@ shrek
Bei dir herrschte damals wohl ein anderer Richter. Heute hättest du wohl kaum Chancen.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Früher - Heute...? Es ist mir schon klar, dass einige Frauen bei diesem Thema "im Roten" drehen, trotzdem...
Wenn sich ein Vater vorbildlich um seine Kinder sorgt und die Mutter eine Schlampe ist, können ihm heute, wie früher die Kinder zugesprochen werden. Das hat doch nichts mit dem Richter zu tun.
@ Wolfgang
Kennst du den Richter von Bremgarten? Uns (vev) wird da sehr viel negatives berichtet.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Irgendwie hast Du da wohl was nicht richtig verstanden: Der bremgartner Richter war der, welcher MIR am 5. Dezember 1985 Obhut und Sorgerecht zugesprochen hat. Sein Name war Geissmann. Ist nun wohl bereits in Pension.
@ BettyBlue
"wann ist eine Mutter eine Schlampe??"
Das stellt eben der Richter fest!
BettyBlue, das meinte Wolfgang wahrscheinlich:
Schlampe, auch Flittchen (syn. bayr.-österr. Flitscherl), ist im heutigen Deutsch ein abwertendes Schimpfwort für freizügig lebende oder promiske Frauen, wobei hierdurch implizit auch ein unehrenhafter Charakter unterstellt wird. Für Männer wird der Begriff seltener und meist ironisierend benutzt, weil mit Hurenbock ein antonymer Begriff für Männer existiert.
Ich weiss schon was es heisst, ein Schimpfwort für freizügig lebende Frauen. Allerdings weiss ich nicht, warum eine solche Frau nicht trotzdem eine gute Mutter sein kann. Finde es etwas wenig um ihr die Kinder zu entziehen.