Konsequenzen bei Besuchsrechtsverweigerung seitens der Mutter

RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
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Zuerst mal Vormundschaftsbehörde, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), schlussendlich Familiengericht.
Übringens darf ein Kind unter 12 OHNE die Zustimmung des anderen Elternteils KEINER Kirche beitreten. Die Ex Frau unseres Freundes ist in einer Freikirche (wohl eher Sekte). Der Mutter wäre es sehr recht wenn der Junge dort auch offizielles Mitglied wäre, braucht aber die schriftiliche Zustimmung vom Vater, der das aber verweigert, weil er nicht will dass seine Sohn einer undurchsichtigen Organisation angehört.
Durch seinen Job kennt unser Freund einen Psychologen wo Erfahrung mit solchen Fällen hat und unserern Freund berät.
Evodia Rose Sío
Dabei seit: 19.08.2008
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Vielen Dank, linda-priska, für Deine Antwort.

Das Kind meines Cousins ist seit der Geburt in dieser Freikirche. Der Cousin war nie dabei, aber seine Ex-Frau war da schon seit Kindheit dabei und die Kinder dann automatisch auch, weil sie es so wollte. Er hat es damals zugelassen, dass sie ihre Kinder mit in diese Kirche nimmt.
Es ist aber nun so, dass die Kinder lieber an den Vater Wochenenden bei ihm bleiben möchten, als dann am Sonntagmorgen wieder wegzumüssen, um mit der Mutter in die Kirche zu gehen.
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
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Dass das Kind schon seit Geburt dabei ist, könnte man als stillschweigende Einwilligung von Deinem Cousin sehen. Ist das Kind aber noch nicht getauft, dann braucht die Mutter wie geschrieben die Einwilligung vom Vater, verweigert er diese, darf das Kind nicht getauft werden und ist somit auch kein offzielles Mitglied.
Sonst unbedingt zusammen mit der Vormundschaftsbehörde auf die Besuchsregelung bestehen, schlussendlich ist diese ja für was gut und es fällt auch niemandem einen Zacken aus der Krone wenn das Kind mal den Gottesdienst nicht besucht.
Evodia Rose Sío
Dabei seit: 19.08.2008
Beiträge: 36
Das Kind ist getauft worden als Baby. Und nun gehts darum, dass es auch an Sonntagen, an denen es beim Vater wäre, in die Kirche muss, da die Vorbereitung für die Konfirmation, die dann (keine Ahnung in welchem Alter) mal ist, stattfindet. Dies würde über eine längere Zeit dann so laufen. Klar ist, dass das Kind überhaupt keine Lust dazu hat. Kann man ein Kind überhaupt dazu zwingen? Ehrlich gesagt käme mir nie in den Sinn, eines meiner Kinder dazu zu zwingen. Ich finde, Glaube sollte freiwillig sein.
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
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Die Konfirmation findet normalerweise gegen Ende der neunten Klasse statt. Da ja das Kind Mitglied ist in dieser Freikirche, ist es gut wenn die Eltern eine Lösung finden. Wie wäre es, wenn mal versucht wird, mit dem Leiter des kirchlichen Unterrichts zu reden? Wenn das Gespräch sachlich geführt wird und klar gemacht wird, dass das Kind den Papasonntag gerne ganz geniessen würde, sollte es eigentlich kein Problem sein, dass das Kind nur alle zwei Wochen im Unterricht erscheint.
Klappt es nicht, dann soll Dein Cousin eben bei der zuständigen Vormundschaftsbehörde Rat einholen.
Und ja, Glaube sollte freiwillig sein. Man kann auch glauben ohne in die Kirche zu gehen und man kann in die Kirche gehen ohne zu glauben.
Evodia Rose Sío
Dabei seit: 19.08.2008
Beiträge: 36
Falls dies in allen Freikirchen am Ende der 9. Klasse ist, ginge das jetzt für einige Jahre so...da die 9. Klasse doch noch ein Stück entfernt ist.
Wäre ein Versuch Wert, dass sie mal mit diesem Leiter reden, damit das Kind nur alle zwei Wochen in diesen Unterricht muss. Abgesehen davon, dass es am liebsten gar nicht hingehen möchte...
Evodia Rose Sío
Dabei seit: 19.08.2008
Beiträge: 36
Was wahrscheinlich das Problem sein wird, ist, dass sie da eher nicht einwilligen will und gar nicht so ein Gespräch in die Wege leiten möchte. Sie ist da ziemlich strikt, was ihren Glauben betrifft. Aber vielleicht kann ein Beistand da irgendwie helfen.
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
Dein Cousin muss wohl einfach dran bleiben. Tut er nichts, bleibt alles wie es ist und dass will wer ja nicht.
Evodia Rose Sío
Dabei seit: 19.08.2008
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Ja, er wird bestimmt dran bleiben. Seine Kinder sind ihm wichtig.
manu_ela
Dabei seit: 23.12.2012
Beiträge: 1
Folgendes Problem: Vor ca. einem Monat kam der Beschluss vom Gericht, dass der Vater das Kind (18 Monate) 2 mal pro Woche zu je 2 Stunden zu sich nehmen darf. Leider durfte der Vater kein einziges mal sein Kind von der Mutter abholen um ALLEINE zeit mit ihm zu verbringen. Die Mutter verweigert ihm dieses Recht ohne auch nur eine wirkliche Begründung nennen zu können.

Während der Schwangerschaft kam es zur Trennung.
Der Vater hat über ein Jahr lang versucht, sich mit der Mutte außergerichtlich (dem Kind zu Liebe) zu einigen was Besuche, Spaziergänge...usw. angeht. Ohne Erfolg!
Er konnte seinen Sohn nur sehen, wenn die Mutter mal gut gestimmt war und das immer im Beisein der Mutter! Die väterlichen Großeltern haben das Kind seit der Geburt nur 2 mal gesehen.
Der Vater beschloss also gerichtlich vorzugehen (was die Mutter sehr gekränkt hat, warum auch immer). Nach monatelangen gerichtlichen Terminen waren sich Richterin, sowie auch die Psychologin einig, dass es keinen Grund gäbe warum der Vater nicht alleine Zeit mit seinem Kind verbringen dürfte. Die Psychologin riet sogar der Mutter eine psychologische Therapie zu machen, da sie unter Kontrollzwang leide.

Wie gesagt, ein Monat ist seit dem Inkraftreten des Beschlusses vergangen, das sind 8 Besuche bei denen der Vater das Kind nur einmal in den Árm nehmen durfte, vor der Eingangstür der Wohnung der Mutter.
Der Vater, sowie seine ganze Familie leiden sehr unter dieser Situation.
Das Gericht kann leider, außer geringer Geldbußen, nichts gegen diese Situation machen.

Wenn mir von euch irgendwer helfen könnte, dann wäre ich undendlich dankbar.

P.S. Ich bin die Schwester des Vaters, also die Tante des KIndes.