@ Wolfgang
Ich lade dich mal herzlich ein zu einem Höck des www.vev.ch. Da lernst du Geschichten kennen, die möchtest du gar nicht wissen. Und zwar auch Frauen- wie Männerseite.
Urteile sind nicht von Glück sondern von Richtern abhängig. Es gibt Richter, die geben den Männern gar keine Chance, deren Antrag zu prüfen oder sie anzuhören. Das Kind kommt zur Mutter. Punkt. Ausser du hast soviel Geld, dass du den Prozess bis ans Bundesgericht ziehen kannst. Und auch dann kannst du immer noch verlieren.
Mein Partner hat das Obhutsrecht beantragt. Das Gutachten sprach mehrheitlich für ihn, später empfahl zuerst der Kinderpsychiater, dann der Beistand eine Obhutsumteilung. Die Kinder leben bis heute bei der Mutter.
Inzwischen versucht ein Heer an Fachleute zu retten, was man in diesem Alter eigentlich kaum mehr retten kann.
Schlampe finde ich ein falsches Wort für eine Mutter. Überfordert (psychisch) oder mangelnde Strukturen / Grenzen / Erziehung sagt besser aus, was wolfgang vermutlich schreiben wollte.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.