Nachehelicher Unterhalt/Scheidungsurteil abändern

lilie
Dabei seit: 14.02.2004
Beiträge: 359
pascale
die schuldfrage mag für den richter keine rolle spielen, aber für die beteiligten schon, denke ich.

warum sonst ist es nach der scheidung oft so, dass die männer ihre ex-frauen nicht unterstützen wollen. weil sie vergessen haben wie viel aufwand und zeit und nerven kinder bedeuten?

oder, warum ist es so dass frauen auf die frauenalimente bestehen, obwohl sie mit weniger oder gar keinen auskommen würden??

ich denke schon dass die schuldfrage, oder die sicht der dinge des jeweiligen, sehr viel dazu beiträgt oder auch nicht, welche lösung man nach der scheidung miteinander findet.

wer nicht lebt, stört nicht!
pascale 11
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 927
Na ja, Männer wissen wohl ganz oft nicht, was Kinder wirklich kostenicon_wink.gif Ist zumindest das, was ich so feststelle. Würde ich mit den Kindern so haushalten und Geld ausgeben wie er an seinen Wochenenden, wäre der Lohn schon mitte Monat weg - aber das ist ja auch nicht zu vergleichen...

Bei meinem Mann hat es nichts mit der Schuldfrage zu tun, ich war auch nicht schuld, sondern beideicon_wink.gif sondern einfach damit, dass er selber nicht gut mit Geld umgehen kann und ihn jeder 100erter reut den er abgeben muss.

Seinen 13. wollte er vor dem Anwalt allen ernstes mit den Worten für sich selber behalten: "schliesslich habe ich auch selber dafür gearbeitet, kann ich doch nichts dafür, dass ihr 13. weniger hoch ist."

ähm ja, da bleibe ich oft ratlos zurück...
pascale 11
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 927
wake hattest du keinen Anwalt?
wake
Dabei seit: 08.06.2006
Beiträge: 143
pascale
doch natürlich hatte ich einen Anwalt. Musste ich leider...unser Mediationsvertrag hielt genau 2 Wochen, dann flatterte das 1. Anwaltsschreiben von meinem Ex ins Haus...er sei bei der Mediation übers Ohr gehauen worden usw.

Sorry cg79
wir missbrauchen hier wohl dein Thema.
Bin ja keine Expertin, aber ich denke, wenn du ein rechtsgültiges Urteil hast, wird wohl eine Aenderung bzw. neue Anpassung nur übers Gericht möglich sein. Aber ob du wirklich eine Chance hast wenn sich bei deinen Einkommensverhältnissen nichts geändert hat wage ich zu bezweifeln. Ist wohl für dich leider so.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Mit den 1000 Franken zahlst du im Prinzip etwa anderthalb Tage, die sie deinen Sohn betreut. Du könntest ja an diesen anderthalb Tagen die Betreuung übernehmen, dann könnte sie in dieser Zeit arbeiten gehen und dieses Geld selber verdienen. Wäre doch vernünftig, oder?
Happy Teacher
Dabei seit: 04.09.2009
Beiträge: 440
@zoe007
1000 Fr in anderthalb Tagen?
So viel würd ich auch gerne verdienen. icon_smile.gif

Lächle, und die Welt lächelt zurück.
Blumerl
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1497
Zoe meint bestimmt eineinhalb Tage pro Woche, also sechs Tage im Monat.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Ja, natürlich meine ich anderthalb Tage die Woche. Die restlichen fünfeinhalb Tage würde sie ja immer noch das Kind betreuen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
wenn im urteil nichts geregelt ist, dann bleibt nur der weg über das gericht, oder falls der unterhaltsvertrag mit der vb abgeschlossen wurde, über die vb.
den weg übers gericht kann man JEDERZEIT und ungesehen des urteils bestreiten. allerdings ist lange nicht gesagt, dass er von erfolg gekrönt wäre. das teil nennt sich "abänderungsklage".

den sinn und zweck der frauenalimente sehe ich gleich wie pluto. müsste ich für 50% der betreuung aufkommen, käme mich das WESENTLICH teurer als dass ich frauenalis zu bezahlen habe, obwohl ich sohnemann, übers jahr gerechnet, um 1/3 betreue.

dass alimente und unterhalte extrem unterschiedlich ausfallen, liegt daran, dass jeder fall einzigartig ist. klar gibt es faustregeln, aber die sind nun mehr als grob.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.