Steuerabzug - ausserordentliche Kosten

maus75
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 12.01.2006
Beiträge: 106
Hallo

Mein Partner hat dieses Jahr mehrere 1'000 CHF ausserordentliche Kosten für seine Kids bezahlt. Nun hab ich nachgeschaut, wo man denn diese Kosten bei der Steuererklärung abziehen kann.
Frauen bei denen die Kinder leben ziehen solche Kosten ja bei den Gesundheitskosten ab, aber die Männer bei denen die Kinder nicht im Haushalt leben? Bei den Alimenten? Aber ab diesem Jahr muss man alles genau deklarieren, einfach prozentual auf jeden Monat?
Wäre sehr froh um einen Ratschlag...
Dankeschön!
Gelöschter Benutzer
Du weisst, dass Steuererklärungen kantonal unterschiedlich aussehen?
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Kommt draufan, was das für ausserordentliche Kosten sind? Müssten ja nicht zwingend Gesundheitskosten sein, aber wenn ja, dann wohl auch dort. Oder bei den Alimenten?

Wobei, als alleinerziehende Mutter, welche alle ausserodentlichen Kosten selber tragen muss, kann ich gar nix abziehen!
Wurde mir 2x hintereinander (alles belegt!) wieder gestrichen und seither werden meine Steuererklärungen mit der Lupe mehrmals sehr pingelig geprüfticon_smile.gif
Gruess Yvonne
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Er soll doch mal direkt auf dem Steueramt nachfragen. Die können ihm bestimmt Auskunft geben.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
wollte ich auch eben schreiben, jeder Kanton hat seine Eigenheiten.

Mein Sohn arbeitet auf dem Steueramt, jedoch im Kanton SG. Wo wohnt den der Vater?
maus75
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 12.01.2006
Beiträge: 106
Wir wohnen im Kt. Thurgau, hab gedacht dass solche Abzüge in jedem Kanton in der selben "Position" abgezogen werden.
Aber dem ist wohl nicht so...

@Yvonne, dass ist ja ärgerlich, bei uns handelt es sich um privat Schulen und Spangen.
Gelöschter Benutzer
Ich würde jetzt mal behaupten, dass es darauf ankommt, ob er das Geld der Mutter überwiesen hat und sie damit die Schulgelder bezahlt hat und Spange etc. oder ob er es selbst bezahlt hat.

Falls der Mutter überwiesen sind es meiner Meinung nach (Kt. SG) klar Unterhaltszahlungen, die er nachweisen und abziehen kann - was die Mutter damit macht, kann dem Vater (rein steuermässig gesehen) egal sein.

Die Mutter müsste es dann als Einkommen versteuern und kann die Spange dann bei den Gesundheitskosten wieder abziehen, falls die Kosten den SB übersteigen.
minörli
Dabei seit: 13.03.2006
Beiträge: 154
falls sie gemeinsames sorgerecht haben, sollte er bei den krankheitskosten (23.1) sicherlich die spangen abziehen können.
auch sollte dann der tarif verheiratet angewendet werden.
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
@minörli
gemeinsames sorgerecht = tarif verheiratet?????

@maus75
kann dir leider nicht weiterhelfen, da ich zum glück noch nie so hohe zusätzliche kosten für die kinder hatte (geschieden mit gemeinsamen sorgerecht für zwei jungs)
minörli
Dabei seit: 13.03.2006
Beiträge: 154
@colette,
ja wenn in der scheidungskonvention das gemeinsame sorgerecht vereinbart wurde, kann in den meisten fällen der verheiratetn tarif angewendet werden. die alimente - sofern welche bezahlt werden - können dann nicht in abzug gebracht werden resp. werden nicht zum einkommen gezählt.
darüber gibt es einen entscheid der eidg. steuerkommissäre