@philosphia
sorry, wenn ich da gleich vorab ein weiteres vorurteil ausräume: angel = geschlechtsneutral. es soll ja auch weibliche engel geben *grins…
die gewünschte erklärung gebe ich dir gern, wobei du mir bitte verzeihst, wenn ich hier (einmal mehr) ziemlich deutlich schreibe:
trennung/scheidung ist ja eine typische krisensituation, in welcher die unterschiedlichsten „beraterInnen“ auftauchen. da finden sich welche aus der verwandtschaft, welche schon fast zwangsläufig partei für eine seite sind. dann die freunde und freundinnen, die mit guten tipps und vergleichen mit anderen paaren vorzugsweise im finanziellen bereich aufwarten. nicht zu vergessen bekannte, welche auch noch ihren „beitrag“ leisten wollen. in der sache werden dann auch fachberater (leider mit massiven qualitätsunterschieden) für die spezialgebiete und sogar der lehrer beigezogen, um auch ja belegen zu können, dass das kind unter dem vater leidet. anwälte werden konsultiert, welche entweder parteivertretung übernehmen oder in einer „mediation“ eine konvention erstellen, die leider meist auch nur juristisch und für den aktuellen moment aufgegleist ist. abgesehen von der stark schwankenden qualität der beratung, haben diese „engagierten“ eines gemeinsam: die meisten reden nur mit einer seite oder behandeln nur einen teilbereich. dabei bleibts meist bei den „guten tipps“ für die momentane situation aber im zweifel würden sie sogar die verantwortung für die eigenen aussagen/tipps ablehnen.
die begleitung beschränkt sich nicht auf eine parteivertretung oder die ausarbeitung einer konven-tion. sie befasst sich mit den standpunkten beider erwachsenen und versucht, die emotionalen wogen und differenzen soweit zu bereinigen, das eine ebene entsteht, in welcher die beiden vernünftig auf einer ebene reden können. das ist erforderlich, da sie als eltern meist noch über viele jahre den direkten kontakt im interesse der kinder aufrecht erhalten müssen.
je nach phase werden auch trennungsvereinarungen, betreuung, obhut etc. eingehend besprochen und diskutiert. es werden zum teil recht unkonventionelle finanzielle regelungen erarbeitet mit dem (leider nicht immer erfüllbaren ziel) beiden eine gleichwertige, lebbare grundlage zur verfügung zu stellen.
diese vereinbarungen werden dann aber nicht einfach in einem dokument festgehalten, sondern z.b. während der trennung auch auf einhaltung und ergebnis überwacht und wenn notwendig und sinnvoll korrigiert. dies schafft auch grundlage für eine konvention, welche in der folge zwar für die scheidung gebraucht wird, danach aber nur mehr juristischer notnagel ist.
es wird dabei auch frühzeitig über veränderungen in den vereinbarungen, welche über die jahre hinweg notwendig werden, informiert und diskutiert. ein klassiker dabei ist das umgangsrecht, welches meist primär am wochenende gepflegt werden kann, aber mit den späteren freizeitaktiviäten des kindes zeitliche konflikte auslösen kann.
in den gesprächen mit den betroffenen kann es dabei zum teil recht deutlich und heftig zugehen. dabei muss es sich eine seite durchaus auch einmal gefallen lassen, dass sie kritisiert wird oder dass sie mit einem klaren „so geht’s nicht“ bedient wird und dass ihr der standpunkt der anderen seite in sehr deutlicher sprache dargelegt wird.
die begleitung steht somit umfassend in allen fragen zur verfügung, thematisiert auch die heiklen punkte, die perspektiven, spätere veränderungen und sie übernimmt z.b. auch verantwortung in dem sie notwendige und sinnvolle korrekturen anbringt und möglicherweise auch durchsetzt. die begleitung unterstützt beide seiten auch nach materieller trennung und scheidung bei problemstellungen, welche für die parteien neu auftauchen oder übernimmt bei bedarf auch vermittelnde funktionen. es kann auch durchaus sein, dass z. b. ein betroffenes kind sich unerstützung holt, um seine anliegen zu verdeutlichen.
ich hoffe, meine interpretation der unterschiede zwischen „beratung“ und „begleitung“ sind ein wenig deutlich geworden. trennung/scheidung ist nun mal sehr individuell, sehr komplex und wirft immer wieder fragen auf. ziel der betreuung soll es aber sein, für alle betroffenen lebbare lösungen zu finden und eine kommunikation zu erreichen, in welcher die betroffenen wenn immer möglich selbst und direkt miteinander umgehen können.
die aktuelle gesetzgebung lässt da enorm viel spielraum offen, der auch genutzt werden kann und soll. bisher ist mir noch nie ein gericht begegnet, welches bei einhaltung der gesetzlichen