Weiter Alimente bezahlen bei Sprachaufenthalt?

ance81
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 04.05.2018
Beiträge: 3
Hallo zusammen

Ich habe einen 18jährigen Sohn aus 1. Ehe mit dem ich nie Kontakt hatte.
Er hat mir kürzlich gesagt, dass er die Lehre und ein späteres Praktikum abgebrochen habe. Jetzt ist er 18 Jahre alt und arbeitslos. Hab ihm mitgeteilt, dass ich nun meine Zahlungen abbrechen werde bis er mir eine neue Lehre beginnt, was gesetzlich korrekt wäre.

Nun hat er mir mitgeteilt, dass er für ein Jahr in ein Drittwelt-Land geht um Englisch zu lernen (3 Tage arbeiten, 2 Tage Schule). Weitere Informationen habe ich nicht.
Er hat mir ein Schreiben noch geschickt, angeblich von seiner Gastfamilie, die bestätigt, dass er bei denen für ein Jahr untergebracht ist. Es steht nichts von Arbeit oder von einer Schule, die besucht wird. Dieses Schreiben kann auch von jedem aufgesetzt worden sein.

Ich traue der ganzen Sache gar nicht.

Muss ich hier weiter Alimente bezahlen obwohl ich kein offizielles Schreiben einer Schule oder Arbeitgeber habe? Wie kann ich hier weiter vorgehen?
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 998
Gibts keine adresse hier in der schweiz, wo diese Praktikumsstelle vermittelt hat? Wo du nachfragen kannst, obs echt ist?
Ansonsten beim Jugendamt nachfragen, ob die diese Institution kennen, oder über den Anwalt herausfinden, obs echt ist
ance81
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 04.05.2018
Beiträge: 3
Kann mir evtl jemand das hier genau erklären,was das bedeutet geht um Unterhaltszahlung:

bis zum erreichen der vollen erwerbsfähigkeit, längst bis zur mündigkeit

Danke
glitzerfee2
Dabei seit: 26.03.2004
Beiträge: 305
Mündigkeit heisst 18 Jahre, volle Erwerbsfähigkeit entspricht nach meiner Auslegung nach Abschluss der Erstausbildung
Du kannst dich mit deinen Fragen an die Familienberatungsstelle, den Sozialdienst oder das Sozialamt der Gemeinde oder des Kantons wenden, die können dir unentgeldlich Auskunft geben.