Harlekin
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.10.2002
Beiträge: 23
Hallo zusammen.
Bei meiner morgentlichen Zeitungslektüre stiess ich auf folgenden Artikel (Kurzform)
"Das Bundesgericht hat entschieden,dass getrennt lebende Mütter (oder Väter, falls sie die Kinder betreuen) deutöich wider früher arbeiten gegen sollen. Bsher wurde Ihnen ein 50-Prozent-Job erst zugemutet, wenn das jüngste Kind zehn Jahre alt war. Neu ist dieses Pensum zumutbar, wenn das jüngste Kind schulpflichtig wird. Dies geschieht mit dem Kindergarteneintritt, also im Alter von 4 Jahren. Diese Regel betrifft Eltern, die getrennt leben und sich uneinig sind, wie sie Betreuung und Alimente untereinander aufteilen wollen. Getrennt lebende Mütter müssen also ab sifort deutlich früher wieder ins Erwerbsleben einsteigen, als die sich das laut bisheriger Rechtsprechung ausrechnen konnten. Für Trennungsväter ist dies eine Entlastung. Denn bisher warensie zahlungspflichtig während der ersten 10 Jahre, wenn die Frau nicht arbeiten wollte. Nun können sie deutlich früher auf die Mithilfe der Expartnerin beim Familienerwerbseinkommen zählen.
Entsprechend erfreut reagierten die Väterorganisationen. Das Bundesgericht setze ein gleichstellungspolitisches Signal, schrib Maenner.ch. scheidungsexperten sagen, der Schritt war überfällig.
Leider kann ich den kompletten Artikel nicht verlinken. Die Quintessenz daraus ist, dass es neu ab einem Alter des jüngsten Kindes von 4 Jahren zumutbar ist, 50% zu arbeiten, bei Eintritt in die Oberstufe 80%...
Soweit der Artikel. Nun stellt sich mir die Frage, was heisdt das konkret. Meine Kinder sind 14 und 15, beide in der Oberstufe. Ich bezahle meiner Exfrau als Unterstützung jetzt den hypothetischen Beitrag von sFr. 600.--
Nach dem neuen Urteil wäre demzufolge zumutbar, dass Sie jetzt 80% arbeiten müsste. (Ob man da auch einen solchen Job findet,lasse ich mal dahingestellt...) und ich den Unterstützungsbeitrag um 30% kürzen könnte/dürfte?
Das ginge doch sicher nicht einfach so, und bestimmt auch nicht widerstandslos und ohne Gericht, oder wie seht Ihr das?
Und bevor mich irgendwer verteufeln möchte so von wegen "der armen Expartnerin etwas wegnehmen..." , es ist nur eine Frage.
Bei meiner morgentlichen Zeitungslektüre stiess ich auf folgenden Artikel (Kurzform)
"Das Bundesgericht hat entschieden,dass getrennt lebende Mütter (oder Väter, falls sie die Kinder betreuen) deutöich wider früher arbeiten gegen sollen. Bsher wurde Ihnen ein 50-Prozent-Job erst zugemutet, wenn das jüngste Kind zehn Jahre alt war. Neu ist dieses Pensum zumutbar, wenn das jüngste Kind schulpflichtig wird. Dies geschieht mit dem Kindergarteneintritt, also im Alter von 4 Jahren. Diese Regel betrifft Eltern, die getrennt leben und sich uneinig sind, wie sie Betreuung und Alimente untereinander aufteilen wollen. Getrennt lebende Mütter müssen also ab sifort deutlich früher wieder ins Erwerbsleben einsteigen, als die sich das laut bisheriger Rechtsprechung ausrechnen konnten. Für Trennungsväter ist dies eine Entlastung. Denn bisher warensie zahlungspflichtig während der ersten 10 Jahre, wenn die Frau nicht arbeiten wollte. Nun können sie deutlich früher auf die Mithilfe der Expartnerin beim Familienerwerbseinkommen zählen.
Entsprechend erfreut reagierten die Väterorganisationen. Das Bundesgericht setze ein gleichstellungspolitisches Signal, schrib Maenner.ch. scheidungsexperten sagen, der Schritt war überfällig.
Leider kann ich den kompletten Artikel nicht verlinken. Die Quintessenz daraus ist, dass es neu ab einem Alter des jüngsten Kindes von 4 Jahren zumutbar ist, 50% zu arbeiten, bei Eintritt in die Oberstufe 80%...
Soweit der Artikel. Nun stellt sich mir die Frage, was heisdt das konkret. Meine Kinder sind 14 und 15, beide in der Oberstufe. Ich bezahle meiner Exfrau als Unterstützung jetzt den hypothetischen Beitrag von sFr. 600.--
Nach dem neuen Urteil wäre demzufolge zumutbar, dass Sie jetzt 80% arbeiten müsste. (Ob man da auch einen solchen Job findet,lasse ich mal dahingestellt...) und ich den Unterstützungsbeitrag um 30% kürzen könnte/dürfte?
Das ginge doch sicher nicht einfach so, und bestimmt auch nicht widerstandslos und ohne Gericht, oder wie seht Ihr das?
Und bevor mich irgendwer verteufeln möchte so von wegen "der armen Expartnerin etwas wegnehmen..." , es ist nur eine Frage.
Sic vis pacem parabellum