Welcher Papi hat das Sorge/Obhutsrecht für seine Kinder entgegen dem Willen der Mutter erhalten?

pinky
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.09.2010
Beiträge: 22
Wir sind in der Situation, dass mein Partner das Sorgerecht für die Kinder per Gericht beantragt.
Die Mutter ist nicht in der Lage sich richtig um die Kinder zukümmern, kommt besonders beim Älteren der Beiden gar nicht mehr zurecht.
Die Kinder leiden und werden in alles miteinbezogen...

Wir würden uns gerne mit Jemandem der ähnliches erlebt hat austauschen, hoffen auf Tipps und Erfahrungsberichte.

Ich möchte dennoch erwähnen, dass die Kinder nicht akut gefährdet sind; im Sinne von körperlicher Misshandlung oder Verwahrlosung.

I walk the Line
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
"Ich möchte dennoch erwähnen, dass die Kinder nicht akut gefährdet sind; im Sinne von körperlicher Misshandlung oder Verwahrlosung"


Dann wird wohl dein Partner auch nicht das Sorgerecht bekommen. Möchte er den das alleine Sorgerecht und das Obhutsrecht? Oder "nur" das gemeinsame um vielleicht eher eingreiffen zu können?Oder eben das alleinige damit sie bei ihm leben können?
Wie auch immer, ich denke nicht dass er es gegen ihren Willen erhält wenn nicht massive Gründe vorliegen.
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Ps; wie alt sind denn die Kinder? Ab einem bestimmten Alter (12?) können die doch selber wählen wo sie leben wohlen, bzw werden zumindest vor Gericht angehört. Das wäre ev eine Möglichkeit für deinen Partner. Die Frage wäre da eher was denn die Kinder wirklich wollen.
carol
Dabei seit: 14.02.2002
Beiträge: 36
Wie es in der heutige Praxis gehandhabt wird, kann ich Dir leider auch nicht sage.
Ich selber bin aber nach der Scheidung meiner Eltern bei meinem Vater aufgewachsen, obwohl meine Mutter um das Sorgerecht gekämpft hat und keine Gefährdung des Kindswohl vorlag. Sondern einfach nur, weil ich als Kind bei meinem Vater bleiben wollte und das immer wieder sehr deutlich geäussert habe bei meinem Vater, meiner Mutter (die das gar nicht hören wollte) und auch bei der Gerichtspsychologien.
Es ist also nicht immer so, dass die Kinder automatisch der Mutter zugesprochen werden wenn keine Gefährdung duruch die Mutter vorliegt.
Ich war überigens 14, mein Bruder 10.
pinky
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.09.2010
Beiträge: 22
@unbekannt

Die Kinder sind 3 und 7 Jahre alt. Also selber wählen ist nicht.
Der Kinderschutz sieht ganz klar vor, dass Kinder sofort aus einer Familie genommen werden können wenn sie akut gefährdet sind (was sie in dem Sinne nicht sind)
Dennoch ist auch psychische/seelische Misshandlung ein Thema dem immer mehr Gewicht gegeben wird:

Gebe dir mal zwei kleine Beispiele aus einem Seitenlangen Bericht über alles was so vorgefallen ist:

Mutter ruft Vater an völlig am Ende und weinend: Bitte hol SOFORT deinen Sohn ab, er dreht total durch er spuckt mich an, betitelt mich als blöde Schlampe, randaliert und schreit (...) Der Vater war ne halbe Stunde später vor Ort und hat den Jungen mitgenommen.

Mutter steht um 18.00 bei Minustemperaturen bei uns MIT den Kindern vor der Tür. Es war ganz klar abgemacht, dass die Kinder an diesem Wochenende nicht bei uns sind. Der Vater war nicht Zuhause. (Was sie genau wusste) Sie klingelt 20 Minuten sturm, mit den Kindern, schreit den Vater zwischendurch noch durchs Telefon an (der war unterwegs Heim) und dass ich ihr die Türe nicht aufgemacht habe, kannst du bestimmt verstehen wenn ich erwähne dass sie das letzte Mal mit Messer und Fonduegabeln auf uns los ist wo sie bei uns in der Wohnung war (ich habe auch Kinder). Item. Schlussendlich hatten wir nachher zwei kranke, verstörte Kinder übers Wochenende bei uns - Der Mutter wars egal, die hat sich weder entschulidgt noch einmal erkundigt wie es den Beiden geht - Für mich selbstredend.

I walk the Line
pinky
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.09.2010
Beiträge: 22
PS:
Beide Elternteile haben das Sorgerecht, also das gemeinsame Sorgerecht wobei die Mutter laut der Trennungsvereinbarung das Obhutsrecht hat. Für den Vater gilt ein Besuchsrecht von alle 14 Tage am Wochenende plus Ferien.

I walk the Line
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Mein Partner hat das Sorgerecht beantragt. Die Kinder wollten auch unbedingt zum Papa und haben das während dem 7-jährigen Scheidungdrama bestimmt 1 - 2 x pro Jahr ausgesagt. Ein Gutachter, 2 Besitände, Psychiater, div. Lehrer und Schulpsychologen haben immer wieder klar formuliert, dass die Mutter mit den Kindern überfordert ist oder sogar unfähig ist.

Durch mehrfachen Umzug und abstruse Geschichten über den bösen Vater schaffte es die Mutter, dass die Behörden immer wieder von vorne anfangen mussten mit Infos sammeln. Schlussendlich haben die Jungs resigniert. Sie wollten irgendwann ihre Ruhe und inzwischen in der Pubertät angelangt, fanden sie das strukturlose unbetreute Leben bei der Mutter ganz cool.

Übrigens: die Kinder haben auch bei Gericht ganz klar gesagt, warum sie LIEBER beim Vater wohnen wollen. Aber kein Kind wird sich wirklich deutlich GEGEN einen Elternteil aussprechen.

Wenn eine Mutter die Obhut über die Kinder nicht hergeben will, dann ist in der Schweiz eine Umteilung fast unmöglich.
Und wenn nicht wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen, dann würde ich von einer Umteilung absehen.

Wenn du einen Austausch zu diesem Thema möchtest, dann empfehle ich dir auch einen Höck beim www.vev.ch. Es wird sich dort sicher jemanden finden lassen, der das schon versucht hat.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Er hat ja das Sorgerecht schon. Dafür muss er gar nicht kämpfen.

Was genau will er? Die Kinder zu euch nehmen? Das wäre dann die Obhut.

Statt seitenlange Berichte zu schreiben, könntet ihr vielleicht die Mutter mehr entlasten und die Kinder öfter zu euch nehmen. Falls das eine mögliche Lösung ist.

Dann gäbe es auch noch Familienberatung oder Erziehungsberatung. Versucht, euch nicht in etwas hineinzusteigern.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Habe jetzt deinen akteullen Bericht gelesen.

Beim nächsten Mal sofort Polizei avisieren und/oder psachiatrischer Notfalldienst.
Aus unseren gemachten Erfahrungen würden wir nicht mehr so lange Rücksicht auf die Kinder und die Mutter nehmen.
In dem von dir geschildertem Fall würden wir uns heute weigern, die Kinder zurück zu geben. Die Mutter wird dann die Polizei alarmieren.

Tatbestand: Das Kind wird ohne Einverständnis des Inhabers der alleinigen elterlichen Sorge vom anderen Elternteil weggenommen oder zurückbehalten. Diese Handlung erfüllt den Straftatbestand der Entziehung von Unmündigen.

Eine solche Aktion wird aber zu einem Rosenkrieg ausarten. Wenn aber genügend Fakten vorhanden sind, dann hat der Vater gute Chancen.

Und nochmals: www.vev.ch oder eine Beratung. Telefonnummer findest du auf der Website vom www.zwüschehalt.ch

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
@second wife:
Aber er hat ja schon das Sorgerecht! Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Es braucht diesmal weder Rosenkrieg noch Polizei. Es geht um die Obhut