wo kann Mann sich beraten lassen

orcas
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
ich hab ein Freund, der hat mit seiner Ex betreffend den Kinder immer wieder Probleme. Sei es, dass sie ihm nicht die Zeit / Wochenenden zugesteht, die er haben sollte (vereinbart waren), Ferien kürzt, sich beklagt, wenn er den Kindern für die Schule hilft und und und...

Die beiden waren nicht verheiratet und somit gibt es kein Scheidungsurteil, wo alles geregelt ist.

Sie haben einfach mal alles vereinbart, aber sie hält sich nicht daran.

Sie sagt immer, sie berufe sich auf gesetzliche Grundlagen, aber dass kann ich mir so nicht vorstellen, denn die werden ja sicher nicht anders sein, als wenn sie verheiratet gewesen wären, wenn er die Kinder anerkannt hat.

Wohin kann er sich wenden (Raum Bern), wenn er sich Hilfe holen kann?

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh
Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
Das schreit geradezu nach Second Wife. Sie ist doch Expertin in solchen Angelegenheiten. Mach ihr doch mal eine PN.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Danke Globi icon_smile.gif

Bereits geschehen. In Bern gibts auch eine Beratung.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
orcas
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
danke Second wife!! icon_eek.gif)

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orcas
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
eine grundsätzliche Frage:
ein Vater hat doch dieselben Recht und Pflichten gegenüber den Kindern, gleich ob er verheiratet war mit der Mutter oder nicht, insofern er als Vater eingetragen ist - oder nicht?

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gares
Dabei seit: 09.12.2003
Beiträge: 100
wenn die eltern nicht verheiratet sind, ist die vormundschaftsbehörde am wohnsitz des kindes (ich nehme in dem fall an, am wohnsitz der mutter) zuständig. sie hat die vereinbarung zw. mutter und vater wohl gemacht und wenn der vater mit was nicht einverstanden ist, soll er sich erst mal an diese vb wenden. wenn er da nicht weiter kommt, gibt es eben die erw. beratungsstellen...

gruss
aprilapril
Dabei seit: 09.11.2009
Beiträge: 194
Die Reche und Pflichten der Eltern wurden bei der Trennung schriftlich beim Amt vereinbart. Dein Partner sollte auch eine Kopie davon erhalten haben, vielleicht bekommst du mal Einsicht.

Es kommt nicht drauf an ob sie verheiratet waren oder nicht, sondern was vereinbart wurde. Viellleicht solltest Du auch mal nachfragen ob sie gemeinsames Sorgerecht oder nicht haben. Wenn kein gemeinsames vorhanden ist, hats auch einen Grund.

Grundsätzlich finde ich aber ist Dein Partner erwachsen und sollte sich selber darüm kümmern, den auch er weiss am besten was vereinbahrt wurde, auch er weiss am besten was warum wie zustande kam.
orcas
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
@aprilapril
er ist nicht mein Partner, sondern ein sehr guter Freund ... ich weis einfach von den immer wiederkehrenden Auseinandersetzungen und dass sie sich immer ihm gegenüber auf gesetzliche Grundlagen beruft.
Ich bin selber geschieden mit Kind und kenne die Regeln so, drum staune ich immer wieder, was diese Frau behauptet - darum auch meine Frage ob ein Unterschied besteht.

Ich weis nicht, ob sie eine Vereinbarung mit der VB haben, er hat nie was erwähnt, ich frage ihn mal danach.

Er möchte so gerne mehr Zeit mit den Kindern verbringen, für sie da sein, aber sie lässt ihn nicht, sondern beschneidet vorher abgemachtes.

und nochmals an dich aprilapril - so Bemerkungen, von wegen er sei Erwachsen, find ich echt doof, denn du weist ja nicht, wieso er dieses Sitation so versucht zu ertragen, er möchte möglichst keinen Streit, sondern normal mit seiner Ex umgehen können - aber seine Ex ist dazu nicht fähig! Und droht ja auch, er werde es sonst "büssen" müssen - und er will ja die Kinder nicht noch weniger sehen!

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aprilapril
Dabei seit: 09.11.2009
Beiträge: 194
orcas

oooh, vielmals um entschuldigung. Ich hab dies nun wahrscheinlich falsch erklärt.

Ich meine damit: Es gibt Männer die erzählen ihrer neuen Freundin gegenüber leider nicht die komplett Wahrheit. Drum meinte ich, ob Einmischung von der Freundin der richtige Weg ist, weil sie nach möglichkeit nicht alles weis, oder nicht genau so wie es sich auch zugetragen hat. Der Mann muss sich da alleine wehren, es ist eine Sache zwischen den 2. Die Freundin sollte sich da wirklich nicht einmischen, für da da sein ist dan was anderes.

Aber Angst vor der Frau haben, das sollte er so rasch wie möglich ablegen können und sich wie du schon erwähnst bei der zuständigen Behörde melden. Jedes Gemeinde, oder fast jede bietet Familien und/oder Jugendberatung an. Ich hatte mich damals dort gemeldet.
sirupli
Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 263
Weisst du Orcas, irgendein Papier muss vorhanden sein, die Alimente mussten doch auch geregelt werden und im gleichen Atemzug wurde auch die Besuchsrechtsregelung vereinbart mit beiden Partnern zusammen.