Nachehelicher Unterhalt/Scheidungsurteil abändern

cg79
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.03.2011
Beiträge: 1
Hallo,
Ich möchte meine Nachehelichen Unterhaltsbeiträge für meine Ex Frau ändern,bzw. auflösen.
Wir haben einen Sohn der in diesem Jahr 7 Jahre alt wird. Wir waren nur 2 Jahre verheiratet. Sie wollte im Jahr 2008 die Scheidung. Seit dem hat sie mich immer wieder persönlich angegriffen, schickaniert und sogar verleumdet. Jetzt hat Sie seit 3/4 Jahr einen Freund. Er hat anfang Jahr ein Haus gekauft und sie wird mit unserem SOhn im Frühling dort einziehen. Das kann doch nicht sein, dass ich weiterhin CHF 1000.- für Sie bezahlen muss?? GIbt es da eine möglichkeit? Sie sollte doch für sich selber verantwortlich sein und arbeiten gehen!Die Kinderallimente werde ich immer bezahlen. Da bekommt sie auch noch CHF 1230.-.
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
tja, das möchte wohl noch mancher Mann..
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Lies deine Scheidungsurkunde. Darin wird stehen welche finanzielle Kosequenzen es hat, wenn sie ein Konkubinat eingeht.
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Wie unbekannt schon geschrieben hat sollte so etwas eigentlich geregelt sein. Es kommt vor dass wenn eine Frau wieder mit jemandem zusammenlebt der Unterhalt gekürzt werden darf. Die sollte im Scheidungsurteil stehen.
wake
Dabei seit: 08.06.2006
Beiträge: 143
in meinem Scheidungsurteil steht:

"lebt die Ehefrau mit einer erwachsenen Person in Lebensgemeinschaft, reduziert sich der Unterhaltsbeitrag ab dem 25. Monat nach der Aufnahme der Lebensgemeinschaft um die Hälfte und fällt dahin, wenn die Lebensgemeinschaft 3 Jahre andauert. Wird eine allfällig bestehende Lebensgemeinschaft aufgelöst, lebt die Unterhaltspflicht im ursprünglichen Umfang wieder auf. "

So etwas in dieser Art müsste doch auch in deinem Scheidungsurteil stehen?

Viel Glück
wake
Happy Teacher
Dabei seit: 04.09.2009
Beiträge: 440
Ich staune immer wieder, wie extrem unterschiedlich das geregelt ist.

Meine Frauenalimente fallen weg:
- wenn ich mehr verdiene als die Höhe der Frauenalimente
- wenn ich mit einem Lebenspartner zusammenziehe, fallen sie bereits nach 3 Monaten vollständig weg
- wenn mein jüngstes Kind das 12. Altersjahr erreicht

Ich bin dankbar, dass ich nun genug verdiene und die Frauenalimente somit nicht mehr beanspruchen muss. Das gibt auch meinem Ex eine Erleichterung, was mich freut, obwohl wir kein wirklich gutes Verhältnis haben.

Lächle, und die Welt lächelt zurück.
pascale 11
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 927
Das ist wirklich extrem unterschiedlich... Bei uns fallen sie gestaffelt weg, ganz weg sind sie wenn das jüngste Kind 16 ist.

Falls ich mit einer erwachsenen Person zusammenlebe, fallen sie bereits nach 3 Monaten zur Hälfte weg und nach 1 Jahr ganz. (Würden aber später wieder fällig werden, wenn die Beziehung auseinander geht).
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
@ hoppsala

mich erstaunt das auch wie unterschiedlich das geregelt ist. besonders deine regelung finde ich in allen punkten krass und fast eine zumutung.

denn die höhe von frauenalimenten hat man ja meistens relativ rasch mit einem einkommen erreicht und nur bis das kind 12 jährig ist, ich dachte es wäre bis 15 jährig. auch punkt zwei finde ich total daneben, geht die partnerschaft nach ein paar monaten wieder auseinander, bis du vor dem nix und es heisst ja nciht, dass du vom neuen Partner finanziell unterstützt, oder kosten einsparen kannst.

zum glück siehst du das positiv.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
So als unbeteiligter Aussenstehender icon_wink.gif
Frauenalimenten sind ja nicht wirklich Geld einfach so für die Frau, sondern eine Entschädigung für die Betreuung von gemeinsamen (Klein)Kindern.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
@pluto
endlich einmal jemand der das so sieht wie ich.

@cg79
da sind noch viel frust und verletzte gefühle bei dir spürbar. aber sieh doch die frauenalimente als entschädigung dafür, dass deine ex noch zeit braucht für EUER GEMEINSAMES kind, wenn sie arbeiten gehen würde, wo wäre dann euer kind vor und nach der schule, an schulfreien tagen in den ferien??? würdest du diese zeit übernehmen im gegenzug zum streichen der frauenalimente?