Sorgerecht

Ralle
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.01.2016
Beiträge: 2
Meine Ex Partnerin hat mich rausgeworfen als sie im 6. Monat schwanger war. Mein Leben liesse sich mit ihren Plänen nicht vereinbaren.

Nun sollte ich auf dem Zivilstandesamt die Vaterschaft eintragen lassen. Ich würde gerne das gemeinsame Sorgerecht haben. Dafür sollte aber meine Ex auch mit auf das Amt.

Allerdings versuche ich sie nun schon seit 3 Wochen zu erreichen, aber sie reagiert einfach nicht darauf.

Weis jemand ob ich das gemeinsame Sorgerecht auch noch beantragen kann wenn ich bereits unterschrieben habe und das Sorgerecht ihr zufällt?
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich würde jetzt mal sagen, in der heutigen Zeit kann der Vater auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Wenn sie nicht mitkommt, so würde ich dem Vater dringendst raten, wenn er die Vaterschaft anerkannt, auch gleich mitteilen, dass ein gemeinsames Sorgerecht beantragt wird. Nicht erst mal die Vaterschaft anerkennen und warten, bis die Ex sich bemüht, das gemeinsame Sorgerecht einzutragen.
Aargauer
Dabei seit: 29.05.2012
Beiträge: 0
Hallo Ralle

Schau mal hier rein:
http://www.beobachter.ch/familie/trennung-scheidung/artikel/gemeinsames-sorgerecht_was-bedeutet-gemeinsames-sorgerecht/

und hier:
http://www.kesb-zh.ch/gemeinsame-elterliche-sorge

Dort findest Du Folgendes: Die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge kann zusammen mit der Anerkennung des Kindes beim Zivilstandsamt abgegeben werden. Erfolgt die Erklärung nicht gleichzeitig mit der Anerkennung des Kindsverhältnisses, so ist diese bei der KESB am Wohnsitz des Kindes einzureichen.

Viel Erfolg und ich drück die Daumen, dass Ihr gemeinsam eine gute Regelung findet.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Gilt denn jetzt nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht?

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Nur bei verheirateten Eltern. Bei Nichtverheirateten muss entweder eine gemeinsame Erklärung abgegeben oder ein Antrag gestellt werden.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546