Manipulation und Lügen

trafficjam81
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.04.2014
Beiträge: 2
Hallo liebes wireltern Forum.

Das ist mein erster Beitrag hier und ich möchte mich kurz vorstellen.

Ich (33), unverheiratet, wohnhaft im Kt. Zürich und Vater eines 3-jährigen Sohnes, welcher getrennt von mir bei seiner Mutter lebt.

7 Monate nach der Geburt unseres Sohnes war schon früh klar, dass die Beziehung aufgrund immer wiederkehrenden Streitereien zum scheitern verurteilt war.
Ich zog bald in eine eigene Wohnung und wir haben die Alimente geregelt.
Aus dem Beschluss ging hervor, dass ich meiner Partnerin pro Monat 1100.-, (exkl. KKZ, exkl. Bazen fürs Sparkonto, exkl. Hälfte der Betreuungskosten von der KITA) = ca. 1450.- CHF überweise.
Zu diesem Zeitpunkt war sie 20% angestellt und unser Sohn ging 2 volle Tage in die KITA.

Zusätzlich habe ich meiner Ex Partnerin ab und zu was an ihre Ferien bezahlt (500.-) / plus hier und da zusätzliche Kosten für Unvorhergesehenes.

Bis anhin habe ich die Alimente pünktlich und ohne Kommentare überwiesen. Recht ist Recht

Nach ihrem Wegzug in den Kt. Bern im Januar dieses Jahres hat sich aufgrund ihres Stellenwechsels auch ihr Einkommen vergrössert, die Miete und allgemeinen Kosten sind wohl etwas tiefer geworden. Ausserdem haben sich für mich Mehrkosten ergeben durch ihren Wegzug. Jedes 2. Wochenende fahre ich Zürich - Bern - Zürich (2 Autofahren)

Hierzu habe ich diesen Artikel gefunden

Allfällige Mehrkosten durch spätere Verlegung des Wohnsitzes des Inhabers der Obhut sind von diesem zu tragen, da dem Berechtigen nicht zuzumuten ist, die aus einer Sicht zufälligen Kosten der Veränderung aufzubringen. (BK-N 146-149).

Nun habe ich sie auf diese Fakten angesprochen. Die Alimente möchte Sie aber nicht neu kalkulieren, da sie mir davon abratet dass der Schuss nach hinten losgehen könnte und ich mehr bezahlen müsse als zuvor.

Ich möchte hier keine schlafenden Hunde wecken, sondern ein faires Spiel für beide Parteien.

Immer wieder manipuliert sie mit emotionaler Erpressung, dass wenn ich etwas unternehme es zu Lasten unseres Kindes geht, was sehr unprofessionell ist.

Vielleicht kennt jemand hier die gleiche Situation oder könnte mir einen Tip geben.

Vielen herzlichen Dank

trafficjam81


[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 05.04.2014 um 12:59.]
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Hallo tj

Dir eine Prognose zu stellen wäre meines Erachtens fast fahrlässig, da die genaueren Umstände nicht bekannt sind.

Damit Du Dir einen ersten Überblick verschaffen kannst, empfehle ich Dir
www.berechnungsblaetter.ch
Dort kannst Du mit den gegebenen Zahlen/Fakten berechnen, in welchem Rahmen die Unterhaltszahlung inetwa ausfallen könnte/dürfte.

Zu berücksichtigen wäre zudem, welches Arbeitspensum der Mutter zugemutet werden kann.
Wenn euer Kind 2 Tage in die Krippe geht, könnte sie wahrscheinlich auch an 2 Tagen erwerbstätig sein, also 40% und nicht nur 20.

Dann stellt sich, zumindest mir, auch die Frage, wie die bisherige Regelung zustande gekommen ist und ob sie lediglich eine Vereinbarung zwischen euch Eltern darstellt oder von der KESB (vormals Vormundschaftsbehörde) genehmigt wurde.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
trafficjam81
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.04.2014
Beiträge: 2
Hallo Fisi

Danke für die rasche Antwort!

Die Seite habe ich kurz durchflogen, aber meine ex-Partnerin wird mir nicht ohne weiteres ihr Haushaltsbudget aushändigen icon_rolleyes.gif

Was sich grundlegend geändert hat, das sie mittlerweile selbstständig erwerbend ist und meines Erachtens bis zu 80% arbeitet (teils Wochenende).
Der kleine geht momentan zur Tagesmutter und in die Krippe. (4 Tage)

Die Vereinbarung wurde da zumals in Zürich bei der Vormundschaftsbehörde mit einem richterlichen Beschluss geregelt.

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Dann bleibt Dir kaum was anderes, als eine Abänderungsklage anzustreben.
Diese setzt voraus, dass sich die Verhältnisse wesentlich und dauerhaft verändert haben, damit sie überhaupt eröffnet wird. Das bedeutet in etwa 10-15% und 6 Monate.
Im Zuge der Verhandlung müssen die Parteien ihre Daten offenlegen, ansonsten werden hypothetische Werte angenommen oder gerichtlich eingefordert.

Eine weitere grobe Faustregel (kantonsbedingt) besagt auch, dass bei einem Kind der Unterhaltsbeitrag rund 17% des Einkommens des Pflichtigen ausmacht.
Auf deinen Betrag gerechnet, würde das bedeuten, dass Du ein Einkommen von runden 8'500.- erzielst.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.