
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
Zuerst mal Vormundschaftsbehörde, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), schlussendlich Familiengericht.
Übringens darf ein Kind unter 12 OHNE die Zustimmung des anderen Elternteils KEINER Kirche beitreten. Die Ex Frau unseres Freundes ist in einer Freikirche (wohl eher Sekte). Der Mutter wäre es sehr recht wenn der Junge dort auch offizielles Mitglied wäre, braucht aber die schriftiliche Zustimmung vom Vater, der das aber verweigert, weil er nicht will dass seine Sohn einer undurchsichtigen Organisation angehört.
Durch seinen Job kennt unser Freund einen Psychologen wo Erfahrung mit solchen Fällen hat und unserern Freund berät.
Übringens darf ein Kind unter 12 OHNE die Zustimmung des anderen Elternteils KEINER Kirche beitreten. Die Ex Frau unseres Freundes ist in einer Freikirche (wohl eher Sekte). Der Mutter wäre es sehr recht wenn der Junge dort auch offizielles Mitglied wäre, braucht aber die schriftiliche Zustimmung vom Vater, der das aber verweigert, weil er nicht will dass seine Sohn einer undurchsichtigen Organisation angehört.
Durch seinen Job kennt unser Freund einen Psychologen wo Erfahrung mit solchen Fällen hat und unserern Freund berät.