwohl das Kind dann lieber mit dem Vater die Zeit verbringen möchte als deswegen schon früher vom Vater weggehen zu müssen? Hat der Vater und das Kind die Möglichkeit, sich da entgegenzusetzen?
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
@Evodia, es gibt doch sicher eine geregeltes Besuchsrecht oder? Daran hat sich auch die Mutter zu halten, das darf der Vater auch so kommunizieren. Ändert sich nichts, VB einschalten.
Einem Freund von ist es auch so gegangen, dass die Mutter schon am Sonntagmorgen vor der Türe stand um den Sohn abzuholen. Unser Freund hat sich jedenfalls erfolgreich gewehrt.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 28.08.2012 um 16:59.]
Evodia Rose Sío
Dabei seit: 19.08.2008
Beiträge: 36
@linda-priska: Wie hat er sich gewehrt? Mit Hilfe eines Beistandes oder benötigte er dafür einen Anwalt?

Natürlich wurde das mit dem Besuchsrecht im Scheidungsurteil geregelt, nur ist es schwierig, wenn eine Frau sich im Recht fühlt und es so macht wie sie möchte und wie in diesem Thema von moon74 einfach willkürlich handelt und die Kinder nur dann gibt, wenn sie möchte...
Dasselbe dann in dem Fall vom Sonntagmorgen mit der Kirche...mein Cousin wird versuchen, sich dagegen durchzusetzen, aber muss jetzt mal schauen, wie er das am Besten machen soll, da sie darauf beharrt und nicht davon abzubringen ist mit Reden.
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
@Evodia, unser Freund konnte das zum Glück ohne zusätzlichen Anwalt regeln. Er ist in dieser Hinsicht sehr stur und weiss, welche Stellen er einschalten muss, wo bei der Ex einen bleibenden Eindruck hinter lassen.
Für Deinen Cousin ist es sicher mal gut, wenn er sich an die Vormundschaftsbehörde wendet, die kennen die Geschichte und werden wahrscheinlich am ehesten raten können wie er vorgehen soll. Einfach dran bleiben, sonst hat er eh schon verloren.
Evodia Rose Sío
Dabei seit: 19.08.2008
Beiträge: 36
Was für Stellen wären das denn? Wäre hilfreich, dies zu wissen, evt. kommt er so weiter.