Gundi
Dabei seit: 15.03.2002
Beiträge: 233
Du hast Recht und ich auch!!
Das ist GAV abhängig, unser GAV sieht 9 eidg. und kantonale Feiertage als entschädigungpflichtig an, diese werde von den Vertragsparteien ausgehandelt (Ergänzungsverträge) Sind keine Ergänzungsverträg vorhanden gelten Neujahr, Berchtoldstag oder 1. November, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingsmontag,1. Aug.,25. Dez, 26.Dez. als Feiertage.
Das ist GAV abhängig, unser GAV sieht 9 eidg. und kantonale Feiertage als entschädigungpflichtig an, diese werde von den Vertragsparteien ausgehandelt (Ergänzungsverträge) Sind keine Ergänzungsverträg vorhanden gelten Neujahr, Berchtoldstag oder 1. November, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingsmontag,1. Aug.,25. Dez, 26.Dez. als Feiertage.